Jahresbericht 2023

zum institutsbezogenen Sicherungssystem der

Raiffeisen Bankengruppe Österreich

(R-IPS)

gemäß Art. 113 Abs. 7 lit. e CRR

Seite 2

Inhalt

Lagebericht

3

Die Raiffeisen Bankengruppe Österreich

3

Allgemeine Informationen zum Raiffeisen-IPS

3

Entwicklung der Märkte

7

Regulatorisches Umfeld

8

Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr

9

Finanz- und Ergebnislage

12

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

17

Funding

19

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

20

Ausblick

21

Risikobericht

24

Aggregierte Gewinn- und Verlustrechnung

37

Aggregierte Bilanz

38

Zusammensetzung des R-IPS

39

Glossar

54

Lagebericht

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Lagebericht

Die Raiffeisen Bankengruppe Österreich

Die RBG ist die größte Bankengruppe des Landes und verfügt über das dichteste Bankstellennetz Österreichs. In der Finanzierung liegt der Schwerpunkt bei klein- und mittelständischen Handels-,Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industrieunternehmen, im Tou- rismus und in der Landwirtschaft. Die dreistufig aufgebaute RBG besteht aus selbstständigen und lokal tätigen Raiffeisenbanken (1. Stufe), den acht ebenfalls selbstständigen Raiffeisen-Landeszentralen (2. Stufe) sowie der RBI AG (3. Stufe).

Die rund 300 Raiffeisenbanken mit ihren Bankstellen sowie die Landeszentralen und Spezialgesellschaften bilden ein flächende- ckendes und weitläufiges Bankstellennetz. Die Raiffeisenbanken sind Universalbanken, die sämtliche Bankdienstleistungen an- bieten, und sie sind gleichzeitig Eigentümer ihrer jeweiligen Raiffeisen-Landeszentrale.

Die Raiffeisen-Landeszentralen (Raiffeisen Landesbanken bzw. Raiffeisenverband) übernehmen den Liquiditätsausgleich und bieten weitere zentrale Dienstleistungen für die Raiffeisenbanken ihres Wirkungsbereichs an. Die Raiffeisen-Landeszentralen wiederum sind der RBI AG als Zentralinstitut der RBG angeschlossen.

Allgemeine Informationen zum Raiffeisen-IPS

Am 21. Dezember 2020 haben die Raiffeisen Bank International AG, die Raiffeisenlandesbanken und die Raiffeisenbanken Anträge bei der FMA und der EZB eingereicht, um ein neues institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) bestehend aus der RBI und ihren österreichischen Tochterbanken, allen Raiffeisenlandesbanken und den Raiffeisenbanken zu gründen und einer Genos- senschaft unter dem Namen Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen zum Zwecke der gesetzlichen Einlagensi- cherung und Anlegerentschädigung im Sinne des ESAEG beizutreten. Es wurden vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarungen geschlossen, die die teilnehmenden Institute gegenseitig absichern und insbesondere bei Bedarf ihre Liquidität und Solvenz sicherstellen.

Dieses neue Raiffeisen-IPS wurde von der EZB am 12. Mai 2021 und der FMA am 18. Mai 2021 rechtsgültig genehmigt. Zudem wurde dieses neue IPS von der FMA als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem gemäß ESAEG am 28. Mai 2021 aner- kannt. Die Institute der Raiffeisen Bankengruppe sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des ESAEG am 29. November 2021 aus der Einlagensicherung Austria (ESA) ausgeschieden.

Die bisher bestehenden institutsbezogenen Sicherungssysteme auf Bundes- und Landesebene (B-IPS,L-IPS) wurden gemäß dem Bescheid für das Raiffeisen-IPS im Juni 2021 aufgelöst und ihre Sondervermögen auf das neue Raiffeisen-IPS übertragen. Die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS, vormals Sektorrisiko eGen) wird für das Raiffeisen-IPS die Risiko- früherkennung und das Berichtswesen wahrnehmen und insbesondere die Fondsmittel für das IPS und den Fonds für die gesetz- liche Einlagensicherung verwalten. Das Raiffeisen-IPS wird durch den Gesamt-Risikorat gesteuert, der sich aus Vertretern der RBI, den Raiffeisen Landesbanken und Vertretern der Raiffeisenbanken zusammensetzt. Er wird bei der Wahrnehmung der Aufgaben unter anderem durch Landesrisikorate auf Ebene der Bundesländer unterstützt.

Das Raiffeisen-IPS ist ein eigenes aufsichtsrechtliches Subjekt. Als Folge sind auch auf Ebene des Raiffeisen-IPS die Eigenmittel- bestimmungen der CRR einzuhalten. Damit erfolgt für die Mitglieder des Raiffeisen-IPS kein Abzug ihrer Beteiligung an der RBI AG oder der Landesbank im Bundesland. Darüber hinaus können die IPS-internen Forderungen mit einem Gewicht von Null Prozent angesetzt werden.

In Erfüllung der Anforderungen gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR enthält der Vertrag insbesondere folgende Regelungen:

Früherkennung

Um eine vollständige und zeitnahe Kenntnis der wirtschaftlichen Situation, insbesondere der Risikosituation der einzelnen Mit- glieder des IPS, aber auch des IPS in seiner Gesamtheit zu haben, ist ein Früherkennungssystem zur Risikoüberwachung einzurich- ten. Die Früherkennung ist ein wesentlicher Eckpfeiler des IPS.

Unter dem Begriff "Früherkennung" ist die Notwendigkeit zur Risikoüberwachung zu verstehen, um bei den Mitgliedern des IPS, aber auch beim IPS in seiner Gesamtheit den Fall ökonomischer Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig zu erkennen.

Lagebericht

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Für das IPS wird das bestehende Früherkennungssystem der Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) ver- wendet, welches im Risikobericht näher beschrieben ist.

Risikorat

Im Rahmen dieses IPS ist als oberstes Entscheidungsgremium der Gesamt-Risikorat eingerichtet. Daneben wurde noch ein Bundes -Risikorat für die Bundes-Gruppe und je ein Landes-Risikorat für jede Landes-Gruppe eingerichtet. Der Gesamt-Risikorat de- legiert an den jeweiligen Landes-Risikorat oder Bundes-Risikorat die Entscheidung über alle Arten von Einzelmaßnahmen zur Unterstützung ihrer Mitglieder soweit und solange die Maßnahmen nicht monetär sind oder ausschließlich aus Mitteln des jewei- ligen Topfes finanziert werden können (Obergrenze 25% der freien Eigenmittel der Mitglieder). Der Gesamt-Risikorat ist generell für jene Fälle zuständig, die nicht auf der entsprechenden Sub Ebene bzw. nicht zeitnah gelöst werden können. Ebenso kann der Gesamt-Risikorat zu jedem Zeitpunkt jeden Unterstützungsfall übernehmen, sollte er es für notwendig erachten

Der Gesamt-Risikorat ist zuständig zur Vorschreibung von Zahlungen der Stufe 1 (Aufbau des Sondervermögens) und für die Überwachung der Verwaltung des Sondervermögens durch ÖRS. Die Zuständigkeit zur Vorschreibung von Zahlungen der Stufen 2 zur Finanzierung von monetären Maßnahmen steht den jeweils zuständigen Risikoräten zu.

Der Gesamt-Risikorat besteht aus 20 Ratsmitgliedern ("Ratsmitglieder des Gesamt-Risikorats"). Jeder Landes-Risikorat hat das Recht, jeweils 2 Personen, als Ratsmitglieder des Gesamt-Risikorats zu entsenden, wobei ein Ratsmitglied der Geschäftsleitung einer Raiffeisenlandesbank der jeweiligen Landesgruppe und das andere der Geschäftsleitung einer Raiffeisenbank der jeweili- gen Landesgruppe angehören muss. RBI hat das Recht, 4 Mitglieder ihrer Geschäftsleitung oder der Geschäftsleitung von anderen Mitgliedern ihrer Kreditinstitutsgruppe als Ratsmitglied in den Gesamt-Risikorat zu entsenden, wobei mindestens ein Ratsmit- glied der Geschäftsleitung der RBI angehören muss. Die Entsendungen können vom jeweils entsendenden Landes-Risikorat bzw. der entsendenden RBI jederzeit widerrufen werden. Für den Fall und solange ein Landes-Risikorat keine Ratsmitglieder des Ge- samt-Risikorats entsendet, haben diese Mandate der Vorsitzende der Geschäftsleitung des Zentralinstituts der jeweiligen Landes -Gruppe und sein erster Stellvertreter inne. Für den Fall und solange RBI keine Ratsmitglieder des Gesamt-Risikorats entsendet, haben diese Mandate der Vorsitzende der Geschäftsleitung von RBI und sein erster Stellvertreter und die jeweils äl- testen weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung der RBI inne.

Das Mitglied, das den Vorsitzenden des Gesamt-Risikorats stellt, vertritt die Mitglieder gegenüber der ÖRS in allen Angelegenhei- ten des IPS, soweit diese vom Gesamt-Risikorat nicht ausdrücklich an den Bundes-Risikorat oder die Landes-Risikoräte delegiert werden, sowie nach außen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten des IPS, insbesondere gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden (einschließlich der Verfahren zur Anerkennung des IPS). In dieser Funktion ist es auch berechtigt, Schriftstücke entgegenzunehmen und Anträge zu stellen sowie die ihm hiermit eingeräumte Vollmacht auf einen Substituten zu übertragen.

Sämtliche Beschlüsse der Risikoräte sind für alle Mitglieder des IPS verbindlich. Für Beschlüsse der Risikoräte betreffend die Zah- lungspflicht für monetäre Maßnahmen gilt, dass das Nichtvorliegen einer Gremialzustimmung bei einem Mitglied dieses nicht von der Zahlungspflicht gemäß Maßnahmenbeschluss des zuständigen (Landes-Gruppe bzw. Bundes-Gruppe bzw. Gesamt-IPS) Risikorats entbindet, es sei denn, es stehen dem zwingende regulatorische Gründe entgegen. Im Sinne einer effektiven Bestands- sicherung sowie des gesetzlichen Erfordernisses der Unverzüglichkeit der Unterstützungsleistung sind Beschlüsse der Risikoräte von den Mitgliedern demgemäß rasch umzusetzen. Sollten dazu für die Umsetzung von Maßnahmen noch Gremialbeschlüsse bei den Mitgliedern erforderlich sein, sind diese ebenso rasch - wenn möglich im Umlaufwege - einzuholen.

Jedes Mitglied im IPS hat zuerst alle Möglichkeiten auf Institutsebene (Solo- und Kl-Gruppe) auszuschöpfen, um eine Inan- spruchnahme des IPS zu vermeiden. (Anspannungsgrundsatz).

Bei monetären Maßnahmen zur Unterstützung eines Mitglieds ist zuerst der Topf jener Landes-Gruppe (bzw. bei Raiffeisenlan- desbanken: Bundes-Gruppen), welcher das betroffene Mitglied angehört, verwenden. Erst bei darüberhinausgehendem Bedarf (Überschwappen auf das Gesamt-IPS) greift der Gesamt-Risikorat anteilig auf die anderen Töpfe zurück.

Einflussnahme

Die gesetzlich geforderte Einflussnahme ist charakterisiert wie folgt:

  • sie erfolgt ausschließlich durch Beschluss des gemäß dieser Vereinbarung jeweils zuständigen Risikorats (Gesamt-Ri- sikorat gegebenenfalls mit Delegation an Landes-Risikoräte und Bundes-Risikorat);
  • sie ist immer mit einer Maßnahme verbunden und
  • sie ist zu messen an § 39 BWG sowie an den Grundsätzen der Subsidiarität, der Proportionalität und der sachlichen Angemessenheit.

Lagebericht

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Maßnahmen

Der Risikorat wird Maßnahmen insbesondere dann beschließen, wenn

  1. eine ökonomische Fehlentwicklung vorliegt; oder
  2. ein Mitglied einen entsprechenden Antrag gestellt hat, wobei der gemäß dieser Vereinbarung zuständige Risikorat nicht an die beantragten Maßnahmen gebunden ist, oder
  3. ein Mitglied gegen den R-IPS Vertrag verstoßen hat.

Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig und reichen von der Auferlegung von Berichtspflichten bis zur Verfügungstellung von Eigenmitteln.

Monetäre Maßnahmen können an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. Über die Art und den Umfang von Auflagen und Bedingungen entscheidet der Risikorat. Auflagen und/oder Bedingungen können beispielsweise sein:

  • besondere Berichtspflichten
  • Managementgespräche
  • Analyse auf Nachhaltigkeit des gegebenen Geschäftsmodells des betroffenen Mitgliedes
  • Ausarbeitung von Struktur- und Sanierungskonzepten
  • Unterstützung bei der Eintreibung von Problemkrediten
  • Angebot zur Übernahme von Assets
  • Zurverfügungstellung von Liquidität
  • Bilanzierungshilfen
  • Zurverfügungstellung von Eigenmitteln (im weitesten Sinn).

Beitragsleistung

Die Mitglieder sind zur Leistung jährlicher Zahlungen zum Aufbau eines Sondervermögens (Stufe 1) sowie Ad-hoc Zahlungen ver- pflichtet. Folgende Bemessungsgrundlage gilt zum Aufbau des Sondervermögens: Für die Mitglieder der Bundesgruppe gelten die "Risikogewichteten Aktiva" (Gesamt-Eigenmittelerfordernis / 8%) auf Einzelinstitutsbasis oder sofern zutreffend auf konsolidier- ter KI-Gruppe. Für die Mitglieder der jeweiligen Landesgruppe insgesamt gelten die "Risikogewichteten Aktiva" (Gesamt-Eigen- mittelerfordernis / 8%) auf konsolidierter Basis bzw. erweiterter Aggregation. Sofern ein Mitglied vom Teil 3 CRR befreit ist bzw. kein Eigenmittelerfordernis aufweist, ist das aufsichtsrechtlich oder per Bescheid vorgeschriebene Mindestkapital als Gesamtei- genmittelerfordernis anzusetzen, welches 8% der Bemessungsgrundlage darstellt. Sofern mehrere Mitglieder Teil einer KI-Gruppe sind, gelten die risikogewichteten Aktiva auf konsolidierter Basis einmal für all diese Mitglieder.

Sofern ein Mitglied der Bundes-Gruppe zugleich auch Mitglied einer Landes-Gruppe ist, werden die jährlichen Zahlungen des Sondervermögens dieses Mitglieds im folgenden Verhältnis dem Bundes-Topf bzw. dem jeweiligen Landes-Topf zugerechnet: je die Hälfte des Jahresbeitrags wird dem Bundes-Topf und dem jeweiligen Landes-Topf gewidmet.

Ad-hoc Zahlungen werden vom Risikorat dann vorgeschrieben, wenn das Sondervermögen nicht zur Erfüllung des Vertrags- zwecks ausreicht (Stufe 2). Die Obergrenze für Ad-hoc Zahlungen im Rahmen von Stufe 2 liegt pro Geschäftsjahr bei 50 % des Durchschnitts der Betriebsergebnisse der drei letztvorangegangenen Geschäftsjahre.

Sofern auch die Zahlungen aus Stufe 2 nicht zur Erfüllung des Vertragszwecks ausreichen, kann der Risikorat den Mitgliedern zusätzliche Ad-hoc-Zahlungen bis zu einer Höhe von maximal 25 % jener Eigenmittel vorschreiben, die die "Eigenmittelgrenze" überschreiten. Die "Eigenmittelgrenze" besteht aus den aufsichtsrechtlich zum Konzessionserhalt vorgeschriebenen Mindestei- genmitteln (CET1-Quote,T1-Quote und EM-Gesamtquote) jeweils zuzüglich eines Puffers von 10%.

Sofern auch die Zahlungen aus Stufe 2 nicht zur Erfüllung des Vertragszwecks ausreichen, wird der zuständige Risikorat zur De- ckung des erforderlichen Fehlbetrages den Mitgliedern seines Wirkungskreises zusätzliche Ad-hoc-Zahlungen der Stufe 3 vor- schreiben, maximal jedoch 25 % jener Eigenmittel, welche die Eigenmittelgrenze übersteigen (Obergrenze Stufe 3). Diese Obergrenze Stufe 3 gilt auch dann, wenn das Mitglied sowohl der Bundes-Gruppe als auch einer Landes-Gruppe angehört, und begrenzt die kumulierten Ad-hoc Zahlungen der Stufe 3 sowohl in den Bundes-Topf wie auch in den Landes-Topf.

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Durch einstimmigen Beschluss können sowohl der Bundes-Risikorat als auch die Landes-Risikoräte als zuständige Risikoräte unter Beachtung der Eigenmittelgrenze Zahlungen der Stufe 3 vorschreiben, die die Obergrenze Stufe 3 überschreiten. Der Gesamt- Risikorat muss unter Beachtung der Eigenmittelgrenze Ad-hoc Zahlungen der Stufe 3, die die Obergrenze Stufe 3 übersteigen, beschließen, wenn dies zur Bestandssicherung von betroffenen Instituten notwendig ist. Derartige, die Obergrenze Stufe 3 über- steigende Vorschreibungen haben immer alle Mitglieder gleich zu behandeln.

Vertragslaufzeit

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jedes Mitglied ist berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer min- destens zweijährigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderquartals zu kündigen.

Der vorliegende Bericht gem. Art. 113 Abs. 7 lit. e CRR wird für das IPS erstellt. Der Bericht umfasst den Lagebericht, den Risikobe- richt sowie eine aggregierte Bilanz und aggregierte Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023. Darin einbezogen sind die Mitglieder des IPS einschließlich deren CRR-Gruppen. Siehe dazu Kapitel Konsolidierungskreis.

Lagebericht

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Entwicklung der Märkte

Viele Länder Europas verzeichneten im Jahr 2023 eine nur sehr verhaltene Konjunkturentwicklung, die noch Anfang 2023 für den späteren Jahresverlauf erwartete Konjunkturbelebung trat vielfach nicht ein. Insbesondere der Industriesektor erwies sich als Belastungsfaktor. Jedoch wird für den Verlauf des Jahres 2024 zumeist mit einem moderaten Konjunkturaufschwung gerechnet, der angesichts prognostizierter Reallohnanstiege maßgeblich vom privaten Konsum getragen sein sollte. Dagegen sind die Chan- cen auf einen exportgetriebenen Aufschwung überschaubar. Für die USA und China werden im Jahr 2024 zumeist niedrigere BIP- Wachstumsraten erwartet als im Vorjahr. Die Teuerungsraten gingen 2023 in einigen Ländern deutlich zurück. Zwar dürfte sich der Inflationsrückgang 2024 fortsetzen, jedoch stellt der starke Lohnauftrieb insbesondere bei den Preisen arbeitsintensiver Kon- sumgüter ein Aufwärtsrisiko dar. Die EZB und US-Notenbank Fed dürften angesichts rückläufiger Inflationsraten im Verlauf des Jahres 2024 wieder erste Zinssenkungen vornehmen. Auch in der CE/SEE-Region wird 2024 mit (weiteren) Zinssenkungen gerech- net. Ein schnelles Ende des Kriegs in der Ukraine scheint aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Bei Ausbleiben einer weiteren sub- stanziellen militärischen Eskalation sind jedoch keine zusätzlichen negativen Implikationen für die Konjunktur in der Eurozone sowie in den CE/SEE-Ländern zu erwarten. Einen weiteren Risikofaktor stellt die Lage im Nahen Osten dar. Es bestehen klare Abwärtsrisiken für die konjunkturelle Entwicklung und Aufwärtsrisiken für die Inflation, die im Falle einer signifikanten militäri- schen Eskalation schlagend würden.

Die Wirtschaft des Euroraums legte 2023 um 0,5 Prozent zu, wobei Ende 2023 die gesamtwirtschaftliche Aktivität stagnierte. Für den Start in diesem Jahr weisen monatliche Indikatoren auf keine maßgebliche Belebung hin. Dennoch wird mit einem moderaten Aufschwung der Konjunktur im Jahresverlauf gerechnet. In Summe dürfte das BIP im Jahr 2024 ebenfalls nur geringfügig zulegen. Die Inflationsrate dürfte 2024 weiterhin über dem EZB-Zielwert von durchschnittlich zwei Prozent liegen. Vor allem bei arbeitsin- tensiven Konsumgütern sorgt der starke Lohnauftrieb für erhöhten Inflationsdruck.

Die EZB hat mit einer ersten Leitzinssenkung um 25 Basispunkte im Juni einen längeren Zinssenkungszyklus einleitet. Der bestim- mende Leitzins für die geldpolitische Ausrichtung bleibt laut EZB der Einlagesatz. Es wird mit weiteren Senkungen des Einlage- satzes von je 25 Basispunkten im September und Dezember gerechnet. Die Geldmarkt- und Swapsätze nehmen zukünftige Zinssenkungen voraus und so sind die Zinskurven invers. Dieser Leitzinspfad sollte ausgehend vom aktuellen Niveau mit fallenden Geldmarkt- und Swapsätzen einhergehen. Der Bilanzabbau wird fortgesetzt, da das Anleiheportfolio verkleinert wird, indem aus- laufende Anleihen nicht mehr reinvestiert werden. (Gezielte) längerfristige Refinanzierungsgeschäfte sind bereits zum Großteil ausgelaufen.

Die österreichische Konjunktur befand sich in Teilen des Jahres 2023 in einer Rezession, im Gesamtjahr ging das reale BIP um 0,8 Prozent zurück. Österreich gehörte damit zu den konjunkturellen Schlusslichtern der Eurozone. Ursächlich dafür waren neben der Industrie und dem Bausektor auch konsumnahe Dienstleistungen. Allerdings wird ab der Jahresmitte 2024 ein Aufschwung erwartet. Dieser dürfte allerdings nur sehr moderat ausfallen, für das Gesamtjahr wird demzufolge lediglich ein BIP-Zuwachs von 0,2 Prozent prognostiziert. Dies beruht auf der Annahme, dass positiven Impulsen vom privaten Konsum eine für Aufschwung- phasen ungewöhnlich verhaltene Investitions- und Exportentwicklung gegenüberstehen wird. Während die Industrie im Jahres- verlauf aus der Rezession herausfinden sollte, dürfte der Bausektor das ganze Jahr über in einer solchen verharren. Der Inflationsrückgang sollte sich 2024 fortsetzen, allerdings nicht mit der Geschwindigkeit des Jahres 2023. Im Jahresdurchschnitt wird mit einer Teuerungsrate von 3,5 Prozent gerechnet.

Die Volkswirtschaften in Zentraleuropa (CE) dürften 2024 eine - gleichwohl nur verhaltene - Erholung verzeichnen, nachdem im Vorjahr Rezessionen in Ungarn und Tschechien sowie eine markante Konjunkturverlangsamung in Polen das Bild prägten. Diese Erholung sollte vorrangig durch die Belebung der Konsumentennachfrage getrieben sein. Unterstützend wirken in diesem Zusam- menhang der Rückgang der Inflation, fallende Zinssätze und ein robustes Lohnwachstum. Die Investitionsdynamik sollte grund- sätzlich positiv bleiben, könnte jedoch aufgrund unregelmäßiger Auszahlungen von EU-Finanzmitteln (Übergang von einem EU- Haushalt zum nächsten) etwas nachlassen. Die schlussendlich freigegebenen Mittel aus dem NGEU-Programm dürften das Wachstum in Polen beflügeln und das Land 2024 zum Wachstumsführer der Region machen. Der gegenwärtige Trend der Disinflation scheint in der Region allmählich auszulaufen, allgemein sind die Inflationsrisiken nach oben gerichtet. Die bereits eingelei- tete Lockerung der Geldpolitik fördert ein gemäßigtes Wachstum in diesem Jahr, wobei im Anschluss eine Annäherung an das etwas höhere Potenzialwachstum zu erwarten ist.

Die Region Südosteuropa (SEE) legte im Jahr 2023 im Vergleich zur CE-Region und dem Großteil Europas eine überdurchschnitt- liche Konjunkturdynamik an den Tag. Dies war nicht zuletzt hohen EU-Investitionen, einer erfolgreichen Tourismussaison in Kroa- tien und Albanien sowie umfangreichen Überweisungen in Länder mit einer großen Diaspora geschuldet. Auch wenn der relative Wachstumsvorteil gegenüber der CE-Region 2024 abnimmt, sollten der anhaltende Zufluss von EU-Mitteln in Kombination mit einer starken Investitionstätigkeit, positive Entwicklungen am Arbeitsmarkt und kräftiges Lohnwachstum weiterhin ein etwas höheres BIP-Wachstum ermöglichen. Nichtsdestotrotz bedeutet das schwache externe Umfeld, die etwas höher liegende Inflation in Kombination mit einem späteren Beginn der geldpolitischen Lockerung, dass das Wachstum unterhalb des möglichen Potenzi- als bleibt.

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In der Ukraine belastet der anhaltende Krieg weiterhin die Wirtschaft und den Wiederaufbau. Unterstützt durch die Politik der Regierung und der Zentralbank, durch den privaten Konsum und eine Erholung in der Industrie, bewies die Wirtschaft 2023 jedoch ihre Fähigkeit, sich weiter an die Kriegsbedingungen anzupassen und erholte sich teilweise von den Verlusten des Jahres 2022 (BIP-Anstieg um 5,3 Prozent im Jahr 2023 gegenüber einem Rückgang um 28,8 Prozent im Jahr 2022). Für 2024 sollten der Auf- schwung des realen privaten Konsums, starke öffentliche Ausgaben, eine moderate Erholung der Investitionen sowie eine gerin- gere Belastung durch den Außenhandel ein BIP-Wachstum von rund 4,9 Prozent ermöglichen.

Gestützt durch umfangreiche fiskalpolitische Maßnahmen erwies sich die russische Wirtschaft trotz des Kriegs, der damit ver- bundenen Sanktionen, der selbstauferlegten Isolation im Außenhandel sowie des gedämpften Investoreninteresses im Jahr 2023 als widerstandsfähig. Fiskalische Anreize sollten auch 2024 die Eckpfeiler hinter dem ansonsten schleppenden Wachstum sein, während die vorherige Abwertung des Rubel und der damit verbundene Anstieg der Inflation bedeuten, dass die monetären Be- dingungen das ganze Jahr über straff bleiben werden. In Belarus führten 2023 Kapitalinvestitionen und niedrige Inflation zu einer überraschend kräftigen Erholung. Für 2024 ist der Ausblick angesichts finanzieller und wettbewerbsbedingter Herausforderungen verhaltener.

Entwicklung des realen BIP - Veränderung zum Vorjahr in Prozent

Region/Land

2022

2023

2024f

2025f

Polen

5,3

0,2

3,1

3,8

Slowakei

1,8

1,1

2,1

2,1

Tschechien

2,4

-0,2

1,5

2,9

Ungarn

4,6

-0,7

2,2

3,4

Zentraleuropa

4,1

0,1

2,5

3,4

Albanien

4,9

3,4

3,5

3,9

Bosnien und Herzegowina

4,2

1,7

2,6

3,0

Kosovo

4,3

3,3

3,9

4,0

Kroatien

7,0

3,1

3,0

2,6

Rumänien

4,1

2,1

2,8

3,5

Serbien

2,4

2,5

3,5

4,0

Südosteuropa

4,3

2,3

2,9

3,4

Belarus

-4,7

3,9

2,0

2,0

Russland

-1,2

3,6

1,5

0,9

Ukraine

-28,8

5,3

4,9

6,5

Osteuropa

-3,9

3,7

1,8

1,4

Österreich

4,8

-0,8

0,2

1,4

Eurozone

3,5

0,5

0,5

1,5

Quelle: Raiffeisen Research, Stand Ende April 2024, (e: Schätzung, f: Prognose), für bereits abgeschlossene Jahre sind nachträgliche Revisionen möglich

Regulatorisches Umfeld

Finalisierung von Basel III (CRR III/CRD VI)

Im Juni 2023 wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Europä- ischen Kommission eine Einigung auf die Eckpfeiler erzielt. In der zweiten Jahreshälfte 2023 konzentrierten sich die gesetzgeben- den Organe auf das Erzielen einer Einigung in den technischen Trilogen, bevor die Verabschiedung durch das Plenum des EU- Parlaments und des Rats erfolgen soll. Mit einer Abstimmung über die nunmehr veröffentlichten konsolidierten Texte der politi- schen Einigung zur CRR III und CRD VI im Plenum des Europäischen Parlaments ist bis zum Ende des ersten Quartals 2024 zu rechnen. Trotz der Bestrebungen des European Banking Industry Committee (EBIC), den Termin für die Umsetzung von Basel III angesichts der umfassenden Änderungen durch die CRR III (Capital Requirements Regulation) zu verschieben, bleibt das Datum des Inkrafttretens und der Erstanwendung mit 1. Januar 2025 unverändert.

Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung(KIM-V) ist am 1. August 2022 in Kraft getreten (vorerst be- fristet bis 30. Juni 2025). Mit 1. April 2023 trat eine Novelle der KIM-V in Kraft, welche Erleichterungen bei Zwischenfinanzierungen und Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften sowie Mindestausnahmekontingente vorsieht. Vom Finanzmarktstabilitätsgremium wurde festgehalten, dass der Großteil der Banken die bestehenden Ausnahmekon- tingente unzureichend ausnutzt und deshalb von keiner unverhältnismäßigen Einschränkung der Kreditvergabe durch die KIM-V ausgegangen wird.

Lagebericht

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Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Regulatorik zu den Nachhaltigkeitsthemen dar. Im Geschäftsjahr 2023 wurde intensiv an der Umsetzung diverser Offenlegungsverpflichtungen gearbeitet (Art. 449a CRR, Art. 8 Taxonomie). Im Juni 2023 wurden dele- gierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Neben den technischen Bewertungskriterien für die vier weiteren Umweltziele (Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Ver- meidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme) wurden auch Ergänzungen bei den Klimazielen vorgenommen.

Regulatorisches Umfeld zu ESG-Offenlegungen in der EU

Der europäische Green Deal stand ganz oben auf der politischen Agenda und den Initiativen der Europäischen Kommission für 2023. Damit wird die Verpflichtung der EU bekräftigt, mit ehrgeizigen Klimagesetzen und dem Ziel der Kohlenstoffneutralität bis 2050 an der Spitze der Nachhaltigkeitsbemühungen zu stehen. Die Finanzierung dieses Wandels wird in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein. Die EU-Taxonomie sowie der Green Bond Standard sind die relevantesten nachhaltigen Fi- nanzinstrumente. Im Juni 2023 verabschiedete die Kommission weitere EU-Taxonomiekriterien für Wirtschaftsaktivitäten, die ei- nen wesentlichen Beitrag zu Biodiversität, Umweltverschmutzung und Kreislaufwirtschaft leisten. Die Einbeziehung weiterer wirtschaftlicher Aktivitäten und Sektoren wird die Nutzbarkeit und das Potenzial der EU-Taxonomie bei der Ausweitung nachhal- tiger Investitionen in der EU erhöhen.

Im Dezember 2023 fanden die Trilogverhandlungen zur Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit (Cor- porate Sustainability Due Diligence Directive ‒ CSDDD) statt. Die geplante EU-Lieferketten-Richtlinie sieht weitgehende Doku- mentationspflichten sowie zivilrechtliche Haftungen für die gesamte Wertschöpfungskette von Unternehmen und Landwirten vor. Finanzinstitute wären nach dem aktuellen Text vom Anwendungsbereich vorübergehend ausgenommen. Deutschland äu- ßerte sich kritisch zu den Texten, eine weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Nachhaltigkeitsrecht, welches Banken als Drehscheibe des Geldes versteht, und diesen daher eine wesentliche Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität zuschreibt, enorm an Bedeutung zugenommen hat. Es ist hier mit weiteren regulatorischen Vor- gaben und Herausforderungen in den kommenden Jahren zu rechnen.

Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr

RBI Gruppe

Russland und Belarus

2023 wurde weiter an einer Abspaltung oder einem Verkauf der AO Raiffeisenbank gearbeitet. Beide Varianten erfordern eine Vielzahl von Genehmigungen von diversen russischen und europäischen Behörden sowie den jeweiligen Zentralbanken. In der Zwischenzeit werden die Geschäftsaktivitäten in Russland weiter reduziert. Nach Kriegsbeginn wurde das Kreditgeschäft massiv reduziert, seither ist das Kreditvolumen um 43 Prozent gesunken. Außerdem wurde das Zahlungsverkehrsgeschäft erheblich ein- geschränkt. Das zeigt der Rückgang des Provisionsergebnisses, das um 43 Prozent im Vorjahresvergleich gesunken ist.

Die RBI prüft weiterhin strategische Optionen für die Zukunft der Priorbank in Belarus.

RLB NÖ-Wien Gruppe

Die makroökonomischen Entwicklungen verbunden mit stagnierenden bzw. sinkenden Immobilienpreisen führten zu deutlich gestiegenen Risiken im Immobiliensektor.

Im Jahr 2023 hat die RLB NÖ-Wien ihre neue Strategie "Fokus 2027" verabschiedet, die entscheidende strategische Ziele bis 2027 festlegt. Ein wesentliches Anliegen im Firmenkundensegment ist die intensivierte Betreuung und Finanzierung von mittelstän- dischen Unternehmen, welche als tragende Säulen der österreichischen Wirtschaft gelten. Die RLB NÖ-Wien möchte Firmen- kunden aktiv bei der Umstellung auf ESG-Kriterien unterstützen und als kompetenter Ansprechpartner in Sachen Nachhaltigkeit fungieren. Im Privatkundengeschäft soll durch ein umfassendes Omnikanal-Angebot eine optimale Kundenansprache gewähr- leistet werden.

Nachhaltigkeit gilt als Querschnittsthema, das in allen Geschäftsbereichen der RLB NÖ-Wien tiefer zu verankern ist. Als be- reichsübergreifendes Steuerungsgremium ist 2023 ein Sustainability Komitee implementiert worden. Unterschiedlichste ESG Handlungsfelder wurden dort behandelt und erfolgreich umgesetzt, wie beispielsweise die Einführung und Zertifizierung eines Umweltmanagementsystem (ISO14001), sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem (ISO45001) und die Erwei- terung der Branchenrichtlinien der Nachhaltigen Positionierung. Außerdem wurde eine Strategie hinsichtlich Diversität & Inklu- sion verabschiedet. 2023 wurden die ESG-Strategien, Leitlinien und Maßnahmen der RLB NÖ-Wien von zwei Nachhaltigkeits- Ratingagenturen (ISS ESG und Sustainalytics) erneut bewertet, in Summe ergab sich bei beiden Agenturen eine signifikante

Lagebericht

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Verbesserung. Mehr Details dazu sind auf der Homepage der RLB NÖ-Wien zu finden: https://www.raiffei-sen.at/noew/rlb/de/meine-bank/investor-relations/nachhaltigkeitsratings.html

RLB OÖ Gruppe

Das Paket "Fit für 55" umfasst eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften. Au- ßerdem enthält es Vorschläge für neue Initiativen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Maßnahmen der EU im Einklang mit den Klimazielen stehen, die der Rat und das Europäische Parlament vereinbart haben.

"Fit für 55" bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Das vorgeschlagene Paket zielt darauf ab, die EU-Rechtsvorschriften mit dem Ziel für 2030 in Einklang zu bringen. Im Oktober hat die EU einen Fitfor-55-Klimastresstest für Banken angekündigt. Dieser Test, der Teil der ESG-Roadmap der Europäischen Bankenauf- sichtsbehörde (EBA) ist, wird in Zusammenarbeit mit anderen EU-Institutionen und rund 70 Banken durchgeführt, die auch am EU-weiten Stresstest 2023 teilnahmen.

RLB STMK Gruppe

Die Problematik des Fachkräftemangels ist generell auch im Bankenbereich angekommen, was zu einem Wettbewerb in diesem Segment führt. Die Raiffeisen-Landesbank (RLB) Steiermark beschäftigt sich bereits seit geraumer Zeit damit, wie sie als attrak- tiver Arbeitgeber die besten Fachkräfte für sich begeistern kann. In diesem Zusammenhang werden zeitgemäße Arbeitswelten und vielfältige Aufgabengebiete, interessante Entwicklungsmöglichkeiten sowie eine wertebasierte Unternehmenskultur etab- liert. Das alles führte zu einem regen Zulauf auf ausgeschriebene Stellen.

Zum 31.12.2023 sind in der gesamten Raiffeisen-Bankengruppe Steiermark 3.191 Personen beschäftigt. Für die Initiative in Richtung attraktiver Arbeitgeber wurde die RLB Steiermark im Mai 2023 mit dem staatlichen Gütesiegel "berufundfamilie" ausgezeichnet. Die drei wichtigsten Maßnahmen für die Zukunft betreffen die Etablierung eines professionellen Karenz-Managements, ein modernes Arbeitszeitmodell und Workshops zu Themen wie Diversität und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das breite Repertoire wird ergänzt etwa durch eine moderne Home-Office Richtlinie, flexible Arbeitszeitmodelle oder attraktive Gesundheits-, Sport- und Freizeitangebote.

Marktseitig galt es im ersten Halbjahr 2023, die Kunden bei der Bewältigung der inflationsgetriebenen Herausforderungen zu begleiten. Die Teuerung setzte vor allem jenen zu, die ohnehin schon über weniger finanzielle Reserven verfügen. Der Raiffeisen Sozialfonds "WIR hilft für gesellschaftlichen Zusammenhalt" unterstützt existenzbedrohte Menschen. Nach den verheerenden Regenfällen in der Steiermark im August des Jahres wurde dieser Fonds auch für die Unwetterhilfe geöffnet.

Darüber hinaus begleiten die Raiffeisen-Berater durch persönliche Gespräche und mit sog. Finanz-Checks, bei denen konkret mögliche Einsparungen bei Ausgaben oder auch etwaige finanzielle Engpässe analysiert werden. Im Sommer 2023 wurde in der Kommunikation das "Comeback der Zinsen" ausgerufen. Dahinter steht eine großangelegte Informationsoffensive von Raiffeisen Steiermark, deren Ziel es ist, den Kunden im aktuell steigenden Zinsumfeld treffsicher zu beraten. In der gesamten Raiffeisen Bankengruppe Steiermark werden 27 Mrd. EUR an Vermögen von rund 800.000 Kunden gemanagt. Seit Herbst 2022 wurden ver- mehrt attraktive Veranlagungsprodukte auf den Markt gebracht. Im Frühjahr 2023 wurde der erste Green Bond der RLB Steier- mark mit einer Verzinsung von 3,25 % und einer Laufzeit von zwei Jahren aufgelegt.

Damit folgt die RLB Steiermark dem Trend, denn Nachhaltigkeit entwickelt sich in der Wirtschaft zum neuen Standard. Bei Raiff- eisen steht Nachhaltigkeit auf drei Säulen: Wirtschaft, Umwelt und Mensch. Der ökonomische Aspekt ist bereits seit der Gründung fester Bestandteil der Raiffeisen-Idee "Hilfe zur Selbsthilfe - was einer nicht schafft, das vermögen viele", lange bevor der Begriff Nachhaltigkeit etabliert wurde. Um die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich ESG zu erfüllen, aber auch um die RLB Steier- mark mit dem Thema Nachhaltigkeit am Markt zu positionieren, startete im Sommer 2023 ein groß angelegtes Sustainable Finance Projekt, bei dem es darum geht, Nachhaltigkeit auf allen Ebenen ins tägliche Bankgeschäft zu integrieren. Ihre Expertise im Bereich Nachhaltigkeit gibt die RLB Steiermark auch an ihre Kunden weiter. Konkret werden für Unternehmen spezielle ESG Workshops angeboten, um sich auf künftige Normen einstellen zu können und langfristig Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Im Privatkundenbereich werden 9 von 10 neuen Fondssparverträgen bereits nachhaltig investiert, somit sind bereits 60 % des Ge- samtbestands an Wertpapierfonds nachhaltig. In der RLB Steiermark sind bereits 47 ÖGUT-zertifizierteNachhaltigkeits-Berater ausgebildet.

Die Unternehmensstrategie der RLB Steiermark setzt sich aus den Markt- und Geschäftsfeldstrategien, der davon abgeleiteten Risikostrategie sowie den unterstützenden Funktionalstrategien für Personal, IT/Digitalisierung und Nachhaltigkeit zusammen. Als "echte" Kundenbank stellen wir die durchgängige Transparenz unserer Aktivitäten von den Kunden bis zu allen internen Funk- tionen in den Vordergrund. Durch eine durchgängige und wertschätzende Dienstleistungskultur stellen wir für alle Beschäftigten sicher, dass ihr Wertbeitrag für das optimale Kundenerlebnis sinnstiftend und attraktiv ist. Gleichzeitig sorgen wir mit einer per- manenten Messung des Raiffeisen-Gesamterlebnisses (Kundenerlebnis + Mitarbeitererlebnis) für offenes und vertrauensvolles Feedback, um Qualität und Wertbeitrag für unsere Kunden auch in Zukunft stetig zu verbessern.

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Raiffeisen Bank International AG published this content on 26 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 June 2024 16:38:20 UTC.