"Wir können die Entscheidung von VW absolut nicht nachvollziehen. Die Aktionäre haben ein Recht auf die Informationen", erklärte Ulrich Hocker, Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, (DSW) am Freitag. VW hatte ursprünglich angekündigt, den Bericht der mit der Aufklärung betrauten US-Kanzlei Jones Day zu veröffentlichen, wenn mit der US-Justiz ein Vergleich erzielt worden sei. Dieser wurde vergangene Woche mit einer Geldstrafe von umgerechnet rund vier Milliarden Euro geschlossen. In einen zugleich veröffentlichten Sachstandsbericht flossen die Erkenntnisse von Jones Day ein. Deshalb ist es laut Volkswagen nicht mehr notwendig, einen separaten Bericht anzufertigen.

Ein VW-Sprecher bekräftigte das mit Blick auf die Kritik der DSW. Auch VW-Großaktionär Porsche SE, die Holding der Eignerfamilien Porsche und Piech, teilt diese Sichtweise. Der Sachstandsbericht ("Statement of Facts") basiere auf der umfangreichen Arbeit von Jones Day und dem Beweismaterial des US-Justizministeriums. "Es handelt sich damit um eine objektive Dokumentation, die die gewonnenen Erkenntnisse und Fakten über die Entstehung und Entwicklung der Dieselthematik wiedergibt", erklärte ein Sprecher der Porsche SE.

Nach Ansicht der DSW muss der gesamte Komplex rund um die Softwaremanipulation von Diesel-Autos jedoch von einem externen Prüfer untersucht werden. Die Aktionärsvereinigung hatte im vergangenen Jahr deshalb bereits beim Landgericht Braunschweig eine Sonderprüfung beantragt.

Unternehmen in diesem Artikel : Volkswagen AG, Porsche Automobil Holding SE