Noront Resources Ltd. und Wyloo Metals Pty Ltd. gaben bekannt, dass sie sich nach Gesprächen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und deren Überprüfung darauf geeinigt haben, bestimmte Bestimmungen des zuvor angekündigten Arrangement-Abkommens mit Wirkung vom 22. Dezember 2021 zu ändern. Genauer gesagt haben Noront, Wyloo Metals und Wyloo Canada Holdings Pty Ltd. eine Änderungsvereinbarung mit Wirkung vom 3. Februar 2022 (die "Änderungsvereinbarung") abgeschlossen, um das Arrangement wie folgt zu ändern: Wahl nur für Aktionäre erforderlich, die ihre Aktien behalten wollen: Nur Aktionäre des Unternehmens ("Aktionäre"), die alle oder einen Teil ihrer Stammaktien des Unternehmens behalten und nach Abschluss des Arrangements als Aktionäre verbleiben möchten, müssen eine Wahl zur Beibehaltung ihrer Stammaktien treffen (die "Wahl zur Beibehaltung"). Diese Wahl ist spätestens am 10. Tag nach der Zwischenbekanntmachung fällig. Deemed Election to Receive Cash Consideration: Aktionäre, die die Barabfindung von 1,10 $ pro Stammaktie erhalten möchten, müssen keine Wahl in Bezug auf das Arrangement treffen. Um Zweifel auszuschließen, wird davon ausgegangen, dass alle Aktionäre, die keine Wahl zum Erhalt der Barzahlung von 1,10 $ pro Stammaktie treffen, im Rahmen des Arrangements die Wahl zum Erhalt der Barzahlung von 1,10 $ pro Stammaktie getroffen haben. Automatischer Squeeze-Out, wenn weniger als 20 % der Aktionäre eine Zurückbehaltungswahl treffen: Wenn das Arrangement in Kraft tritt und weniger als 20% (im Gegensatz zum anfänglichen Schwellenwert von 10%) der ausstehenden Stammaktien einer Zurückbehaltungswahl unterliegen, dann wird Wyloo Metals im Rahmen des Arrangements alle ausstehenden Stammaktien erwerben, die es nicht bereits direkt oder indirekt besitzt, und alle Aktionäre, die eine Zurückbehaltungswahl getroffen haben, werden nicht berechtigt sein, ihre Stammaktien zu behalten und werden stattdessen berechtigt sein, die Barzahlung von $1,10 pro Stammaktie zu erhalten. Automatische 10-tägige Verlängerung nach Ablauf der Zwischenfrist: Um den Aktionären eine größere Transparenz über den Status der Zurückbehaltungswahlen zu bieten, wird Noront die Anzahl der eingegangenen Zurückbehaltungswahlen ab 17:00 Uhr (Toronto-Zeit) am Werktag vor der für den 15. März 2022 geplanten außerordentlichen Aktionärsversammlung bekannt geben (die "Zwischenmitteilung"). Die Zwischenmitteilung wird Teil der Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse der Versammlung durch Noront sein. Nach dieser Zwischenmitteilung haben die Aktionäre eine weitere Frist von 10 Tagen, um zusätzliche Wahlvorbehalte zu erklären oder bereits abgegebene Wahlvorbehalte zurückzuziehen.