Mutares SE & Co. KGaA: Anleihegläubiger stimmen den vorgeschlagenen Änderungen der
Bedingungen der von Mutares im Februar 2020 begebenen Anleihe zu

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DGAP-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe
Mutares SE & Co. KGaA: Anleihegläubiger stimmen den vorgeschlagenen
Änderungen der Bedingungen der von Mutares im Februar 2020 begebenen Anleihe
zu

28.08.2020 / 15:44 CET/CEST
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STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINEM ANDEREN LAND, IN
DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE

Anleihegläubiger stimmen den vorgeschlagenen Änderungen der Bedingungen der
von Mutares im Februar 2020 begebenen Anleihe zu

München, 28. August 2020 - Der Anleihetreuhänder der Mutares SE & Co. KGaA
(ISIN: DE000A2NB650) ("Mutares") hat heute mitgeteilt, dass die
Anleihegläubiger der von Mutares im Februar 2020 in Höhe von EUR 50 Mio.
begebenen Anleihe (ISIN: NO0010872864) ("Anleihe") den mit Mitteilung an die
Anleihegläubiger vom 13. August 2020 vorgeschlagenen Änderungen der
Anleihebedingungen im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens mit der
erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger zugestimmt haben. Die am 26.
August 2020 platzierte Erhöhung der Anleihe um EUR 20 Mio. ist damit
ebenfalls wirksam.

Disclaimer

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr.
596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine
auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese
Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten"),
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und
werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in
derzeit gültiger Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen
nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act
oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere
in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von
australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder
zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt.
In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der
Wertpapiere.

Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete
Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von
Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die
in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten
sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf
das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und
Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu
überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse
oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf
zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser
Ad-hoc-Mitteilung gelten.

Für weitere Informationen:

Mutares SE & Co. KGaA
Investor Relations
Tel. +49 89 9292 7760
Email: ir@mutares.com
www.mutares.com

Presse
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel. +49 89 1250 90330
Email: sh@crossalliance.de
www.crossalliance.de


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Mutares SE & Co. KGaA
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                   80335 München
                   Deutschland
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