Mensch und Maschine Software SE

Weßling

WKN: 658 080 / ISIN: DE0006580806

Eindeutige Kennung des Ereignisses: MUM052024oHV

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

8. Mai 2024 um 14:00 Uhr

im Pfarrstadel, Am Kreuzberg 3, in 82234 Weßling

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Be-richt des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2023

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Der Verwaltungsrat schlägt vor, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 36.427.706,03

  • a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 27.778.504,05 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

  • b) den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 8.649.201,98 auf neue Rechnung vorzu-tragen.

Die Ausschüttung der Dividende je Stückaktie ist am 6. Juni 2024 fällig.

Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeit-punkt der Einberufung der Hauptversammlung 313.595 Stück eigene Aktien hält, die nicht divi-dendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberech-tigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend an-gepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Ausschüt-tung von EUR 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.

Bei Annahme des Beschlussvorschlags des Verwaltungsrats gilt für die Auszahlung der Divi-dende Folgendes:

Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien der Mensch und Maschine Software SE geleistet. Von dem Dividendenanspruch in Höhe von EUR 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie unterliegt ein

Teilbetrag in Höhe von EUR 0,47 nicht dem Wahlrecht des Aktionärs und wird auf alle Fälle in bar ausbezahlt. Dieser Teilbetrag dient dazu, die mögliche Steuerpflicht (Kapitalertragsteuer zu-züglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) hinsichtlich des gesamten Dividendenan-spruchs in Höhe von EUR 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie zu begleichen. Die Einzel-heiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl von Aktien werden in einem gesonderten Dokument erläutert, das den Aktionären zur Verfügung gestellt wird und insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und die Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Ge-schäftsjahr 2023

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die dhgp GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bamberg, Niederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäfts-jahr 2024 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversamm-lung und der Tagesordnung sowie der nachstehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen daher nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Gemäß § 15 Abs. 4 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist vor der Hauptversammlung durch Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes anmelden.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Ge-schäftsschluss des 16. April 2024, 24.00 Uhr, zu beziehen hat.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 1. Mai 2024, 24.00 Uhr, bei folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Mensch und Maschine Software SE

c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48

81241 München Deutschland

Telefax: +49 (0)89 88 96906 33

E-Mail:anmeldung@linkmarketservices.eu

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm-rechts erforderlich.

Wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b

BGB). Die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Voll-macht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Be-vollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht auch das Formular verwenden, welches nach fristgerechter Anmeldung und Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird. Ein ent-sprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mum.de/hv2024

zum Herunterladen zur Verfügung.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann ferner per E-Mail, pos-talisch oder per Telefax bis zum Ablauf des 7. Mai 2024, 24:00 Uhr, an folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt, geändert oder widerrufen werden:

Mensch und Maschine Software SE c/o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

Deutschland

Telefax: +49 (0) 89 889 690 655

E-Mail:mum@linkmarketservices.eu

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene

Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Auch im Fall einer Bevollmächti-gung der Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur

Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle

Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihnen steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessens-spielraum zu. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten zur

Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimm-rechtsvertreter verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach dem oben beschriebenen fristgerechtem Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Haupt-versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird, und steht auch unterwww.mum.de/hv2024zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Vollmacht mit den Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 7. Mai 2024, 24:00 Uhr, bei der vorstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einge-gangen sein.

Darüber hinaus haben form- und fristgerecht angemeldete und in der Hauptversammlung erschienene Aktionäre und deren Vertreter auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, die Stimmrechtsver-treter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anträge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern (sofern diese Gegenstand der Tages-ordnung sind) oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Mensch und Maschine Software SE z.Hd. Frau Renate Krüning

Argelsrieder Feld 5

82234 Weßling

Telefax: +49 (0) 8153 933 104

E-Mail:renate.kruening@mum.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich

§ 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellung-nahmen der Verwaltung hierzu im Internet unterwww.mum.de/hv2024 veröffentlichen.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Mensch und Maschine Software SE verarbeitet als "Verantwortlicher" im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Da-tenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung per-sonenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Nummer der Eintrittskarte, die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten und die Stimmabgabe) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und eine rechtmäßige Durchführung der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Mensch und Maschine Software SE diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärs-vertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die Mensch und Maschine Software SE.

Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung für die Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbei-tung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Mensch und Maschine Software SE verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Da-ten ausschließlich nach Weisung der Mensch und Maschine Software SE. Im Übrigen werden personen-bezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertre-tern zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesell-schaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtli-cher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Da-ten, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbei-tung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschi-nenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der Mensch und Maschine Software SE geltend machen:

Mensch und Maschine Software SE z.Hd. Frau Renate Krüning

Argelsrieder Feld 5

82234 Weßling

Telefon: +49 (0) 8153 933 261

Telefax: +49 (0) 8153 933 104 E-Mail:investor-relations@mum.de

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Mensch und Maschine Software SE ist wie folgt erreichbar:

my-dsb.com UG (haftungsbeschränkt)

Eva-Daniela Jung

Neue Mainzer Straße 6-10 60311 Frankfurt am Main

Telefon: +49 (0) 172 25 27 359 E-Mail:jung@my-dsb.com

Weßling, im März 2024

Mensch und Maschine Software SE

Der Verwaltungsrat

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MUM - Mensch und Maschine Software SE published this content on 21 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 March 2024 12:24:05 UTC.