Nebenleistungen und der betrieblichen Altersversorgung sowie für etwaige Neubestellungen abweichen. 2. Feste Vergütungsbestandteile


              Fixum 
2.1           Die Vorstandsmitglieder erhalten ein Fixum in zwölf gleichen Raten, die jeweils zum Monatsende gezahlt 
              werden. 
              Betriebliche Altersversorgung 
              Die MAN SE gewährt den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich eine Alters-, Invaliditäts- und 
2.2           Hinterbliebenenversorgung. Die zugesagten Altersleistungen werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres 
              gezahlt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist möglich. Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt 40 % des 
              vertraglich vereinbarten Fixums. 
              Nebenleistungen 
              Die MAN SE stellt grundsätzlich jedem Vorstandsmitglied einen Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur 
              Verfügung. Die Vorstandsmitglieder können in angemessenem Umfang einen Fahrer aus dem Pool der MAN SE 
2.3           dienstlich nutzen. Daneben kann ein zweiter Dienstwagen mit einer Tankkarte gegen Zahlung einer 
              monatlichen Pauschale in Anspruch genommen werden. Die Vorstandsmitglieder erhalten daneben typische 
              Nebenleistungen wie z.B. Zuschüsse zu Kranken-, Pflege- und Alterssicherung, eine Unfallversicherung, den 
              Aufwand für die Einrichtung und private Nutzung von Sicherheitsmaßnahmen und einen regelmäßigen Manager's 
              Medical Check up. 
              Variable Vergütungsbestandteile 
3.            Nachfolgend werden die variablen Vergütungsbestandteile detailliert beschrieben. Dabei wird verdeutlicht, 
              welcher Zusammenhang zwischen der Erreichung der Leistungskriterien und den Auszahlungsbeträgen aus der 
              variablen Vergütung besteht. Ferner wird erläutert, in welcher Form und wann die Vorstandsmitglieder über 
              die gewährten variablen Vergütungsbeträge verfügen können. 
              Tantieme 
              Die Tantieme ist ein leistungsabhängiger Bonus mit einem zweijährigen Bemessungszeitraum. Maßgeblich für 
              die Bemessung der Zielerreichung ist zum einen die Entwicklung der finanziellen Erfolgsziele 
              durchschnittliche operative Rendite ('ROS') und durchschnittliche Kapitalrendite ('ROI') (zusammen die ' 
3.1           finanziellen Teilziele') von TRATON Industrial Business und der MAN Gruppe. Zum anderen hängt die 
              Tantieme ab von der Entwicklung von Zielen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (Environment, 
              Social, and Governance), die über einen multiplikativen Faktor berücksichtigt werden ('ESG-Faktor'). Die 
              Tantieme hängt ab von der Zielerreichung in dem Geschäftsjahr, für welches die Tantieme gewährt wird (' 
              Tantiemegeschäftsjahr'), und im vorangegangenen Geschäftsjahr. 
 
 
3.1.1         Finanzielle Teilziele 
 
              Die finanziellen Teilziele ROS und ROI werden jeweils für TRATON Industrial Business und die MAN Gruppe 
              gemessen. Die Zielerreichung für TRATON Industrial Business und die MAN Gruppe werden jeweils mit 50% 
              gewichtet und additiv zur finanziellen Gesamtzielerreichung (vorbehaltlich des ESG-Multiplikators) 
              zusammengefasst. Sie bestehen jeweils zu 50% aus der durchschnittlichen ROS- und zu 50% aus der 
              durchschnittlichen ROI-Zielerreichung. 
 
                            Die Kennzahl ROS der TRATON Industrial Business und der MAN Gruppe (nach fortgeführten 
              -             Geschäftsbereichen) entspricht jeweils dem Operativen Ergebnis vor Steuer und ohne 
                            Berücksichtigung von Bereinigungen im Verhältnis zu den entsprechenden Umsatzerlösen. 
                            Die Kennzahl ROI der TRATON Industrial Business und der MAN Gruppe (nach fortgeführten 
              -             Geschäftsbereichen) entspricht jeweils dem Operativen Ergebnis nach Steuer (normierte 
                            Steuerquote von 30%) und ohne Berücksichtigung von Bereinigungen im Verhältnis zum 
                            entsprechenden durchschnittlich investierten Vermögen. 

Maßgeblich sind die Werte des Konzernabschlusses nach IFRS der Gesellschaft. Bei der Ermittlung können

außerordentliche Entwicklungen (z.B. aufgrund von Veräußerungen oder Akquisitionen) berücksichtigt

werden.

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Gewichtung der finanziellen Teilziele für künftige Geschäftsjahre

nach billigem Ermessen anzupassen.

Der Aufsichtsrat legt für das Tantiemegeschäftsjahr für die finanziellen Teilziele jeweils fest:


              -             einen Schwellenwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 50 % entspricht, 
              -             einen Zielwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 100 % entspricht und 
              -             einen Maximalwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 180 % entspricht. 

Werte unterhalb des Schwellenwertes entsprechen einem Zielerreichungsgrad von 0 %. Werte zwischen dem

Schwellenwert und dem Zielwert sowie zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert werden linear

interpoliert. Zielerreichungen oberhalb von 180 % führen nicht zu einer Zielerreichung über 180 %.

Der finanzielle Gesamtzielerreichungsgrad errechnet sich aus der Summe der gewichteten

Zielerreichungsgrade der wirtschaftlichen Erfolgsziele ROI und ROS nach folgender Formel:

Finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad


                            = 50% x (Teilzielerreichungsgrad ROS x 50 % + Teilzielerreichungsgrad ROI x 50 %) des 
                            TRATON Industrial Business + 
 
                            50% x (Teilzielerreichungsgrad ROS x 50 % + Teilzielerreichungsgrad ROI x 50 %) der MAN 
                            Gruppe 

Die Teilzielerreichungsgrade für ROS und ROI beziehen sich dabei jeweils auf den ROS- bzw.

ROI-Durchschnitt über das Tantiemegeschäftsjahr und das vorangegangenen Geschäftsjahr. 3.1.2 ESG-Faktor

Maßgebliche Teilziele zur Berechnung des ESG-Faktors sind das Teilziel Umwelt, das Teilziel Soziales und

der Governance-Faktor (zusammen die 'ESG-Teilziele'). Das Teilziel Umwelt besteht im Geschäftsjahr 2021

in der Entwicklung und Implementierung einer strategischen Spitzenkennzahl für das Teilziel Umwelt zur

Messung der konzernweiten Dekarbonisierung/CO2-Reduktion. Ab dem Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt das

Teilziel Umwelt das Kriterium Dekarbonisierung/CO2-Reduktion. Das Teilziel Soziales berücksichtigt das

Kriterium Stimmungsindex und der Governance-Faktor berücksichtigt die Kriterien Compliance & Integrität

(zusammen die 'ESG-Kriterien'). Der Aufsichtsrat ist berechtigt, nach billigem Ermessen für künftige

Geschäftsjahre einzelne ESG-Teilziele oder die festgelegten ESG-Kriterien auszutauschen, wenn andere als

die in dieser Ziffer geregelten ESG-Teilziele oder ESG-Kriterien aus Sicht des Aufsichtsrats besser

geeignet sind, die Entwicklung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance abzubilden und die

Vorstandsmitglieder entsprechend zu incentivieren.

Der Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr für die Teilziele Umwelt und Soziales fest:


              -             einen Mindestwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 0,7 entspricht, 
              -             einen Zielwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 1,0 entspricht und 
              -             einen Maximalwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 1,3 entspricht. 

Werte zwischen dem Mindestwert und dem Zielwert sowie zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert werden

linear interpoliert. Die Teilziele Umwelt und Soziales werden jeweils mit 50 % gewichtet. Der

Aufsichtsrat ist berechtigt, nach billigem Ermessen für künftige Geschäftsjahre die ESG-Teilziele und die

ESG-Kriterien innerhalb eines ESG-Teilziels anders zu gewichten.

Der Aufsichtsrat legt nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Governance-Faktor zwischen 0,9 und 1,1 fest.

Dabei bewertet der Aufsichtsrat die kollektive Leistung des Gesamtvorstands und die individuelle Leistung

der einzelnen Vorstandsmitglieder hinsichtlich Integrität und Compliance im Geschäftsjahr.

Der ESG-Faktor errechnet sich aus der Summe der gewichteten Zielerreichung des Teilziels Umwelt und des

Teilziels Soziales multipliziert mit dem Governance-Faktor nach folgender Formel:

ESG-Faktor

= [Teilzielerreichungsgrad Umwelt x 50 % + Teilzielerreichungsgrad Soziales x 50 %] x Governance-Faktor

(0,9-1,1) 3.1.3 Berechnung des Auszahlungsbetrags

Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung anhand folgender Formel ermittelt:

Tantieme

= individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad x ESG-Faktor

Sodann prüft der Aufsichtsrat, ob der Auszahlungsbetrag aufgrund eines Malustatbestands (dazu unter 3.3)

zu kürzen ist. Der so ermittelte Auszahlungsbetrag ist zur Zahlung fällig im Monat nach der Billigung des

Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Tantiemegeschäftsjahr. Der Auszahlungsbetrag aus der Tantieme

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May 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)