Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV Herrn Jens Große-Allermann

Herrn Waldemar Lokotsch Rüngsdorfer Str. 2 e 53173 Bonn

Dr. Torsten Kohl Wirtschaftsprüfer, Steuerberater torsten.kohl@fgs.de

T +49 228 9594-201

Jan König Diplom-Kaufmann, Steuerberater jan.koenig@fgs.de

  1. +49 228 9594-201 F +49 228 9594-100Fritz-Schäffer-Straße 1 53113 Bonn

27. Februar 2023 Unser Zeichen: Koh/bsa

Gutachtliche Stellungnahme zum Unternehmenswert der KROMI Logistik AG, Hamburg und zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung anlässlich der geplanten Übertra- gung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß § 327a ff. AktG zum 27. Februar 2023

Sehr geehrte Herren,

die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV - handelnd durch ihre gesetzli- chen Vertreter - hat die FGS Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft be- auftragt, hinsichtlich der geplanten Übernahme der Aktien der Minderheitsaktionäre der KROMI Logistik AG, Hamburg, gemäß §§ 327a ff. AktG eine Gutachtliche Stellungnahme zum Unterneh- menswert der KROMI Logistik AG zum 27. Februar 2023 zwecks Ermittlung einer angemessenen Barabfindung zu erstellen.

In der Zeit bis zum 9. Januar 2023 hat die FGS Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft die Bewertung der KROMI Logistik AG durchgeführt und mit Datum vom 9. Ja- nuar 2023 ihre Gutachtliche Stellungnahme zum Unternehmenswert der KROMI Logistik AG ab- gegeben.

Im Rahmen der Vorbereitung der Hauptversammlung hat die FGS Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in dem Zeitraum nach Unterzeichnung des Gutachtens bis zum heutigen Tage der Hauptversammlung Gespräche mit den Verantwortlichen der KROMI Logistik AG und der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV geführt sowie die der Abfindungsermittlung zugrunde liegenden Bewertungsparameter und Kapitalmarktdaten aktua- lisiert und gibt basierend auf den aktuellen Erkenntnissen die folgende

Negativerklärung

27. Februar 2023 | Seite 2 von 2

ab:

Seit Abgabe des Bewertungsgutachtens mit Datum vom 9. Januar 2023 bis zum Tage der heu- tigen Hauptversammlung der KROMI Logistik AG (27. Februar 2023) sind uns keine Änderun- gen bekannt geworden, welche Einfluss auf eine Erhöhung der festgesetzten Barabfindung haben.

Insbesondere bestätigen wir, dass auf Grundlage der uns von den gesetzlichen Vertretern der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV und der KROMI Logistik AG zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte sowie der von uns durchgeführten Berechnungen und Analyse der Bewertungsparameter keine Erkenntnisse eingetreten sind, die eine Erhöhung der Barabfindung erforderlich machen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Torsten Kohl

Jan König

Flick Gocke Schaumburg Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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KROMI Logistik AG published this content on 27 February 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 February 2023 09:40:05 UTC.