Jungheinrich AG, Hamburg

Veröffentlichung des Beschlusses und des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 120a Abs. 2 AktG

Der ordentlichen Hauptversammlung der Jungheinrich AG am Dienstag, den 10. Mai 2022, wurde unter Tagesordnungspunkt 7 "Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder" das geänderte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder mit Wirkung seit dem 1. Januar 2022, wie es der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2021 nach § 87a AktG beschlossen hat und wie es nachstehend aufgeführt ist, zur Billigung vorgelegt.

Das geänderte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde mit folgendem Ergebnis gebilligt:

Bei 54.000.000 Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden - dies entspricht 100% des Grundkapitals der stimmberechtigten Stammaktionäre und 52,94% (einschließlich Vorzüge) des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft - ergab die Abstimmung:

54.000.000 Ja-Stimmen 100%,

0 Nein-Stimmen 0%,

0 Enthaltungen 0%.

Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstandes der Jungheinrich AG

Präambel

Der Aufsichtsrat der Jungheinrich AG (im Folgenden "Jungheinrich") hat im Dezember 2021 beschlossen, das am 11. Mai 2021 durch die ordentliche Hauptversammlung gebilligte Vergütungs-system der Mitglieder des Vorstandes von Jungheinrich punktuell anzupassen. Die Anpassungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung für neu zu bestellende Mitglieder des Vorstandes sowie auf die Präzisierung der Anpassungsmöglichkeiten bei der variablen Vergütung im Falle außergewöhnlicher Entwicklungen und der Definition des Abfin-dungs-Caps. Das nachfolgend dargestellte, leicht modifizierte Vergütungssystem ist rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Mit diesem Vergütungssystem werden die gesetzlichen Rege-lungen zur Vorstandsvergütung nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechtericht-linie (ARUG II) umgesetzt. Außerdem berücksichtigt das System im Wesentlichen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019, der am 20. März 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde.

Das neue Vergütungssystem gilt für alle neu abzuschließenden Dienstverträge mit Vorstands-mitgliedern und für Vertragsverlängerungen. Die bestehenden Mitglieder des Vorstandes können rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 in das neue Vergütungssystem überführt werden.

I. Grundzüge des Vergütungssystems und Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie zur langfristigen Entwicklung

Mit der Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems hat der Aufsichtsrat übergeordnete Stoßrichtungen verfolgt:

Strategieorientierung

Ziel des Vergütungssystems ist es, die Erreichung der strategischen Ziele von Jungheinrich zu unterstützen und eine angemessene Vergütung für die Mitglieder des Vorstandes zu gewährleisten.

Über die Auswahl der Leistungskriterien bei der kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütung sowie über das Setzen ambitionierter Zielwerte für die einzelnen Leistungskriterien hat der Auf-sichtsrat somit dafür Sorge getragen, dass das Vergütungssystem im Einklang mit der langfristigen Geschäftsstrategie von Jungheinrich steht.

Nachhaltigkeit

Das Vorstandsvergütungssystem steht im Einklang mit der Unternehmensstrategie von Jungheinrich, die neben profitablem Wachstum darauf ausgerichtet ist, nachhaltig Wert zu schaffen. Durch die Integration von Nachhaltigkeitszielen in die kurz- und langfristige variable Vergütung werden soziale und ökologische Aspekte in den Blick genommen und nachhaltiges Handeln der Gesellschaft gefördert.

Charakter eines Familienunternehmens

Das Vergütungssystem spiegelt den Charakter von Jungheinrich als Familienunternehmen wider und legt den Schwerpunkt auf Vertrauen und langfristige Beziehungen. Dem Eingehen zu hoher kurzfristiger Risiken wird durch eine Betonung der festen Vergütungskomponenten entgegen-gewirkt.

Interessen der Aktionäre und der sonstigen Stakeholder

Das Vergütungssystem von Jungheinrich berücksichtigt neben den Interessen der Vorstände, Mit-arbeitenden und Kundschaft auch die der Aktionärinnen und Aktionäre. Über den Aktienbezug der langfristigen variablen Vergütung sowie die Integration aktienbasierter Leistungskriterien wird den Interessen der Aktionäre Rechnung getragen.

Klarheit und Verständlichkeit

Das Vergütungssystem für die Vorstände von Jungheinrich ist klar und verständlich gestaltet. Es befolgt die Vorgaben des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 und berücksichtigt im Wesentlichen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019.

II. Verfahren zur Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems

Der Personalausschuss entwickelt Empfehlungen zum System der Vorstandsvergütung, die unter anderem auf den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils geltenden Fassung basieren. Der Aufsichtsrat berät über die Empfehlungen des Per-sonalausschusses und beschließt das System zur Vergütung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat kann einen externen Berater hinzuziehen, auf dessen Unabhängigkeit er bei der Mandatierung achtet.

Der Aufsichtsrat legt das beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vor. Billigt die Hauptversammlung das vorgelegte System nicht, legt der Aufsichtsrat der Hauptversamm-lung spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergü-tungssystem zur Billigung vor.

In Übereinstimmung mit dem der Hauptversammlung vorgelegten Vergütungssystem legt der Aufsichtsrat die konkrete Zielvergütung sowie für das bevorstehende Geschäftsjahr die kurz- und langfristigen Leistungskriterien der variablen Vergütungsbestandteile fest.

Um eine marktübliche und wettbewerbsfähige Vergütung sicherzustellen, überprüft der Aufsichtsrat das Vergütungssystem und die Vergütungshöhen des Vorstandes alle zwei Jahre. Der Personalaus- schuss unterstützt den Aufsichtsrat bei dieser Überprüfung durch Vorbereitungen und Empfehlungen.

Im Rahmen der Überprüfung wird unter anderem die horizontale Üblichkeit der Vergütung (Vergleich zur Vorstandsvergütung in anderen Unternehmen) sowie die vertikale Üblichkeit (Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen innerhalb von Jungheinrich) untersucht und beurteilt. Zur Bewertung der horizontalen Üblichkeit werden Unternehmen herangezogen, die mit Jungheinrich insbesondere hinsichtlich der Kriterien Land, Branche und Größe vergleichbar sind. Innerhalb von Jungheinrich werden sowohl für aktuelle Relationen als auch für die Relationen in der zeitlichen Entwicklung der obere Führungskreis und die Belegschaft insgesamt zur Bewertung der Üblichkeit herangezogen. Der obere Führungskreis setzt sich aus den Management Level Executives und dem Management Level 1 in Deutschland zusammen. Die Belegschaft insgesamt besteht aus den weiteren Angestell-ten in Deutschland (exkl. Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten).

Bei Bedarf werden Änderungen am Vergütungssystem vom Aufsichtsrat beschlossen. Mindestens alle vier Jahre, oder falls wesentliche Änderungen beschlossen werden, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorgelegt.

Beim Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems werden die auch für die Behandlung von Interessenkonflikten geltenden Regelungen beachtet.

III. Bestandteile des Vergütungssystems

A. Übersicht über die Vergütungsbestandteile

Die jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder von Jungheinrich setzt sich aus erfolgsunabhän-gigen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die erfolgsunabhängige Kom-ponente besteht aus drei Bestandteilen: einer Grundvergütung, Nebenleistungen und der betrieb-lichen Altersversorgung. Die erfolgsabhängige Vergütung besteht aus zwei Komponenten: Zum einen erhält das Vorstandsmitglied eine kurzfristige variable Vergütung mit einer einjährigen Laufzeit (Short-Term Incentive - STI) und zum anderen virtuelle Performance Shares mit einer Laufzeit von drei Jahren und langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive - LTI).

Vergütungs-komponentenAusgestaltung

Erfolgsunabhängige Vergütung

Möglichkeit zur anteiligen Reduzierung beziehungsweise Rückforderung variabler Vergütung bei wesentlichen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen

Grundvergütung

Feste Vergütung, die in monatlichen Raten ausgezahlt wird

Nebenleistungen

Im Wesentlichen Dienstwagen und Versicherungen

Altersversorgung

Leistungsorientierte Zusage für bestehende Mitglieder des Vorstandes und

generell festes Versorgungsentgelt für neu zu bestellende Mitglieder des

Vorstandes

  • • Zielbonus

    • • Faktor in Höhe von 0,8 bis 1,2

    • • 150 % des Zielbetrages

    • • Ein Jahr

    • • Virtueller Performance Share Plan

      • • Faktor in Höhe von 0,8 bis 1,2

      • • 180 % des Zielbetrages

      • • Drei Jahre

      Begrenzung der für ein Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG:

      • • Vorstandsvorsitzender: € 3.500.000,00

      • • Ordentliche Vorstandsmitglieder jeweils: € 2.300.000,00

      Abfindungen maximal in Höhe der Summe einer jährlichen Grundvergütung, STI-Vergütung und LTI-Vergütung beziehungsweise maximal für die Restlauf-zeit der Bestellung

  • • 45 % Konzern-EBT-Umsatzrendite

  • • 35 % Konzernumsatzsteigerung

  • • 20 % Ausrüstungsquote Lithium-Ionen

  • • 60 % Return on Capital Employed (ROCE)

  • • 20 % Relativer Total Shareholder Return (TSR) gegenüber einer individuellen Peergroup

    • • 20 % Nachhaltigkeitsziel

Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe der erfolgsunabhängigen und der erfolgs-abhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Dabei werden STI und LTI mit ihrem Zielbetrag, also der Höhe bei 100 % Zielerreichung, zugrunde gelegt. Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung übersteigt den Anteil der einjährigen variablen Vergütung. Die Anteile der Vergütungs-komponenten an der Ziel-Gesamtvergütung ergeben sich wie folgt:

Vergütungskomponente

Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung

Grundvergütung

~ 40-50 %

Nebenleistungen

~ 1-5 %

Altersversorung

~ 5-15 %

Short-Term Incentive

~ 15-25 %

Long-Term Incentive

~ 20-30 %

B. Erfolgsunabhängige Vergütung

Die erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen und der Altersversorgung zusammen.

1. Grundvergütung

Die Grundvergütung ist ein fixer Betrag und wird monatlich in Raten ausgezahlt.

2. Nebenleistungen

Jedes Vorstandsmitglied erhält zudem Nebenleistungen in Form von Sach- und sonstigen Bezügen. Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung eines Dienstwagens sowie das Einbeziehen der Vorstandsmitglieder in eine Unfallversicherung.

3. Altersversorgung

Die derzeitigen Vorstandsmitglieder von Jungheinrich haben Anspruch auf eine Alters- und Inva-lidenrente sowie Hinterbliebenenversorgung. Die Altersversorgung ist als eine leistungsorientierte Zusage ausgestaltet, die das Vorstandsmitglied bei Vollendung des 63. Lebensjahres zu einer lebenslang zahlbaren Altersrente berechtigt.

Aspekt

Ausprägung

Zusagetyp

Leistungsorientierte Zusage

Renteneintritt

Vollendung des 63. Lebensjahres

Sockelbetrag

€ 30.000,00 pro Jahr

Steigerung pro Vorstandsjahr

€ 4.200,00 pro Jahr

Auszahlungsoptionen

Monatliche Auszahlung (jährliche Erhöhung um 1 %)

Invalidität/Tod

Invalidität: 100 %

Tod: 50 %

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Jungheinrich AG published this content on 05 May 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 22 May 2022 06:15:10 UTC.