Die Jangho-Gruppe hat sich bereit erklärt, im Rahmen der von der Jangho-Gruppe durchgeführten Projekte Ausstattungsarbeiten durchzuführen. Die Gruppe hat sich bereit erklärt, Unteraufträge an die Jangho-Gruppe zu vergeben, und die Jangho-Gruppe hat sich bereit erklärt, im Rahmen der von der Gruppe durchgeführten Projekte Spezialarbeiten und/oder technische Beratungsleistungen zu erbringen, für die jedes Mitglied der Jangho-Gruppe qualifiziert ist. Am 21. November 2022 schlossen die Gesellschaft (für sich selbst und im Namen ihrer Tochtergesellschaften) und Jangho Co (für sich selbst und im Namen ihrer Tochtergesellschaften, jedoch unter Ausschluss der Mitglieder der Gruppe) den Rahmenvertrag zur geschäftlichen Zusammenarbeit für den Zeitraum vom 21. November 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ab.

Die Vertragsparteien halten sich bei der Festlegung der Preise für jede der Relevanten Transaktionen an die folgenden Grundsätze: Die Preisgestaltung erfolgt nach Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien zu marktüblichen Bedingungen unter Berücksichtigung des vorherrschenden Marktpreises für die Erbringung von Bau- und/oder Dienstleistungen vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs, der Kosten für die Erbringung der Bau- und/oder Dienstleistungen und des Umfangs des betreffenden Projekts; für Ausstattungsarbeiten, die die Gruppe von der Jangho-Gruppe übernimmt, beträgt die Bruttogewinnspanne der Gruppe mindestens 10 %; und für alle spezialisierten Arbeiten und/oder technischen Beratungsdienste, die von der Gruppe an Subunternehmer vergeben werden, ist das benannte Personal der Gruppe verantwortlich für (i) die Überwachung des vorherrschenden Marktpreises in Bezug auf diese Arbeiten und/oder Dienstleistungen; (ii) die Analyse der Kosten und Ausgaben; und (iii) die Berichterstattung an das Management der Gruppe. Im Allgemeinen werden Angebote von mindestens zwei unabhängigen Drittanbietern für die Erbringung der gleichen Arbeiten und/oder Dienstleistungen eingeholt, um sicherzustellen, dass die Preisgestaltung fair und angemessen ist und für die Gruppe nicht ungünstiger ist als die von unabhängigen Dritten. Für alle spezialisierten Arbeiten und/oder technischen Beratungsdienste, die von der Gruppe an Unterauftragnehmer vergeben werden, ist das benannte Personal der Gruppe verantwortlich für (i) die Überwachung des vorherrschenden Marktpreises in Bezug auf diese Arbeiten und/oder Dienstleistungen; (ii) die Analyse der Kosten und Ausgaben; und (iii) die Berichterstattung an die Geschäftsleitung der Gruppe.

Im Allgemeinen werden Angebote von mindestens zwei unabhängigen Drittanbietern für die Erbringung der gleichen Arbeiten und/oder Dienstleistungen eingeholt, um sicherzustellen, dass die Preise fair und angemessen sind und für die Gruppe nicht ungünstiger sind als die Preise, die von unabhängigen Dritten angeboten werden.