Am 6. Mai 2024 schloss Intensity Therapeutics, Inc. eine Kooperationsvereinbarung mit der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Krebsforschung SAKK ab. Gemäß der Kooperationsvereinbarung wird die SAKK den geplanten Phase-2-Teil des Phase-2/3-Programms des Unternehmens durchführen, in dem INT230-6 in Kombination mit der Standardbehandlung (Chemotherapie/Immuntherapie) im Vergleich zur Standardbehandlung allein bei Frauen mit dreifach negativem Brustkrebs in der präoperativen (neoadjuvanten) Brustkrebsbehandlung (die ?INVINCIBLE-4-Studie?) in Europa getestet wird, und das Unternehmen wird die SAKK mit INT230-6 beliefern sowie Finanzmittel in Höhe von bis zu ca. 3,0 Millionen US-Dollar bereitstellen. Gemäß der Kooperationsvereinbarung hat SAKK zugestimmt, das Unternehmen von jeglichen Verlusten, Schäden, angemessenen Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen, Verfahren oder Untersuchungen entstehen, die sich aus den Aufgaben und Pflichten von SAKK in der INVINCIBLE-4-Studie ergeben oder damit zusammenhängen.

Das Unternehmen haftet für Ansprüche gegen SAKK, die sich aus der Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung oder dem Vertrieb von INT230-6 ergeben, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, die in der Kooperationsvereinbarung beschrieben sind. Die Kooperationsvereinbarung enthält die üblichen Vertraulichkeitsbestimmungen. Die Kooperationsvereinbarung gilt bis zur Veröffentlichung des abschließenden klinischen Studienberichts der INVINCIBLE-4-Studie durch SAKK, es sei denn, sie wird in Übereinstimmung mit ihren Bestimmungen früher beendet. Jede der beiden Parteien kann die Kooperationsvereinbarung kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß begangen hat, vorbehaltlich bestimmter Kündigungs- und Heilungsfristen, oder wenn das in der INVINCIBLE-4-Studie gewonnene Know-how zeigt, dass die gewonnenen Ergebnisse aus Sicherheitsgründen oder aus ethischen Gründen von vernachlässigbarem wissenschaftlichem Wert sein könnten.

Das Unternehmen kann die Kooperationsvereinbarung auch im Falle einer erheblichen Verzögerung bei der Rekrutierung (Verzögerung von mehr als 12 Monaten), die nicht behoben wird, kündigen.