LEIPZIG (dpa-AFX) - Die umstrittene Elbvertiefung hat die letzte juristische Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage von Umweltschützern gegen die ergänzten Planungen für das Großprojekt am Donnerstag zurück. "Die Planergänzungen sind nicht zu beanstanden", begründete der Vorsitzende des 7. Senates, Andreas Korbmacher, die Entscheidung. (Az.: BVerwG 7 A 1.18)

Damit steht dem Ausbau der Elbe juristisch nichts mehr im Wege. Die Planungen dafür hatten vor 18 Jahren begonnen. Zahlreiche Klagen hatten das Großprojekt immer wieder gestoppt. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können./jan/DP/mis