Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta024/25.08.2021/12:00) - Gurktaler Aktiengesellschaft Wien, FN 389840 w ISIN AT0000A0Z9G3 (Stammaktien) ISIN AT0000A0Z9H1 (Vorzugsaktien) ("Gesellschaft")

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 9. ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 23. September 2021, um 14:00 Uhr, Wiener Zeit, im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.

Die kommende Hauptversammlung soll als Präsenzversammlung mit physischer Anwesenheit abgehalten werden. Situationsbedingt behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung abzusagen, wenn die verlässliche Durchführung der Hauptversammlung am 23.09.2021 nicht gesichert erscheint, insbesondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 von staatlichen Behörden getroffen werden. Eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung findet nicht statt. Bei der kommenden Hauptversammlung können Gäste nicht zugelassen werden. Wenn Sie als Aktionär an der kommenden Hauptversammlung am 23. September 2021 teilnehmen wollen, besuchen Sie bitte einige Tage vor diesem Tag die Homepage der Gesellschaft unter http://gruppe.gurktaler.at bzw http:// gruppe.gurktaler.at/investor-relations/hauptversammlung, um sich über allenfalls geänderte COVID-Maßnahmen und eine nicht auszuschließende Absage der Hauptversammlung zu informieren.

I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses zum 31. März 2021, des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020/2021 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2020/2021 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/2021 5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/2021 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Ver-äußerungsrechts, das mit einem solche Erwerb einher gehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gemäß § 65 Abs 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. 9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens am 2. September 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter http://gruppe.gurktaler.at bzw http://gruppe.gurktaler.at /investor-relations/hauptversammlung zugänglich: * Jahresabschluss, * Konzernabschluss, * Lagebericht und Konzernlagebericht (zusammengefasst), * Corporate Governance-Bericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2020/2021 * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, * Vergütungsbericht, * Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 8, * Vergütungspolitik, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13. September 2021 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 20. September 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 10 Abs 6 genügen lässt Per E-Mail anmeldung.gurktaler@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 73

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten Gurktaler Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599; dabei sind unbedingt im Text anzugeben: - bei Stammaktien ISIN AT0000A0Z9G3 - bei Vorzugsaktien ISIN AT0000A0Z9H1)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000A0Z9G3, Vorzugsaktien ISIN AT0000A0Z9H1, * Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. September 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten Gurktaler Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 73 Per E-Mail anmeldung.gurktaler@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF) Die Vollmachten müssen spätestens bis 21. September 2021, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

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August 25, 2021 06:00 ET (10:00 GMT)