Der Vorstand der Grown Up Group Investment Holdings Limited gab bekannt, dass das Unternehmen am 6. April 2022 (nach Börsenschluss) eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärung mit der Ace Corporation Limited in Bezug auf die mögliche strategische Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Förderung des Metaverse (Mögliche Zusammenarbeit') abgeschlossen hat. Die Absichtserklärung gilt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung. Während dieses Zeitraums bemühen sich die Parteien nach besten wirtschaftlichen Kräften, in gutem Glauben zu verhandeln und innerhalb von sechs (6) Monaten nach Unterzeichnung der Absichtserklärung eine endgültige und verbindliche Vereinbarung zu schließen. Die Bedingungen und Bestimmungen der möglichen Zusammenarbeit unterliegen dem formellen Abkommen.

Die Gruppe beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Design, der Entwicklung, der Herstellung und dem Verkauf von Taschen- und Gepäckprodukten für Kinder, Jugendliche, Sport, Freizeit, Business, Reisen und technische Anwendungen. Die Gruppe sucht weiterhin nach Möglichkeiten, ihr Geschäftsfeld zu erweitern. Die Gruppe prüft die Möglichkeit, eine Metaverse-Plattform zu entwickeln, die sich auf die asiatische und chinesische Kultur und Kunst konzentriert, um Veranstaltungen und Ausstellungen in der virtuellen Welt durchzuführen.

Es ist beabsichtigt, dass das Metaverse der Gruppe den Nutzern der Ace “Ouction''-Plattform ermöglicht, ihre NFTs in den virtuellen Ausstellungsräumen und Galerien auszustellen und zu teilen. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die mögliche Zusammenarbeit gemäß der Absichtserklärung einen Rahmen bietet, innerhalb dessen das Unternehmen und Ace bei der Entwicklung und dem Handel mit NFTs zusammenarbeiten können, die weitere Ausweitung des Geschäftsbereichs der Gruppe erleichtert und es der Gruppe ermöglicht, die neuen Marktchancen im Hinblick auf die Bildung eines Metaverse-Ökosystems schnell zu nutzen. In Anbetracht der obigen Ausführungen ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass der Abschluss der Absichtserklärung im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre insgesamt liegt.

Die Absichtserklärung stellt keine rechtlich bindende Verpflichtung in Bezug auf die mögliche Zusammenarbeit dar, mit Ausnahme der Tatsache, dass jede Partei zustimmt, an bestimmte Vertraulichkeits-, Bekanntmachungs- und Rechtsbestimmungen gemäß der Absichtserklärung rechtlich gebunden zu sein. Die mögliche Zusammenarbeit steht unter dem Vorbehalt der Verhandlung und des Abschlusses einer formellen Vereinbarung zwischen den Parteien, sofern diese zustande kommt.