Gangotri Textiles Limited legt hiermit gemäß dem SEBI-Rundschreiben Nr. SEBI /HO/CFD/CMD1/CIR/P/2019/140 vom 21. November 2019 die Offenlegung des Verzugs bei der Zahlung von Zinsen/Rückzahlung des Kapitalbetrags von Darlehen von Banken/Finanzinstituten des Unternehmens zum 31. März 2021 vor. Die Art der Verpflichtung ist ein langfristiges Darlehen. Name der Kreditgeber: State Bank of India, Stressed Asset Management Branch, als Lead Bank für das Bankenkonsortium. Datum der Zahlungsunfähigkeit: Das Bankkonto des Unternehmens wurde am oben genannten Datum zum NPA. Hauptforderung einschließlich Zinsen INR 2.404.684.989. Da die Bank nicht bestätigt hat, dass die Verkaufserlöse aus den von ihr verkauften Vermögenswerten auf die Hauptforderung oder die Zinsen angerechnet wurden, weist das Unternehmen in seinen Geschäftsbüchern den oben genannten Betrag als ausstehenden Gesamtbetrag gegenüber den Kreditgebern aus. Seit September 2015 wurden infolge des Verkaufs der gesamten Vermögenswerte des Unternehmens durch die Banken gemäß dem SARF-AESI-Gesetz keine Zinsen mehr gezahlt. Das Darlehen wurde für das Mega-Projekt aufgenommen, das das Unternehmen in den Jahren 2005-06 zu geschätzten Kosten von 3.510 Mio. INR in Angriff genommen hat.