Zürich (awp) - Der GAM-Verwaltungsrat muss bis zum kommenden Montag einen Bericht zum Teilangebot von Newgame bei der Übernahmekommission (UEK) einreichen. Die Behörde hat die ursprüngliche Frist um vier Kalendertage verlängert.

Die UEK hatte die Stellungnahme des Verwaltungsrats ursprünglich bis zum (heutigen) 7. September gefordert. GAM erbat daraufhin allerdings um eine Fristverlängerung um zwei Börsentage. Dies wurde nun von der UEK bewilligt, wie aus einer Verfügung vom Donnerstag hervorgeht.

GAM hatte ihr Gesuch um Fristerstreckung damit begründet, dass die Investorengruppe Newgame beabsichtige, bis am (heutigen) Donnerstag Beschwerde gegen eine Verfügung der UEK bei der Finanzmarktaufsicht Finma einzureichen. Der GAM-VR wolle seinen Bericht in Kenntnis einer allfälligen Beschwerde verfassen.

Am vergangenen Dienstag war bekannt worden, dass Newgame Beschwerde einreichen will: Die UEK hatte die Gültigkeit einer der Bedingungen für das Angebot in Frage gestellt - nämlich, dass das Teilangebot von Newgame von der Wahl der Newgame-Kandidaten in den Verwaltungsrat an der Generalversammlung Ende September abhänge.

Newgame bietet 55 Rappen in bar pro Aktie für maximal 28 Millionen Aktien, was rund 17,5 Prozent des Aktienkapitals entspricht. Das Angebot läuft bereits und geht bis am 3. Oktober. Die Nachfrist läuft vom 10. bis am 23. Oktober.

Ausserdem hatte sich GAM - nach dem gescheiterten Verkauf an die britische Liontrust - mit Newgame auf eine kurzfristige Finanzierung geeinigt. Die Investorengruppe Newgame um den französischen Salt-Besitzer Xavier Niel hält gemäss eigenen Angaben 9,6 Prozent an GAM.

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