Fraport AG

Frankfurt Airport Services Worldwide

Frankfurt am Main

ISIN DE0005773303

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit herzlich zu der am Diens-tag, dem 24. Mai 2022, um 10.00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genos-senschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, das durch Artikel 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Rest-schuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 67 2020, S. 3332) geändert und dessen Geltung durch Artikel 15 des

Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 so-wie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021,

S. 4153) bis zum 31. August 2022 verlängert wurde (COVID-19-Gesetz), ermöglicht, ordentliche Hauptversammlungen auch des Jahres 2022 ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktio-näre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der weiterhin andauernden Coronavirus-Pandemie, der vom Land Hessen insoweit beschlossenen Verhaltensre-geln und des Ziels, der weiteren Ausbreitung von COVID-19 entgegenzuwirken sowie Gesundheits-risiken für die Aktionärinnen und Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft zu vermeiden, hat der Vorstand der Fraport AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung auch in diesem Jahr wieder Gebrauch zu machen.

  • Die ordentliche Hauptversammlung findet daher als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist Frankfurt am Main, Flughafen, Gebäude 607 (Flugsteig G (Pier)), 60547 Frankfurt am Main. Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 COVID-19-Gesetz in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesell-schaft unter der Internetadressewww.fraport.com/hauptversammlung und im Online-Portal der Ge-sellschaft (HV-Portal) in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG und § 15 Abs. 5 der Satzung. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre erfolgt - auch bei der Bevollmächtigung von Dritten - ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

I.

Tagesordnung

  • 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Ge-schäftsjahr 2021, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB)

    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Ab-schluss gemäß § 172 AktG am 14. März 2022 gebilligt und den Jahresabschluss damit fest-gestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Be-schluss zu fassen.

    Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseitewww.fraport.com/hauptversammlung zugänglich und werden auch während der Hauptver-sammlung zugänglich sein.

  • 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

    Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Fraport AG ein leicht positives Jahresergebnis erzielen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Fraport AG als Flughafenbetreiber in beson-derem Maße von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen war und weiterhin betroffen ist, hat der Vorstand der Fraport AG nach ausführlicher Prüfung vorgeschlagen, für das Ge-schäftsjahr 2021 auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten. Nach eingehender Ab-wägung, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Akti-onärinnen und Aktionäre, hat sich der Aufsichtsrat diesem Vorschlag angeschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Fraport AG für das Ge- schäftsjahr 2021 in Höhe von € 38.257.175,21 vollständig in andere Gewinnrücklagen einzu- stellen.

  • 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

  • 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

  • 5. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Pricewater-houseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschluss-prüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

  • 6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

    Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktio-närsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG zu er-stellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. In Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2021 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergü-tungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Fraport AG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1, 2 AktG gemacht wurden. Darüberhin-ausgehend erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht der Fraport AG für das Ge-schäftsjahr 2021 zu billigen.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind im Anschluss an die Tagesordnungspunkte unter "Vergü-tungsbericht für das Geschäftsjahr 2021" abgedruckt und über die Internetseite der Gesell- schaft unterwww.fraport.com/hauptversammlung zugänglich.

7.

Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 2 in Ver-bindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 MitbestG muss sich der Aufsichtsrat zu mindes-tens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammensetzen. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG in seiner Sitzung am 18. September 2015 beschlossen, dass die Quoten von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer jeweils getrennt zu erfüllen sind.

Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Uwe Becker hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 24. Mai 2022 nie-dergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. In der ordentli-chen Hauptversammlung 2022 soll nun über die Nachwahl zum Aufsichtsrat entschieden werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der nachfolgende Wahlvorschlag beruht auf einer Empfehlung des Nominierungsausschus-ses des Aufsichtsrats. Er berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und trägt damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeite-ten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Nähere Angaben zur Zielsetzung des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und zum Kompetenzprofil für das Gesamtgre-mium (einschließlich des Diversitätskonzepts) sind in der Erklärung zur Unternehmensfüh-rung veröffentlicht, die über die Internetseitewww.fraport.com/hauptversammlung als Be-standteil des Geschäftsberichts zur Verfügung steht. Die Nachwahl hat keine Auswirkungen auf die Erfüllung der Geschlechterquote. Das Ziel des Aufsichtsrats, dass dem Gremium mindestens drei im Sinne von Empfehlung C.6 DCGK unabhängige Anteilseignervertreter angehören sollen, wird durch den nachfolgenden Wahlvorschlag gewahrt. Die Fraport AG erfüllt auch weiterhin die Empfehlungen C.7 und C.9 DCGK, wonach mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter von der Gesellschaft und vom Vorstand bzw. mindestens zwei der An-teilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein sollen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Bastian Bergerhoff, wohnhaft in Frankfurt am Main,

Stadtkämmerer sowie Dezernent für Finanzen, Beteiligungen und Personal der Stadt Frank-furt am Main,

mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 für die Zeit bis zur

Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann.

Weitere Angaben über die zur Nachwahl des vorgeschlagenen Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und ver-gleichbaren Kontrollgremien sind im Anschluss an diese Tagesordnung wiedergegeben.

****

Weitere Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten, insbesondere mit Blick auf § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Dr. Bastian Bergerhoff

Stadtkämmerer sowie Dezernent für Finanzen, Beteiligungen und Personal der Stadt Frank-furt am Main,

Persönliche Daten:

Geburtsjahr:

1968

Nationalität:

Deutsch

Beruf:

Stadtkämmerer sowie Dezernent für Finanzen, Beteiligungen und Per-

sonal der Stadt Frankfurt am Main,

Wohnort:

Frankfurt am Main

Ausbildung:

1989 - 1994

Studium der Physik in Frankfurt am Main und Heidelberg

1997

Promotion zum Dr. rer. nat.

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Fraport AG published this content on 08 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 April 2022 12:29:02 UTC.