Die fox e-mobility AG schließt Rahmenvertrag zur Finanzierung durch
Pflicht-Wandelschuldverschreibungen über bis zu EUR 25 Mio. ab

^
DGAP-Ad-hoc: fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Die fox e-mobility AG schließt Rahmenvertrag zur Finanzierung durch
Pflicht-Wandelschuldverschreibungen über bis zu EUR 25 Mio. ab

21.04.2021 / 20:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MMVO

Die fox e-mobility AG schließt Rahmenvertrag zur Finanzierung durch
Pflicht-Wandelschuldverschreibungen über bis zu EUR 25 Mio. ab

München, 21. April 2021. Die fox e-mobility AG (ISIN: DE000A2NB55) hat heute
mit der Londoner Asset Management Gruppe, Atlas Capital Markets Limited
(ACM) einen Rahmenvertrag über die Begebung von (unverzinslichen)
Pflicht-Wandelschuldverschreibungen im Nominalwert von bis zu insgesamt EUR
25 Mio. innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren abgeschlossen. ACM
verpflichtet sich in dem Vertrag, unter bestimmten Bedingungen die von der
fox e-mobility AG begebenen Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen. Die
jeweilige Emission erfolgt im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung.
Ein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen findet nicht statt.
Der Vorstand der fox e-mobility AG beabsichtigt in absehbarer Zeit die
Emission einer ersten Tranche von Wandelschuldverschreibungen unter dem
Rahmenvertrag zu beschließen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden in unter sich gleichberechtigte, auf
den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR
100.000,00 eingeteilt sein. Der Ausgabebetrag je Schuldverschreibung beträgt
95 % des Nominalbetrages und somit EUR 95.000,00 je Schuldverschreibung. Der
Wandlungspreis je Aktie beträgt 95 % des durchschnittlichen Marktpreises der
fünf aufeinanderfolgenden Handelstage der Aktien der Emittentin vor Abgabe
einer Ausübungserklärung. Nach der Wandlung hat ACM darüber hinaus bis zum
30. Dezember 2022 das Recht, weitere Aktien zu einem Ausgabekurs von EUR
2,50 je Aktie zu beziehen. Die maximale Anzahl der Aktien, die so bezogen
werden können, entspricht 30 % der gewandelten Aktien. Das Bezugsangebot
erfolgt gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) prospektfrei.

Kontakt
ir@fox-em.com

Wichtige Hinweise:
Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren der fox
e-mobility AG unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen
Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden
aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese
Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch,
Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan
oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine
solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Aktien dürfen in den USA oder an US-Anleger nur nach vorheriger
Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden
Fassung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Etwaige öffentliche Angebote von Wertpapieren in den USA
werden lediglich durch einen vom Emittenten oder verkaufenden Aktionär
erhältlichen Prospekt unterbreitet, der ausführliche Auskünfte über die
Gesellschaft und die Leitungsorgane sowie Finanzberichte enthält. Es findet
kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("Relevanten
Mitgliedstaaten") wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" ("Qualifizierte
Anleger") im Sinne von Artikel 2e) der Verordnung 2017/1129 der Europäischen
Union in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. Bei
jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots
Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"),
wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein
Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen,
dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des
Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im Europäischen
Wirtschaftsraum mit Ausnahme Qualifizierter Anleger erworben werden, für die
der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die
Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im Europäischen
Wirtschaftsraum erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die fox
e-mobility AG oder ein mit der fox e-mobility AG verbundenes Unternehmen
gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts
verpflichtet wären.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben
werden wenn sie sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder (ii)
vermögende Gesellschaften; high net worth companies), die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin
zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet) richten. Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen,
Schätzungen, Meinungen oder Vorhersagen über die zukünftige Entwicklung von
fox e-mobility AG ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf
Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der fox
e-mobility AG nach bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner
Pläne oder externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die
durch fox e-mobility AG nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und
die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen
Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität,
Zielerreichung und Ergebnisse der fox e-mobility AG oder der Erfolg der
e-Mobilitätsbranche wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser
Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In
Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung
gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. fox
e-mobility AG übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche
zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und
Entwicklungen anpassen.


---------------------------------------------------------------------------

21.04.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    fox e-mobility AG
                   Barerstraße 7 c/o SMC
                   80333 München
                   Deutschland
   Internet:       www.fox-em.com
   ISIN:           DE000A2NB551
   WKN:            A2NB55
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg
   EQS News ID:    1187393



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1187393 21.04.2021 CET/CEST

°