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Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f des Handelsgesetzbuchs (HGB) umfasst die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, die Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes (AktG). Der Jahresabschluss steht wie die Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter https://fcr-immobilien.de/zum Abruf bereit.

Im Folgenden berichten Vorstand und Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG über die Unternehmensführung der Gesellschaft:

1. Entsprechenserklärung der FCR Immobilien AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden und werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts Empfehlungen, von denen die Gesellschaft abweichen kann. Die Gesellschaft ist aber dann verpflichtet, Abweichungen jährlich offen zu legen und zu begründen.

Vorstand und Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG erklären mit dem Beschluss vom 17.04.2024, dass die FCR Immobilien AG auch künftig den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex folgen und mit folgenden begründeten Ausnahmen entsprechen wird.

FCR Immobilien AG HRB 210430 Amtsgericht München Umsatzsteuer-ID: DE294100788

Vorstand: Falk Raudies (Vors.), Christoph Schillmaier Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Franz-Joseph Busse

Raiffeisenbank Pfaffenhofen a.d. Glonn eG

IBAN DE44 7016 9186 0000 1662 27

Empfehlung A.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Chancen und Risiken durch Sozial- und Umweltfaktoren

Der Vorstand setzt sich derzeit mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen auseinander und identifiziert und bewertet ökologische und soziale Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit, um zukünftig der Empfehlung A.1 vollumfänglich entsprechen zu können.

Empfehlung A.2 (vormals A.1) des Deutschen Corporate Governance Kodex: Beachtung von Diversität bei Besetzung von Führungspositionen

Der Vorstand folgt derzeit nicht der Empfehlung, bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversität) zu achten. Der Vorstand ist der Ansicht, dass die fachliche Eignung entscheidend für die Besetzung von Führungspositionen ist.

Empfehlung A.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nachhaltigkeitsbezogene Ziele im internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem

Der Vorstand setzt sich derzeit mit der Weiterentwicklung des Kontroll- und Risikomanagementsystems mit besonderem Blick auf nachhaltigkeitsbezogene Sachverhalte (Ziele, Daten etc.) auseinander, um zukünftig der Empfehlung A.3 vollumfänglich entsprechen zu können.

Empfehlung A.4 (vormals A.2) des Deutschen Corporate Governance Kodex: Compliance Management System

Die FCR Immobilien AG hat zahlreiche Tools im Risikomanagement entwickelt, um potenzielle Risiken erfassen zu können, die sich auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens ungünstig auswirken und somit zu einer Gefährdung des Unternehmensbestands führen können. Das System ist auf die derzeit überschaubare Unternehmensgröße mit flachen Hierarchieebenen zugeschnitten. Weitergehende Maßnahmen für das sogenannte Whistleblowing zu implementieren, hält die Gesellschaft mit Blick auf ihre Größe, Struktur und vorhandenen Tools für nicht zielführend.

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Empfehlung B.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Beachtung von Diversität bei Zusammensetzung des Vorstands

Der Aufsichtsrat folgt derzeit nicht der Empfehlung, bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern im Unternehmen auf Vielfalt (Diversität) zu achten. Für den Aufsichtsrat ist die fachliche Eignung die entscheidende Voraussetzung für eine etwaige Bestellung.

Empfehlung B.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Langfristige Nachfolgeplanung durch Aufsichtsrat

Aufgrund des Alters des gegenwärtigen Vorstands (CEO: 49 Jahre, CFO: 36 Jahre) ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass derzeit keine langfristige Nachfolgeplanung erforderlich ist.

Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Benennung von Zielen, Berücksichtigung von Diversität, Erarbeitung Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäfte der Gesellschaft auf Basis der Satzung, der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und der entsprechenden Gesetze. Aus Sicht der Gesellschaft ist die fachliche Eignung entscheidend für die Besetzung eines Aufsichtsrats. Aus diesen Gründen ist die Benennung von Zielen, die Berücksichtigung von Diversität sowie die Erarbeitung eines Kompetenzprofils aus Sicht der Gesellschaft nicht erforderlich.

Empfehlung D.2. bis D.4 (vormals D.5) des Deutschen Corporate Governance Kodex: Ausschüsse des Aufsichtsrats

Mit Blick auf die geringe Mitgliederanzahl des Aufsichtsrats hält die Gesellschaft eine Bildung von Ausschüssen für nicht erforderlich.

Empfehlung F.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Konzernabschluss

Die Gesellschaft orientiert sich bei der öffentlichen Zurverfügungstellung des Konzernjahresberichts an den gesetzlichen Vorgaben. So erfolgt spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, also bis 30.04., eine entsprechende Bekanntmachung.

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Empfehlung G.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Vergütung des Vorstands

Den Mitgliedern des Vorstandes wird im Rahmen von Long-Term-Incentives (kurz LTI) eine langfristige variable Vergütung gewährt. Bemessungsgrundlage für die Langfristvergütung im Allgemeinen ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der LTI orientiert sich insbesondere an der Aktienkursentwicklung und der Rentabilität je Aktie. Durch diese der langfristigen Vergütungskomponente zugrunde gelegten Leistungskriterien wird die langfristige Entwicklung der FCR Immobilien AG gefördert. Die Auszahlung des LTI erfolgt erst nach dem Ablauf von drei weiteren Geschäftsjahren in bar. Hierbei wird aus dem Grad der Zielerreichung der drei Jahre ein Durchschnittswert gebildet, woraus sich der LTI-Betrag ergibt, der nach Ablauf der drei Jahre ausgezahlt wird. Aus diesem Grund ist die Gesellschaft der Auffassung, dass eine zusätzliche Gewährung der variablen Vergütung in Aktien nicht erforderlich ist.

Empfehlung G.16 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Anrechnung Vergütung bei Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate

Der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft besitzt derzeit ein konzernfremdes Aufsichtsratsmandat. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass dies keine negative Auswirkung auf die Tätigkeit bei der Gesellschaft hat. Aus diesem Grund sieht der Aufsichtsrat keinen Grund, eine etwaige Anrechnung vorzunehmen.

Zusatzinformationen zum Deutschen Corporate Governance Kodex:

Folgende Altersgrenzen wurden seitens der Gesellschaft festgelegt:

  • Für Mitglieder des Aufsichtsrats: 78 Jahre
  • Für Mitglieder des Vorstands: 65 Jahre

2. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Das duale Führungssystem der Aktiengesellschaft (AG) mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind, ist ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts. Im Sinne der verantwortungsbewussten Unternehmensführung arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat bei der Steuerung und Überwachung und zum Wohle der Gesellschaft eng und vertrauensvoll zusammen.

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Daneben steht die Hauptversammlung als drittes Organ. Durch sie werden die Aktionäre an grundlegenden Entscheidungen des Vorstands beteiligt.

Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG findet ihre Grundlagen in den einschlägigen Gesetzen, der Satzung der FCR Immobilien AG, den Hauptversammlungsbeschlüssen der FCR Immobilien AG, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie den zahlreichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Gemäß Aktiengesetz bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei seiner Geschäftsführung und entscheidet nach § 4 (1) der Satzung der FCR Immobilien AG, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Laut Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand der FCR Immobilien AG besteht derzeit mit Herrn Falk Raudies und Herrn Christoph Schillmaier aus zwei Personen. Herr Falk Raudies wurde mit Bestellungsbeschluss vom 28.07.2020 für die weitere Dauer von fünf Jahren zum Mitglied des Vorstands der FCR Immobilien AG bestellt. Diese weitere Amtszeit läuft bis zum 31.07.2025. Herr Christoph Schillmaier wurde mit Bestellungsbeschluss vom 19.08.2022 für die Dauer von zwei Jahren zum Mitglied des Vorstands der FCR Immobilien AG bestellt. Diese Amtszeit läuft bis zum 31.08.2024.

In der Satzung der FCR Immobilien AG ist unter § 4 (7) geregelt, dass der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung bestimmen kann, dass bestimmte Arten von Geschäften des Vorstands nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen. Herr Falk Raudies wurde mit Bestellungsbeschluss vom 28.07.2020 zum einzelvertretungsberechtigten Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Der Aufsichtsrat erließ gemäß § 4 (6) der Satzung eine Geschäftsordnung zuletzt am 17.04.2024 für den Vorstand. Die Geschäftsordnung enthält auch die Auflistung von Geschäften, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft, richtet die Gesellschaft strategisch aus, führt deren Geschäfte, plant das Budget, legt es fest und kontrolliert die Geschäftsbereiche. Er soll ein angemessenes Risikomanagement- und Kontrollsystem im Unternehmen sicherstellen.

Das systematische Risikomanagement im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung soll dafür sorgen, dass Risiken frühzeitig erkannt, analysiert und bewertet sowie Risikopositionen optimiert werden.

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Vorstand: Falk Raudies (Vors.), Christoph Schillmaier Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Franz-Joseph Busse

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Der Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG besteht derzeit mit Herrn Professor Dr. Franz- Joseph Busse (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Herrn Hanjo Schneider (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) und Herrn Ludwig A. Fuchs aus drei Personen. Der Aufsichtsrat hat für seine eigene Tätigkeit mit Beschluss vom 17.04.2024 eine Geschäftsordnung festgelegt. Insbesondere aufgrund der geringen Mitgliederanzahl im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat bislang davon abgesehen, etwaige Ausschüsse zu bilden.

Vorstand und Aufsichtsrat standen im Geschäftsjahr 2023 im Informations- und Gedankenaustausch. Die Informationsversorgung des Aufsichtsrats war dabei gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über die Entwicklungen der Gesellschaft, die aktuelle Lage der Gesellschaft, bestehende Risiken und deren Entwicklung.

Über die Tätigkeit des Aufsichtsrats wird jedes Jahr im Bericht des Aufsichtsrats berichtet, der vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung erläutert wird.

3. Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken

Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ist Leitlinie des Handelns der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG. Das Vertrauen der Aktionäre und anderen Interessengruppen in eine effektive und transparente Unternehmensführung ist von vorrangiger Bedeutung. Ziel der Investor Relations Arbeit bei der FCR Immobilien AG ist es, den Erwartungen der Kapitalmärkte nach Transparenz zu erfüllen und den Aktionären ein umfassendes Bild des Unternehmens zu vermitteln.

Vorstand und Aufsichtsrat sind laufend bemüht, die Kommunikation zu optimieren, um eine nachhaltige und angemessene Bewertung der Aktie zu erzielen sowie das Vermögen der Gesellschaft bestmöglich zu verwalten und zu verwerten.

Die FCR Immobilien AG hat zahlreiche Tools im Risikomanagement entwickelt, um potenzielle Risiken erfassen zu können, die sich auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens ungünstig auswirken können. Das System ist auf die derzeit überschaubare Unternehmensgröße mit flachen Hierarchieebenen zugeschnitten. Ziele des FCR-Risikomanagements sind die Sicherung der Ausschöpfung aller Wertschöpfungspotenziale, die Absicherung der Unternehmensziele gegen störende Ereignisse und die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. In diesem Zuge umfasst das Risikomanagement die systematische Identifikation, Analyse und Bewertung sowie Überwachung aller wesentlichen Risiken durch den FCR-Vorstand. Durch die enge

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Einbindung des Vorstands in alle wesentlichen Aktivitäten in den FCR-Kernbereichen wird ein laufendes Monitoring der relevanten Risiken sichergestellt. Flache Hierarchien unterstützen dabei diesen wichtigen Prozess.

Die FCR Immobilien AG hat gemäß Satzung ihren Sitz in Pullach im Isartal, Deutschland, und unterliegt somit den Vorschriften des deutschen Aktien- und Kapitalmarktrechts.

Der Konzernabschluss der FCR Immobilien AG wird nach Maßgabe der internationalen Rechnungslegungsvorschriften, International Financial Reporting Standards (IFRS), aufgestellt. Der Jahresabschluss wird nach Maßgabe des HGB aufgestellt. Nach Erstellung durch den Vorstand wird der Konzern- und Jahresabschluss vom Abschlussprüfer sowie durch den Aufsichtsrat geprüft und abschließend vom Aufsichtsrat gebilligt bzw. festgestellt.

Die FCR Immobilien AG hat die zentrale Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance- (ESG) Kriterien erkannt und aktiv in die eigene Geschäftstätigkeit integriert. Die FCR Immobilien AG möchte den notwendigen gesellschaftlichen Wandel proaktiv mitgestalten. Ziel ist es, entsprechende Maßnahmen weiter auszubauen und darüber hinaus neue Aktivitäten mit kurz-, mittel- und langfristigen Effekten zu entwickeln und ganzheitlich umzusetzen.

4. Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes

Nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB haben börsennotierte Aktiengesellschaften Zielgrößen für den Frauenanteil und Fristen für deren Erreichung festzulegen, haben eine Erklärung zur Unternehmensführung mit den Festlegungen und Angaben dementsprechend zu erstellen, ob die festgelegten Zielgrößen während des Bezugszeitraums erreicht worden sind und falls nicht, aus welchen Gründen.

Vorstand und Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG erklären hierzu:

Der Aufsichtsrat ist nach § 111 Abs. 5 AktG verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie eine Frist zum Erreichen dieses Zieles festzulegen. Der Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG hat zurzeit drei Mitglieder, die alle männlich sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Professor Dr. Franz-Joseph Busse, Herr Hanjo Schneider, Herr Ludwig A. Fuchs, sind von der Hauptversammlung vom 13.06.2023 zu

Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 Beschluss fasst, gewählt worden. Eine

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Vergrößerung des mit drei Mitgliedern äußerst effizient arbeitenden Aufsichtsrats ist nicht beabsichtigt. Daher kann der Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zur Hauptversammlung 2026 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat nur eine Zielgröße von 0 % festsetzen.

Mit Beschluss vom 07.12.2022 hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum bis 31.12.2024 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0 % festgesetzt. Diese Zielgröße wurde bisher erreicht.

Mit Ablauf der Zielerreichungsfrist, aber auch für den Fall etwaiger bereits davor erforderlich werdender Aufsichtsratswahlen wird sich der Aufsichtsrat jedoch erneut mit der Zielquote befassen und dabei einer Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat der Gesellschaft stets offen gegenüberstehen.

Der Aufsichtsrat ist nach § 111 Abs. 5 AktG zudem verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand sowie eine Frist zum Erreichen dieses Zieles festzulegen. Momentan besteht der Vorstand der FCR Immobilien AG mit Herrn Falk Raudies und Herrn Christoph Schillmaier aus zwei männlichen Personen und weist daher eine Frauenquote von 0 % auf. Mit Beschluss vom 07.12.2022 hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum 31.12.2024 für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0 % festgesetzt. Diese Zielgröße wurde erreicht. Eine personelle Veränderung im Vorstand oder eine Vergrößerung des Vorstands um weitere Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht konkret absehbar. Daher kann der Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum 31.12.2024 für den Frauenanteil im Vorstand nur eine Zielgröße von 0 % festsetzen. Für den Fall etwaiger bereits davor erforderlich werdender personeller Veränderungen im Vorstand wird sich der Aufsichtsrat jedoch erneut mit der Zielquote befassen und dabei einer Beteiligung von Frauen im Vorstand der Gesellschaft stets offen gegenüberstehen.

Der Vorstand der FCR Immobilien AG ist gemäß § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand sowie eine Zielerreichungsfrist festzulegen. Nach § 76 Abs. 4 Satz 4 AktG dürfen die Zielerreichungsfristen nicht länger als fünf Jahre sein. Der Vorstand hat den 31.12.2024 als Ende der Zielerreichungsfrist festgesetzt. Mit Ablauf der Zielerreichungsfrist, aber auch für den Fall etwaiger bereits davor erforderlich werdender personeller Veränderungen in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands wird sich der Vorstand jedoch erneut mit der Zielquote befassen und dabei einer Beteiligung von Frauen im Management der Gesellschaft stets offen gegenüberstehen.

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5. Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG sowie das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung des Aufsichtsrats sind auf der Internetseite der FCR Immobilien AG unter https://fcr- immobilien.de/unternehmen/corporate-governance/ öffentlich zugänglich gemacht oder werden dort in Zukunft öffentlich zugänglich gemacht.

Pullach im Isartal, im April 2024

Der Vorstand:

Für den Aufsichtsrat:

Falk Raudies

Christoph Schillmaier

Professor Dr. Franz-Joseph Busse

Vorsitzender des Vorstands

Finanzvorstand

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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FCR Immobilien AG published this content on 30 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2024 15:25:13 UTC.