DGAP-Ad-hoc: EXASOL AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
EXASOL PLATZIERT ERFOLGREICH 2,2 MILLIONEN NEUE AKTIEN DURCH
BARKAPITALERHÖHUNG MIT BRUTTOEMISSIONSERLÖS VON EUR 43,3 MILLIONEN
2020-12-02 / 22:57 CET/CEST
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SOLCHER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
*EXASOL PLATZIERT ERFOLGREICH 2,2 MILLIONEN NEUE AKTIEN DURCH
BARKAPITALERHÖHUNG MIT BRUTTOEMISSIONSERLÖS VON EUR 43,3
MILLIONEN*
*Nürnberg, Deutschland, 2. Dezember 2020* - Die Exasol AG ("*Exasol*" oder
die "*Gesellschaft*", ISIN DE000A0LR9G9, Frankfurter Wertpapierbörse,
Börsenkürzel EXL, www.exasol.com) gibt bekannt, dass eine Kapitalerhöhung
von 10 Prozent des Grundkapitals (die "*Kapitalerhöhung*") vollständig
platziert worden ist.
Der Vorstand von Exasol hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung
des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
gegen Bareinlagen um EUR 2.221.000,00 durch die Ausgabe von 2.221.000 auf
den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag _(Stückaktien)_ mit einem
auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals
von EUR 1,00 (die "*Neuen Aktien*") zu erhöhen (die "*Kapitalerhöhung*").
Die Kapitalerhöhung war 45 Minuten nach Beginn des Bookbuilding
überzeichnet, so dass dieses bereits nach wenigen Stunden abgeschlossen
werden konnte.
Alle Neuen Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 19,50 pro Aktie
im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens _(Accelerated Bookbuilding)_ platziert. Die
Transaktion ergab einen Bruttoemissionserlös von EUR 43,3 Millionen für
Exasol.
Die Neuen Aktien werden mit denselben Rechten wie die bisherigen Aktien
ausgestattet sein (einschließlich der Gewinnanteilberechtigung für das
Geschäftsjahr 2020) und sollen prospektfrei in den Handel am europäischen
KMU-Wachstumsmarkt "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen
werden. Die Einbeziehung in den Handel und die Lieferung der Neuen Aktien
werden voraussichtlich am oder um den 8. Dezember 2020 erfolgen.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung hat sich die Gesellschaft zu einer
Lock-up-Periode von 6 Monaten mit üblichen Ausnahmen verpflichtet.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der
Kapitalerhöhung zur deutlichen Stärkung der Bilanz zu verwenden, um ihre
robuste Wachstumsstrategie fortzusetzen und das internationale Wachstum
durch signifikante Neueinstellungen zu beschleunigen.
Hauck & Aufhäuser begleitete die Kapitalerhöhung als Sole Global Coordinator
und Sole Bookrunner.
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*Exasol Investor Relations Kontakt*
Jochen Reichert, +49 911 23991 454
jochen.reichert@exasol.com
Stefanie Winkler, +49 911 23991 298
stefanie.winkler@exasol.com
*WICHTIGER HINWEIS*
Diese Veröffentlichung enthält und begründet kein Angebot von Wertpapieren
der Exasol AG und ist nicht als Angebot oder Aufforderung zum Verkauf oder
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung auszulegen. Im
Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung gab und gibt es kein öffentliches
Angebot der Neuen Aktien.
Die Verbreitung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf der
hierin genannten Wertpapiere können in bestimmten Ländern gesetzlich
beschränkt sein, und Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten
sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Jede
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze eines entsprechenden Landes darstellen.
Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht
zur Verbreitung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, der Bundesstaaten
der Vereinigten Staaten von Amerika und des Districts of Columbia) (die
"*Vereinigten Staaten*"), in Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese
Veröffentlichung stellt weder ein Angebot, noch den Teil eines Angebots zum
Verkauf, noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Exasol AG in
den Vereinigten Staaten dar. Die Aktien der Exasol AG sind nicht und werden
nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
geltenden Fassung (der "*Securities Act*") registriert werden und dürfen in
den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder eine entsprechende
Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act
oder in einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des
Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden. Die Exasol
AG beabsichtigt nicht die Durchführung eines öffentlichen Angebots von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Ein Verkauf von Wertpapieren, die
in dieser Veröffentlichung genannt werden, in den Vereinigten Staaten wird
nur an _qualifizierte institutionelle Käufer_ im Sinne von Rule 144A des
Securities Act erfolgen.
Im Vereinigten Königreich ist diese Veröffentlichung ausschließlich
gerichtet an, und darf ausschließlich verbreitet werden an (i)
professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen
Fassung (die "*Order*"), oder (ii) vermögende Gesellschaften _(high net
worth companies)_, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle
diese Personen werden hierin zusammen als "*Relevante Personen*"
bezeichnet). Die Neuen Aktien sind ausschließlich für Relevante
Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder
anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder
jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
Andere als Relevante Personen sollten nicht aufgrund dieser Veröffentlichung
handeln oder sich auf diese Veröffentlichung oder ihren Inhalt verlassen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("*EWR*"), in denen die
Verordnung (EU) 2017/1129 ("*Prospektverordnung*") in ihrer jeweils gültigen
Fassung Anwendung findet (die "*Relevanten Mitgliedstaaten*"), richten sich
diese Veröffentlichung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt,
nur an Personen, bei denen es sich um _qualifizierte Anleger_ im Sinne von
Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ("*Qualifizierte Anleger*") handelt.
Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines
Angebots Neue Aktien erwirbt oder der Neue Aktien angeboten werden (ein
"*Anleger* "), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt
hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Anleger wird ferner
angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im
Rahmen des Angebots erworbenen Neuen Aktien nicht für Personen im EWR mit
Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder
anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben
werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen
darf, und dass die Neuen Aktien nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR
erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Exasol AG oder ein
mit dieser verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der
Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.
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Unternehmen: EXASOL AG
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Internet: www.exasol.com
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December 02, 2020 16:57 ET (21:57 GMT)