Der Verwaltungsrat der Evergrande Property Services Group Limited hat die folgenden Änderungen im Verwaltungsrat des Unternehmens bekannt gegeben: Herr Dong Xinyi wurde mit Wirkung vom 27. September 2023 zum unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied, zum Vorsitzenden des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrats und zum Mitglied des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses ernannt. Herr Dong Xinyi, 53 Jahre alt, ist Wirtschaftswissenschaftler und verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Investmentbanking, Finanzmanagement und in der Vermögensverwaltung. Von September 1990 bis November 1999 arbeitete Herr Dong in der Guangdong-Niederlassung der Bank of China, wo er verschiedene Positionen innehatte, darunter die des stellvertretenden Abteilungsleiters der Abteilung Risikomanagement.

Von Dezember 1999 bis Dezember 2011 arbeitete Herr Dong in der Guangdong-Niederlassung der China Orient Asset Management Co. Ltd. tätig, wo er verschiedene Positionen innehatte, unter anderem als Senior Manager der Abteilung für Marktentwicklung und der Abteilung für Risikomanagement. Von Januar 2012 bis Februar 2019 arbeitete Herr Dong bei Dong Yin Development (Holdings) Limited, wo er als stellvertretender Geschäftsführer tätig war.

Herr Dong war Gastprofessor an der School of Economics and Statistics der Universität Guangzhou und ist seit Oktober 2020 Gastprofessor an der School of Applied Economics der Universität Guangdong Baiyun. Derzeit ist Herr Dong externer Direktor der Guangdong Provincial Port & Shipping Group Co. Ltd. und Guangdong Yuehai Capital Group Co.

Ltd. Herr Dong erwarb im Juli 2010 einen Master-Abschluss in Software Engineering an der Huazhong University of Science and Technology. Herr Guo Zhaohui ist mit Wirkung vom 27. September 2023 als unabhängiges, nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats zurückgetreten, um sich anderen persönlichen Aufgaben zu widmen. Herr Guo hat dem Unternehmen bestätigt, dass er keine Meinungsverschiedenheiten mit dem Vorstand hat und dass es im Zusammenhang mit seinem Rücktritt keine Angelegenheit gibt, die den Aktionären des Unternehmens zur Kenntnis gebracht werden muss.