Erste Group Bank AG

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(ISIN AT0000652011)

Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung der Erste Group Bank AG für Mittwoch, den 18. Mai 2022, um 10:00 Uhr (MESZ)

Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft am Erste Campus, 1100 Wien, Am Belvedere 1.

I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär:innen

Die Mitglieder des Vorstands haben nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, aufgrund des Andauerns der COVID-19-Pandemie, der Unmöglichkeit, deren weiteren Verlauf vorherzusehen und der Notwendigkeit von Planungssicherheit bei der Organisation einer Hauptversammlung die bestehende gesetzliche Regelung zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.

Die Hauptversammlung der Erste Group Bank AG am 18. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG ("COVID-19-GesG", BGBl. I Nr. 16/2020) in der geltenden Fassung und der COVID-19-GesV ("COVID-19-GesV", BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der teilnehmenden Personen als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass bei der ordentlichen Hauptversammlung der Erste Group Bank AG am 18. Mai 2022 Aktionär:innen nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter:innen in 1100 Wien, Am Belvedere 1, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu den bereits bekannten Modifikationen des gewohnten Ablaufs einer physischen

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Hauptversammlung und der Ausübung der Rechte der Aktionär:innen.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht, Beschlussanträge zu stellen und das Recht, Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an eine von der Gesellschaft vorgeschlagene besondere Stimmrechtsvertreter:in gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionär:innen im Wege der elektronischen Kommunikation selbst ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse der Gesellschaftfragen.erste@hauptversammlung.at, sofern die Aktionär:innen rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und eine besondere Stimmrechtsvertreter:in gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG datenschutzrechtlich zulässig.

Alle Aktionär:innen können an der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unterwww.erstegroup.com/hauptversammlung an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionär:innen die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionär:innen und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind dafür nicht erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Liveübertragung der virtuellen Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Die einzelne Aktionär:in kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen, welche spätestens ab 27. April 2022 im Internet unterwww.erstegroup.com/hauptversammlung verfügbar ist.

Wir bitten die Aktionär:innen um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.

II. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate-

Governance-Berichts des Vorstands, des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 sowie

Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr 2021.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021.

  • 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021.

  • 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.

  • 5. Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht

  • sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023.

  • 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021.

    fürdieBezügederVorstands-und

  • 7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats.

  • 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und die entsprechende Satzungsänderung in Punkt 8.3.

  • 9. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und die entsprechende Satzungsänderung in Punkt 5.

  • 10. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in den Punkten 2.1, 2.2, 2.5, 4.3, 12.1, 19.4, 20.,

    21. und 23.4.

  • 11. Wahlen in den Aufsichtsrat.

Alle in der Einberufung angeführten Zeitangaben beziehen sich auf die "Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)".

III. Unterlagen zur Hauptversammlung

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 27. April 2022 gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG zur Einsicht im Internet unterwww.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht;

  • (Konsolidierter) Corporate-Governance-Bericht;

  • (Konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht;

  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht;

  • Vorschlag für die Gewinnverwendung (siehe Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2);

  • Bericht des Aufsichtsrats; jeweils für das Geschäftsjahr 2021;

  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-11;

  • Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021;

  • Bericht des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9;

  • Anforderungsprofil für Aufsichtsratsmitglieder sowie die Erklärung der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidat:innen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf zu Tagesordnungspunkt 11;

  • Text dieser Einberufung;

  • Vollmachts- und Weisungsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter:innen (§ 3 Abs 4 COVID-19-GesV) gemäß § 114 AktG;

  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG;

  • Frageformular;

  • Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation").

IV. Nachweisstichtag und Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Alle Inhaberaktien der Erste Group Bank AG sind depotverwahrt.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Sonntags, 8. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag, § 111 Abs 1 AktG).

Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in dieser virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz von Aktien am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am Freitag, 13. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per E-Mail:

anmeldung.erste@hauptversammlung.at

(als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)

Per Telefax:

+43 (0)1 8900 500 1

Per SWIFT:

GIBAATWGGMS

Message Type MT598 oder MT599;

unbedingt ISIN AT0000652011 im Text angeben.

Per Post

Erste Group Bank AG

oder

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

per Boten:

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Österreich

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung einer besonderen Stimmrechtsvertreter:in nicht wirksam erfolgen.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Ausstellenden: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);

  • Angaben über die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;

  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000652011) der Aktionär:in;

  • Depotnummer (Wertpapierkontonummer) bzw. eine sonstige Bezeichnung;

  • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 8. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) beziehen.

Im Sinne des § 10a Abs 1 letzter Satz AktG wird die Erste Group Bank AG auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht oder gemäß rumänischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind, sowie von allen zum Konzern der Erste Group Bank AG gehörenden Gesellschaften, die entweder Kreditinstitute sind oder über eine Berechtigung zur Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten verfügen.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär:innen können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung frei verfügen.

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Erste Group Bank AG published this content on 20 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 April 2022 07:14:03 UTC.