Wien, 20. Mai 2022

Erste Group Bank AG

FN 33209 m

ISIN AT0000652011

Bekanntmachung gemäß § 174 Abs. 2 AktG

Gemäß § 174 Abs. 2 AktG wird darauf hingewiesen, dass in der 29. ordentlichen Hauptversammlung der Erste Group Bank AG vom 18. Mai 2022 der Vorstand ermächtigt wurde, bis 18. Mai. 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen (einschließlich bedingter Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG), welche das Bezugs- oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen, jeweils unter Wahrung oder unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre, zu begeben. Die Ausgabebedingungen können zusätzlich oder anstelle eines Bezugs- oder Umtauschrechts auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen.

Die Begebung von Wandelschuldverschreibungen darf höchstens in jenem Umfang erfolgen, der eine Befriedigung geltend gemachter Umtausch- oder Bezugsrechte und, im Falle einer in den Ausgabebedingungen festgelegten Wandlungspflicht, die Erfüllung der entsprechenden Wandlungspflichten aus der bedingten Kapitalerhöhung gewährleistet. Weiters ist das Volumen der ab 18. Mai 2022 mit Bezugsrechtsausschluss begebenen Wandelschuldverschreibungen dadurch beschränkt, dass der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf neue Aktien entfällt,

  1. für die das Bezugsrecht aufgrund Punkt 5.1.2 der Satzung ausgeschlossen wird, (ii) die zur Erfüllung von Bezugsrechten, Umtauschrechten und Wandlungspflichten aus Wandelschuldverschreibungen dienen, die ab 18. Mai 2022 gemäß Punkt 8.3 der Satzung unter Bezugsrechtsausschluss emittiert werden, und (iii) die zur Erfüllung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens aus bedingtem Kapital gemäß Punkt 6.3 der Satzung ausgegeben werden, in Summe 10% des Grundkapitals nicht überschreiten darf.

Ausgabebetrag, Ausgabebedingungen und der Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen.

Der Text dieses Beschlusses wird beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien hinterlegt.

Wien, im Mai 2022

Der Vorstand

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Erste Group Bank AG published this content on 20 May 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 May 2022 06:44:02 UTC.