Ad-hoc-Mitteilung der Easy Software AG nach § 15 WpHG

WKN: 563400
ISIN: DE0005634000

Mülheim an der Ruhr, 15. Januar 2016

Laut telefonischer Auskunft des Landgerichts Duisburg wurde der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Wagner verurteilt, an die EASY SOFTWARE AG Schadensersatz in Höhe von EUR 1.513.963,31 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2002 bzw. 2. Januar 2003 zu zahlen. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23. August 2013 zu Tagesordnungspunkt 11 hatte der von der Hauptversammlung am 26. Juli 2012 bestellte besondere Vertreter namens der Gesellschaft Manfred Wagner auf Schadensersatz verklagt; nach Abberufung hat der Vorstand das Verfahren fortgeführt. Die Verurteilung bezieht sich auf die Auszahlung von Kaufpreisansprüchen der Gesellschaft aus dem Verkauf einer Beteiligung an der ScanOptic Gesellschaft für Scanner- und optische Speichertechnologie mbH an Manfred Wagner sowie die Rückzahlung eines von Manfred Wagner und die RS Consulting GmbH an die EASY SOFTWARE (UK) PLC gewährten Darlehens durch die EASY SOFTWARE AG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Schadensersatzverfahren sind noch nicht beendet.

EASY SOFTWARE AGDer Vorstand

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