23.11.15

Diebold und Wincor Nixdorf haben ein Business Combination Agreement unterzeichnet, infolge dessen Diebold ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien von Wincor Nixdorf unterbreiten wird
•Der Zusammenschluss vereint zwei globale Innovationsführer für Banken- und Handelstechnologien in sich rasant wandelnden Branchen
•Das zusammengeführte Unternehmen wird vollständig integrierte und transformative Lösungen für Mehrwert schaffende Dienstleistungen, Filialautomatisierung und Omnichannel-Kundenerlebnisse anbieten
•Beide Unternehmen konzentrieren sich strategisch auf einen Wachstumskurs in den Bereichen Services und Software und ergänzen sich hinsichtlich des Produktangebots, der geographischen Verteilung und der Kundenbasis
•Diebold wird den Aktionären von Wincor Nixdorf EUR 38,98 in bar sowie 0,434 Diebold Stammaktien je Aktie von Wincor Nixdorf anbieten1
•Diese Transaktion bewertet Wincor Nixdorf inklusive Nettoverschuldung mit rund USD 1,8 Milliarden bzw. EUR 1,7 Milliarden2
•Durch die Transaktion werden voraussichtlich USD 160 Mio. an jährlichen Kostensynergien geschaffen; Ziel des zusammengeschlossenen Unternehmens ist eine operative Non-GAAP-Marge3 von über 9 Prozent bis Ende des dritten Jahres nach Abschluss der Transaktion

NORTH CANTON, Ohio, und PADERBORN, Deutschland - Diebold, Incorporated (NYSE:DBD), ein weltweit führender Anbieter von Selbstbedienungslösungen, Mehrwert schaffenden Dienstleistungen und Software vorwiegend für die Finanzindustrie und Wincor Nixdorf AG (Deutsche Börse: WIN), ein führender Anbieter von IT-Lösungen und Services für Banken und Handel, gaben heute den Abschluss eines Business Combination Agreement bekannt. Gemäß dem Business Combination Agreement wird Diebold allen Aktionären von Wincor Nixdorf ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten. Konkret wird Diebold den Aktionären von Wincor Nixdorf EUR 38,98 in bar sowie 0,434 Stammaktien von Diebold je Aktie von Wincor Nixdorf anbieten1. Diese Transaktion bewertet Wincor Nixdorf mit rund USD 1,8 Milliarden bzw. EUR 1,7 Milliarden2 inklusive Nettoverschuldung.

Der pro-forma-Umsatz des zusammengeführten Unternehmens für die letzten 12 Monate bis zum 30. September 20154 beläuft sich auf rund USD 5,2 Milliarden bzw. EUR 4,8 Milliarden4 ohne den Umsatz von Diebolds Nordamerika-Tochter für elektronische Sicherheit, deren Veräußerung kürzlich von Diebold angekündigt wurde. Nach dem Abschluss der Angebotsphase und vorbehaltlich bestimmter Genehmigungen wird das zusammengeschlossene Unternehmen 'Diebold Nixdorf' heißen und an den Börsen in New York und Frankfurt notiert sein. Der rechtliche Firmensitz wird in North Canton, Ohio, USA sein. Das Unternehmen wird von den Zentralen in North Canton und Paderborn heraus geführt.

Der Zusammenschluss vereint zwei Innovationsführer für Mehrwert schaffende Dienstleitungen, Filialautomatisierung sowie Omnichannel-Kundenerlebnisse und schafft einen Branchenführer, der die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt - von der Beratung über Planung und Implementierung bis hin zum IT-Betrieb - um Finanzinstitute und Handelsunternehmen in deren Transformationsprozess zu unterstützen. Das zusammengeführte Unternehmen baut auf der gemeinsamen Überzeugung auf, dass Service und Software ausschlaggebend für das Kundenerlebnis sind. Service und Software versetzen den Kunden in die Lage, sich in einer weiterentwickelnden Branche hervorzuheben. Das zusammengeführte Unternehmen wird laut unabhängigen Markteinschätzungen und einer Diebold-internen Analyse in einem wachsenden Markt mit einem Volumen von schätzungsweise USD 60 Milliarden operieren.

Das zusammengeführte Unternehmen liefert ein umfassenderes Angebot an Services und Innovationen

'Das Tempo der Veränderung, das wir in unserer Industrie erleben, ist beispiellos. Durch den Einsatz innovativer Lösungen und erfahrener Mitarbeiter aus beiden Unternehmen erreichen wir die nötige Größe, Stärke und Flexibilität, um unsere Kunden bei dem grundlegenden Wandel ihres Geschäfts zu unterstützen', sagte Andy W. Mattes, President and Chief Executive Officer (CEO) von Diebold. 'Unser neues Unternehmen mit seiner vergrößerten Kundenbasis wird für das Wachstum bei hochwertigen Dienstleistungen und Software gut positioniert sein - insbesondere in den Bereichen Managed Services, Filialautomatisierung, mobile und Omnichannel-Lösungen. Möglich wurde der Zusammenschluss durch den anhaltenden Erfolg unseres Transformationsplans Diebold 2.0. Wir arbeiten schon seit langem mit Wincor Nixdorf zusammen und unser gemeinsamer Ansatz wird uns dabei helfen, die Integration erfolgreich voranzutreiben und Beeinträchtigungen zu minimieren. Besonders freue ich mich auf die vielen Möglichkeiten, die sich für uns gemeinsam eröffnen werden.'

'Der Zusammenschluss von Diebold und Wincor Nixdorf ist für beide Unternehmen eine exzellente Gelegenheit, die Zukunft in Bezug auf Bank- und Handelslösungen zu gestalten. Aufgrund unserer vereinten Forschungs- und Entwicklungs-Kompetenz können wir das Potenzial der von schnellem Wandel geprägten Branchen Banken und Handel besser ausschöpfen. Da wir gemeinsam geographisch deutlich größere Gebiete abdecken, kommen wir unseren Kunden weltweit noch näher. Unsere starken Omnichannel-Software-Lösungen werden für erstklassige Kundenerlebnisse sorgen. So unterstützen wir Banken und Handelsunternehmen dabei, die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern', sagte Eckard Heidloff, CEO, Wincor Nixdorf. 'Wir sind zudem davon überzeugt, dass unsere Mitarbeiter davon profitieren werden, Teil eines noch leistungsfähigeren, globalen Unternehmens zu sein, das für das Zeitalter der Digitalisierung gut aufgestellt ist.'

Die ideale Kombination bei geografischer Präsenz, Kunden und Lösungen

Beide Unternehmen ergänzen sich sowohl bezüglich ihrer geographischen Verteilung in den Regionen Amerika, EMEA und Asien sowie durch ihre starken und bewährten Marken, die bekannt sind für ihre führenden Technologien. Diebold ist ein führender Anbieter in Amerika und Wincor Nixdorf ist ein führender Anbieter in Europa. Diese beiden Regionen sind zugleich treibende Kräfte für Innovation und digitalen Wandel - in der Bankenbranche ebenso wie im Handel.
Die gebündelte Kompetenz und globale Marktpräsenz des gemeinsamen Unternehmens bieten Kunden eine noch breitere Palette an Services und Produktlösungen. Fast eine Million Bankautomaten weltweit bieten das Potential für eine Beschleunigung des Wachstums in den Bereichen Software und Services, wodurch Kunden weltweit profitieren werden. Durch die gesteigerte Servicepräsenz des gemeinsamen Unternehmens wird auch das Retail-Geschäft von Wincor Nixdorf gestärkt.

Genehmigung des Business Combination Agreement durch die Gremien beider Unternehmen

Gemäß dem Business Combination Agreement, das vom Verwaltungsrat von Diebold und vom Aufsichtsrat von Wincor Nixdorf genehmigt wurde, wird Diebold für alle ausstehenden Aktien von Wincor Nixdorf ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten. Der Angebotspreis entspricht EUR 38,98 in bar zuzüglich 0,434 Diebold-Aktien pro Wincor-Nixdorf-Aktie.

Der Angebotspreis entspricht einem impliziten Wert von EUR 52,50 je Wincor-Nixdorf-Aktie, basierend auf dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Diebold-Aktien der letzten fünf Handelstage vor dem 17. Oktober 2015, dem Tag der Bekanntgabe der unverbindlichen Absichtserklärung der beiden Unternehmen zu einem möglichen Unternehmenszusammenschluss. Dieser implizite Wert entspricht einer Prämie von rund 35 Prozent gegenüber dem Schlusskurs der Wincor-Nixdorf-Aktie am 16. Oktober 2015 und einer Prämie von rund 42 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie während der drei vorangegangenen Monate vor diesem Tag. Der entsprechende Unternehmenswert inklusive Nettoverschuldung liegt unter diesen Bedingungen bei rund USD 1,8 Milliarden bzw. EUR 1,7 Milliarden.

Gemäß dem Business Combination Agreement wird das laufende Transformationsprogramm von Wincor Nixdorf durch Diebold unterstützt und wie geplant fortgesetzt. Beide Unternehmen sind sich einig, dass es im Zusammenhang mit der Transaktion in Deutschland über das bestehende Transformationsprogramm hinaus, keinen wesentlichen Stellenabbau geben soll. Zudem soll die Mitbestimmung im deutschen Aufsichtsrat erhalten bleiben und sämtliche arbeitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen werden auch weiterhin respektiert.

Nach Abschluss der Transaktion erwartet das zusammengeführte Unternehmen jährlich Kostensynergien von rund USD 160 Millionen zu erzielen, und strebt eine operative Marge (Non-GAAP) von über 9 Prozent bis zum Ende des dritten vollen Jahres an. Zusätzlich soll die Transaktion sich werterhöhend (accretive) auf den Gewinn (Non-GAAP) je Aktie5 im zweiten Jahr (ohne Integrationskosten) auswirken.

Vorstand und Aufsichtsrat von Wincor Nixdorf haben die Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots gemäß ihrer gesetzlichen Pflichten gründlich geprüft. Den von Diebold gebotenen Angebotspreis für die Aktionäre halten Vorstand und Aufsichtsrat von Wincor Nixdorf für fair. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Vereinbarung insgesamt im besten Interesse von Wincor Nixdorf, seinen Aktionären, Mitarbeitern und anderen Interessengruppen ist und beabsichtigen daher, die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Gleichberechtigte Vertretung im Executive Committee

Andy W. Mattes von Diebold, 54, wird CEO des zusammengeführten Unternehmens werden. Eckard Heidloff von Wincor Nixdorf, 59, wird die Rolle des President übernehmen. Christopher C. Chapman, 41, der aktuelle CFO (Chief Financial Officer) von Diebold, wird CFO des zusammengeführten Unternehmens und Dr. Jürgen Wunram, 57, CFO von Wincor Nixdorf, wird Chief Integration Officer werden und zuständig für das Retail-Geschäft im Executive Committee sein. Das achtköpfige Executive Committee wird insgesamt zu gleichen Teilen mit Führungskräften von Diebold und Wincor Nixdorf besetzt werden, einschließlich der vier zuvor genannten Führungskräfte.

Nach Vollzug der Transaktion wird der Verwaltungsrat im zusammengeführten Unternehmen voraussichtlich neben den gegenwärtigen Verwaltungsräten von Diebold drei weitere Verwaltungsräte umfassen: Dr. Alexander Dibelius, Vorsitzender des Aufsichtsrats von Wincor Nixdorf, Dr. Dieter Düsedau, Mitglied des Aufsichtsrats von Wincor Nixdorf und Eckard Heidloff. Zur Erleichterung der Integration sollen außerdem nach dem Vollzug der Transaktionen drei Führungskräfte von Diebold Aufsichtsratsmitglieder von Wincor Nixdorf werden.

Transaktionsstruktur

Die Transaktion wird im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle ausstehenden Aktien von Wincor Nixdorf durchgeführt. Diebold rechnet mit einem Beginn der Angebotsfrist im ersten Quartal 2016, nachdem Diebold die Registrierung der angebotenen Diebold Aktien auf dem Formblatt S-4 bei der Börsenaufsichtsbehörde SEC eingereicht hat und das Angebot von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Das Angebot ist an bestimmte Vollzugsbedingungen geknüpft, wie etwa an die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden und das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von ca. 67,6 Prozent aller bestehenden Aktien der Wincor Nixdorf (das entspricht unter Herausrechnung der von Wincor Nixdorf selbst gehaltenen, eigenen Aktien, für die das Angebot nicht angenommen wird, ca. 75 Prozent des gegenwärtigen, in der Hauptversammlung der Wincor Nixdorf stimmberechtigten Grundkapitals).

Aufgrund der Tatsache, dass die gemischte Angebotsgegenleistung, die aus einer Bar- und Aktienkomponente besteht, von einem U.S. Unternehmen angeboten wird, geht die Diebold, Inc. davon aus, dass Wincor Nixdorf Aktionäre, die nicht in Deutschland steuerlich ansässig sind (es sei denn die Wincor Nixdorf Aktien werden im Rahmen einer deutschen Betriebsstätte gehalten), in Deutschland nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen. Für Wincor Nixdorf Aktionäre, die in Deutschland steuerlich ansässig sind, richtet sich die Besteuerung des Tauschangebots nach den allgemeingültigen deutschen Besteuerungsgrundsätzen, welche die Besteuerung der Barkomponente der Angebotsgegenleistung als Dividende für bestimmte Gruppen von in Deutschland ansässigen Aktionären beinhalten können. Eine allgemeine Zusammenfassung steuerrechtlicher Folgen im Zusammenhang mit der Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots wird als Teil der Angebotsdokumentation veröffentlicht werden. Für eine individuelle Analyse ihrer persönlichen steuerrechtlichen Situation mit Blick auf die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots wird Wincor Nixdorf Aktionären empfohlen, steuerlichen Rat einzuholen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Übernahmeangebots und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden wird Diebold das Finanzergebnis von Wincor Nixdorf konsolidieren. In den Erträgen von Diebold wird sich dann auch der entsprechende Ertragsanteil von Wincor Nixdorf widerspiegeln.

Finanzierung der Transaktion
Diebold verfügt über entsprechende Finanzierungszusagen. Zusätzlich zu vorhandenen Barmitteln geht Diebold davon aus, rund USD 2,8 Milliarden aufzunehmen, um die Transaktion zu finanzieren, bestehende Verbindlichkeiten beider Unternehmen zu refinanzieren und Liquidität sicherzustellen. Die Finanzierung soll aus vorrangig besicherten revolvierenden Krediten in Höhe von USD 0,5 Milliarden, vorrangig besicherten längerfristigen Darlehen in Höhe von rund USD 2,3 Milliarden sowie unbesicherten Schuldverschreibungen bestehen.

Nach dem Abschluss der Transaktion wird erwartet, dass die Pro-forma-Bilanz eine Nettoverschuldung/EBITDA von ungefähr 4x aufweist.6 Das zusammengeführte Unternehmen beabsichtigt, seine Pläne für die Kapitalallokation auf die Senkung der Fremdkapitalquote zu fokussieren, um bis zum Ende des dritten Jahres durchgängig auf unter 3x Nettoverschuldung/EBITDA zu kommen. Entsprechend diesem Ansatz und nach Abschluss der Transaktion beabsichtigt das zusammengeführte Unternehmen die Ausschüttung einer Dividende je Aktie in Höhe von rund einem Drittel von Diebolds aktueller jährlicher Bardividende, vorbehaltlich bestehender Markt- und anderer Bedingungen. Auch in Zukunft wird die Ausschüttung einer Dividende Teil der Firmenpolitik des gemeinsamen Unternehmens bleiben, um Wert für die Aktionäre zu schaffen.

Credit Suisse und J.P. Morgan fungierten als Finanzberater von Diebold, Sullivan & Cromwell LLP als Rechtsberater. Credit Suisse und J.P. Morgan haben zudem Finanzierungszusagen für die Transaktion bereitgestellt. Goldman Sachs war als Finanzberater für Wincor Nixdorf tätig, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP hat Wincor Nixdorf rechtlich beraten.

Details zur gemeinsamen Telefonkonferenz für die Presse

Die Unternehmen werden ihre Pläne für den Unternehmenszusammenschluss gemeinsam in einer telefonischen Pressekonferenz heute um 10 Uhr MEZ (4:00 Uhr EST) vorstellen. Die telefonische Pressekonferenz wird in deutscher Sprache stattfinden. Teilnehmer sollen nach dem 'Diebold und Wincor Nixdorf Presse-Call' fragen. Einwahldaten für die Telefonkonferenz:
Deutschland, gebührenfrei: 0800 673 7932
USA/Kanada, gebührenfrei: 1 866 966 5335
UK, gebührenfrei: 0808 109 0700
International, gebührenpflichtig: +44 (0) 20 3003 2666

Details zur Telefonkonferenz von Diebold für Analysten
Diebold wird eine Telefonkonferenz für Analysten durchführen, um den Unternehmenszusammenschluss im Rahmen eines Webcast und einer Telefonkonferenz heute um 14 Uhr MEZ (8:00 Uhr EST) vorzustellen. Sowohl die Präsentation als auch der Zugang zur Telefonkonferenz stehen auf der Internetseite von Diebold zur Verfügung: http://www.diebold.com/DieboldNixdorf. Eine Aufzeichnung der Telefonkonferenz wird ebenfalls auf der Internetseite verfügbar sein. Die Telefonkonferenz wird etwa eine Stunde dauern. Teilnehmer sollten sich 10 Minuten vor Beginn einwählen. Einwahldaten für die Telefonkonferenz:
Teilnehmer, USA/Kanada gebührenfrei: +1 877-545-1403
International gebührenpflichtig: +1 719-325-4893
Zugangs-ID: 6742172

Details zur Telefonkonferenz von Wincor Nixdorf für Analysten
Wincor Nixdorf wird eine Telefonkonferenz für Analysten zum Unternehmenszusammenschluss heute um 11:30 Uhr EST 17:30 Uhr MEZ (11:30 Uhr EST) durchführen. Die Einwahlnummer lautet: +49 (0)69 271340171

Diebold Contacts

Media Relations
Mike Jacobsen, APR
+1 330 490 3796
michael.jacobsen@diebold.com

Felix Morlock, Brunswick Group (Deutschland)
+49 69 2400 5510
fmorlock@brunswickgroup.com

Cindy Leggett-Flynn, Brunswick Group (Vereinigte Staaten)
+1 212 333 3810
clf@brunswickgroup.comInvestor Relations
Steve Virostek
+1 330 490 6319
stephen.virostek@diebold.com

Wincor Nixdorf Contacts

Media Relations
Andreas Bruck
+49 5251 693 5200
andreas.bruck@wincor-nixdorf.comInvestor Relations
Dr. Sabine Brummel
+49 5251 693 5050
sabine.brummel@wincor-nixdorf.com

Über Diebold

Diebold, Incorporated (NYSE: DBD) ist ein Anbieter von Technologien, Software und Services, die überall auf der Welt eine Verbindung zwischen Menschen und ihrem Geld herstellen und Brücken zwischen der physischen und der digitalen Welt des Geldes schlagen - praktisch, sicher und effizient. Seit seiner Gründung im Jahr 1859 hat sich Diebold zu einem führenden Anbieter außergewöhnlich innovativer Selbstbedienungslösungen, aber auch von Sicherheitslösungen und Services für Finanzmarkt, Gewerbe, Handel und sonstige Märkte entwickelt.

Diebold beschäftigt weltweit rund 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hat seinen Sitz in der Nähe von Canton, Ohio, USA. Besuchen Sie Diebold unter www.diebold.com oder auf Twitter: http://twitter.com/DieboldInc.

Über Wincor Nixdorf
Wincor Nixdorf ist einer der weltweit führenden Anbieter von IT-Lösungen und -Services für Retailbanken und Handelsunternehmen. Der Schwerpunkt des umfassenden Angebotsportfolios des Konzerns liegt auf der Optimierung betrieblicher Abläufe, insbesondere in den einzelnen Geschäftsbereichen. Wincor Nixdorf ist heute in rund 130 Ländern weltweit präsent und verfügt über ein hervorragendes Profil, was die Kundennähe des Unternehmens betrifft. Der Konzern betreibt in 42 Ländern Tochtergesellschaften. Er legt größten Wert auf den Aufbau enger Beziehungen zu Vertriebspartnern mit einer exzellenten Kenntnis der lokalen Anforderungen und der Kundensituation. Insgesamt beschäftigt Wincor Nixdorf etwa 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mehr als die Hälfte von ihnen ist außerhalb Deutschlands tätig.

HINWEISE
1 Berechnet mit einem festen Wechselverhältnis und einem volumengewichteten Durchschnittskurs der Diebold-Aktien der letzten fünf Handelstage vor dem 17. Oktober 2015, dem Tag der unverbindlichen Absichtserklärung der beiden Unternehmen zu einem möglichen Unternehmenszusammenschluss. Der volumengewichtete fünf-Tages Durchschnittspreis von Diebold wurde in Euro zu einem Wechselkurs von 1,07 US-Dollar zum Euro umgerechnet. Wincor Nixdorf Aktionären wird empfohlen, steuerlichen Rat hinsichtlich der steuerlichen Folgen im Zusammenhang mit einer Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots einzuholen.
2 Die Zahlen von Wincor Nixdorf wurden mit einem Wechselkurs von 1,07 US-Dollar zum Euro umgerechnet.
3Die operative Non-GAAP-Marge ist der Prozentsatz der operativen GAAP-Gewinnmarge bereinigt um Restrukturierungs- und Einmaleffekte.
4Diebold bilanziert nach den Standards von US GAAP, während Wincor Nixdorf nach IFRS bilanziert. Die Umsatzerlöse setzen sich aus den gemeinsamen Umsatzerlösen der beiden Unternehmen für die letzten 12 Monate zusammen, bevor die Finanzberichterstattung von Wincor Nixdorf von IFRS auf US GAAP umgestellt wird. Der Umsatz von Wincor Nixdorf wurde mit einem Wechselkurs von 1,09 US-Dollar zum Euro umgerechnet.
5 Der Non-GAAP-Gewinn pro Aktie sind die GAAP-Gewinne bereinigt um Restrukturierungs- und Einmaleffekte bezogen auf die ausstehenden Aktien des gemeinsamen Unternehmens.
6 Die Nettoverschuldung/EBITDA is definiert als lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten abzüglich Barmittel und Barmittel-Äquivalente geteilt durch das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigt um restrukturierungsbezogene und andere nicht wiederkehrenden Posten für die letzten zwölf Monate. Diese Kennziffer unterstellt dass der Geschäftsbereich American Electronic Security veräußert worden ist.


WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN UND AKTIONÄRE
In Verbindung mit dem vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss beabsichtigt Diebold die Einreichung eines Registrierungsantrags auf Formular S-4 bei der amerikanischen Securities and Exchange Commission ('SEC') zusammen mit einem Prospekt zur Verwendung im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot von Diebold für alle ausstehenden Aktien von Wincor Nixdorf (ohne eigene Aktien, die von Wincor Nixdorf gehalten werden). Diesen Prospekt wird Diebold, sobald er vorliegt, im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien von Wincor Nixdorf veröffentlichen. Außerdem plant Diebold die Einreichung einer Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin').

ANLEGER UND AKTIONÄRE WERDEN WEGEN DER DARIN ENTHALTENEN WICHTIGEN INFORMATIONEN AUFGEFORDERT, DEN PROSPEKT UND DIE ANGEBOTSUNTERLAGE SOWIE ALLE SONSTIGEN DOKUMENTE ÜBER DEN GEPLANTEN ZUSAMMENSCHLUSS UND DAS ÜBERNAHMEANGEBOT, DIE BEI DER SEC ODER DER BAFIN EINGEREICHT WERDEN ODER AUF DER INTERNETSEITE VON DIEBOLD UNTER WWW.DIEBOLD.COM IM ABSCHNITT INVESTOR RELATIONS VERÖFFENTLICHT WERDEN, ZU LESEN. Eine kostenlose Ausgabe des Prospekts und der anderen von Diebold bei der SEC eingereichten Dokumente finden Sie auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov. Der Prospekt und die sonstigen, damit zusammenhängenden Dokumente können auch kostenlos auf der Internetseite von Diebold unter www.diebold.com im Abschnitt Investor Relations abgerufen werden. Nach der Genehmigung durch die BaFin können Sie eine Kopie der Angebotsunterlage auf der Internetseite der BaFin unter http://www.bafin.de, auf der Internetseite des Bundesanzeigers unter https://www.bundesanzeiger.de und einschließlich einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite von Diebold unter www.diebold.com im Abschnitt Investor Relations abrufen, sowie bei der Abwicklungsstelle Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, (E-Mail: dct.tender-offers@db.com; Fax: +49 69 910 38794) erhalten. Eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage wird auch auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov erhältlich sein.

Das vorliegende Dokument stellt weder ein Kaufangebot noch eine Verkaufsaufforderung in Bezug auf die Aktien von Wincor Nixdorf oder Diebold dar. Die endgültigen Bedingungen und weiteren Bestimmungen für das öffentliche Übernahmeangebot werden in der Angebotsunterlage veröffentlicht nachdem diese durch die BaFin gestattet wurde und in den bei der SEC eingereichten Dokumenten dargelegt. Diebold behält sich das Recht vor, das öffentliche Übernahmeangebot nicht weiter zu verfolgen oder in den endgültigen Bedingungen von den hierin beschriebenen Grundinformationen abzuweichen. Die Anleger und Aktionäre von Wincor Nixdorf oder die Inhaber von Wertpapieren, die ihnen direkt oder indirekt das Recht zum Erwerb von Aktien von Wincor Nixdorf einräumen, werden dringend aufgefordert, wegen der darin enthaltenen wichtigen Informationen die Angebotsunterlagen und alle damit zusammenhängenden Dokumente umgehend nach ihrer Veröffentlichung zu lesen.

Wertpapiere werden ausschließlich über einen Prospekt angeboten, der den Anforderungen gemäß Paragraph 10 des amerikanischen Securities Act von 1933 in seiner novellierten Form und den anwendbaren Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des Wertpapierprospektgesetzes entspricht. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden voraussetzen, oder von bestimmten, festzustellenden Sachlagen, richtet sich das öffentliche Übernahmeangebot weder direkt noch indirekt an Anleger in Jurisdiktionen, in denen durch eine solche Übermittlung, oder die Nutzung von Postsendungen oder durch sonst ein Mittel oder Instrument zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels (wie Fax-Nachrichten, Telefon und Internet) oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse gesetzliche Bestimmungen in den entsprechenden Rechtsordnungen verletzt würden.

HINWEISE BETREFFEND ZUKUNFTSGERICHTETER AUSSAGEN
Bei bestimmten in diesem Dokument enthaltenen Aussagen über Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind, handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen (wie sie im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 definiert sind). Dazu gehören Aussagen über die Absichten, Pläne, Ansichten, Erwartungen und Prognosen der Geschäftsleitung, einschließlich und ohne Einschränkung des vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschlusses mit Wincor Nixdorf und das Übernahmeangebot. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen von Diebold und sind mit Risiken und Unsicherheiten behaftet; daher können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angekündigten Ergebnissen abweichen. Es kann sich hierbei um Aussagen über den Unternehmenszusammenschluss und das Übernahmeangebot, über die Wahrscheinlichkeit der Durchführung der Transaktion und über die Auswirkungen auf das Geschäft und die Finanzlage von Diebold oder Wincor Nixdorf, einschließlich Synergien, Proforma-Umsätze, die angestrebten operativen Margen, das Verhältnis zwischen Nettoverschuldung und EBITDA, Gewinnzuwächse und sonstige Finanz- und operativen Maßnahmen handeln. Zukunftsgerichtete Aussagen sind ihrem Wesen nach mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, weil sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, deren zukünftiger Eintritt ungewiss ist. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren keine zukünftigen unternehmerische Leistungen, und tatsächliche Betriebsergebnisse, Finanzlage und Liquidität wie auch die Entwicklung innerhalb der Branchen, in denen Diebold und Wincor Nixdorf tätig sind, können sich wesentlich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen dieses Dokuments angegeben oder in Aussicht gestellt werden. Außerdem betreffen die Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss von Diebold und Wincor Nixdorf unter anderem auch den voraussichtlichen Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit der Durchführung oder den Abschluss des geplanten Unternehmenszusammenschlusses einschließlich des Zeitpunkts, des Erhalts sowie der Bedingungen der möglicherweise erforderlichen staatlichen und aufsichtsrechtlichen Genehmigungen des geplanten Unternehmenszusammenschlusses. Dies könnte Auswirkungen auf die prognostizierten Vorteile haben oder die Parteien von der Transaktion selbst oder ihrem Abschluss abhalten. Ebenso betrifft es die Möglichkeit einer erfolgreichen Integration der beiden Unternehmen, den Eintritt von Ereignissen, Veränderungen oder sonstigen Umständen, die zur Beendigung des Business Combination Agreement oder des geplanten Übernahmeangebots führen könnten, das Risiko, dass die Parteien nicht bereit oder in der Lage sind, die Bedingungen des geplanten Unternehmenszusammenschlusses oder Übernahmeangebots rechtzeitig oder überhaupt zu erfüllen, Risiken im Zusammenhang mit Störungen der Unterbrechungen in der Führung der laufenden Geschäfte durch den geplanten Unternehmenszusammenschluss, das Risiko, dass Ankündigungen rund um den geplanten Unternehmenszusammenschluss nachteilige Auswirkungen auf den Kurs der Stammaktie von Diebold haben könnten, und das Risiko, dass die geplante Transaktion oder die potenzielle Ankündigung derselben nachteilige Auswirkungen auf die Fähigkeit von Diebold haben könnte, Schlüsselkräfte zu halten oder einzustellen und Beziehungen zu Lieferanten aufrecht zu erhalten sowie auf die operativen Ergebnisse und das Geschäft im Allgemeinen. Diese Risiken sowie alle sonstigen Risiken im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss werden genauer im Prospekt dargelegt, der dem Registrierungsantrag auf Formular S-4 beiliegt, der im Hinblick auf den geplanten Unternehmenszusammenschluss und das Übernahmeangebot bei der SEC eingereicht wird. Weitere Risiken und Unsicherheiten sind in den Berichten von Diebold dargelegt, die Diebold bei der SEC einreicht, und stehen auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov zum Abruf bereit. Alle zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur für den Tag der Verfassung dieses Dokuments. Sofern durch anwendbares Recht nichts anderes vorgeschrieben ist, übernimmt weder Diebold noch Wincor Nixdorf aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen die Verpflichtung zur Aktualisierung oder öffentlich zugänglichen Überarbeitung zukunftsgerichteter Aussagen.
Dieses Dokument enthält eine Zusammenfassung wesentlicher steuerrechtlicher Folgen nach deutschem Recht im Zusammenhang mit der Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots die für Aktionäre von Wincor Nixdorf relevant sein oder relevant werden können. Es handelt sich dabei nur um eine allgemeine Zusammenfassung und nicht um eine umfassende oder vollständige Darstellung sämtlicher Aspekte der Besteuerung in Deutschland, die für Aktionäre von Wincor Nixdorf relevant sein können. Darüber hinaus adressiert dieses Dokument nicht jene steuerrechtliche Aspekte, die für Aktionäre gelten können, die steuerlich in einem anderen Staat als Deutschland ansässig sind. Diese Pressemitteilung entspricht der geltenden steuerlichen Rechtslage in Deutschland. Es ist zu beachten, dass sich die Rechtslage, auch rückwirkend, ändern kann und keine verbindliche Aussage bezüglich der steuerrechtlichen Behandlung dieser Transaktion durch Steuerbehörden und Gerichte gegeben werden kann.
###

distributed by