HAMM (AFP)--Sechseinhalb Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den französischen Alpen mit 150 Toten verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am Dienstag (17.30 Uhr) über die Berufung von drei Klägern. Es geht um höhere Schmerzensgeldzahlungen, die das Landgericht Essen in erster Instanz vor einem Jahr ablehnte. Drei der Angehörigen von Opfern legten Berufung in Hamm ein. (Az. 27 U 84/20)

Die Germanwings-Maschine war im März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. Alle Menschen an Bord starben. Der unter Depressionen leidende Kopilot soll das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht haben, um sich selbst zu töten. Nach dem Absturz leistete die Lufthansa Zahlungen, die Opferangehörige aber zu niedrig finden. Sie werfen der Fluggesellschaft vor, dass die flugmedizinischen Untersuchungen des Kopiloten nicht gründlich genug gewesen seien.

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September 13, 2021 23:55 ET (03:55 GMT)