Brief des Vorsitzenden des

Vergütungsausschusses des

Verwaltungsrats

Aktualisierung des Vergütungsberichts 2020

Zürich, 6. April 2021

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre

Als Vorsitzender des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrats der Credit Suisse Group AG (Vergütungsausschuss) möchte ich Ihnen diese Aktualisierung des Vergütungsberichts 2020 zukommen lassen. Sofern diese Aktualisierung keine abweichenden Ausführungen enthält, gelten der Vergütungsbericht 2020 und die darin gemachten Aussagen unverändert.

Jüngste Entwicklungen

Seit Veröffentlichung des Vergütungsberichts am 18. März 2021 hat der Verwaltungsrat die jüngsten bedeutsamen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem US-basierten Hedgefonds beurteilt.

Rückzug der zuvor beantragten Beträge für die variable Vergütung der Geschäftsleitung und weitere Massnahmen

Aufgrund der aktuellen Umstände beschloss der Verwaltungsrat den Rückzug seiner Anträge bezüglich der variablen Vergütung der Geschäftsleitung, bestehend aus der kurzfristigen leistungsbezogenen Vergütung (STI) für 2020, die auf der Grundlage der Leistung im Jahr 2020 festgelegt wurde, und der langfristigen leistungsbezogenen Vergütung (LTI) für 2021, deren Auszahlung auf Grundlage der zukünftigen Leistung im Dreijahreszeitraum 2021-2023 festgelegt worden wäre.

Insgesamt wird die zuvor beantragte Vergütung der Geschäftsleitung um den gesamten zuvor beantragten Betrag der variablen Vergütung in Höhe von CHF 40.8 Millionen reduziert. Von dieser Reduktion entfallen CHF 15.7 Millionen auf den zurückgezogenen STI 2020 und CHF 25.1 Millionen auf den zurückgezogenen LTI 2021.

An der kommenden ordentlichen Generalversammlung 2021 wird den Aktionären daher nur beantragt, den maximalen Betrag der fixen Vergütung der Geschäftsleitung und den maximalen Betrag der Vergütung des Verwaltungsrats für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2021 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2022 zu genehmigen.

Der Vergütungsausschuss wird die Entwicklungen genau weiterverfolgen und aufgrund der Untersuchungsergebnisse angemessene Massnahmen ergreifen, einschliesslich der Ausübung bestehender Malus- und Rückforderungsrechte betreffend variable Vergütungselemente gegenüber betroffenen Mitarbeitenden.

Verzicht des Verwaltungsratspräsidenten auf das Vorsitzhonorar

Der Verwaltungsratspräsident beantragte, auf sein Vorsitzhonorar von CHF 1.5 Mio. zu verzichten, das ihm für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2020 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2021 zugeteilt worden wäre. Dieser Antrag wurde vom Verwaltungsrat genehmigt.

Im Namen des Vergütungsausschusses danke ich Ihnen für Ihre fortwährende Unterstützung.

Kai Nargolwala

Vorsitzender des Vergütungsausschusses

Mitglied des Verwaltungsrats

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