Zürich (awp) - Im Rechtsstreit um die Wertloserklärung der sogenannten AT1-Anleihen der Credit Suisse (CS) erwägt das Bundesverwaltungsgericht offenbar, den Bondinvestoren den Zugang zu mehr Dokumenten zu gewähren. Die mittlerweile von der UBS übernommene Credit Suisse wehre sich gegen einen solchen Schritt, berichtete die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstagabend.
Bereits im Mai hätten die Vertreter der Bondinvestoren einen Erfolg erzielt, als das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die Publikation der Finma-Verfügungen zur Abschreibung der AT-Anleihen angeordnet hätte, heisst es weiter. Die Veröffentlichung weiterer Dokumente, etwa bezüglich der Kommunikation zwischen der Bank und der Finanzmarktaufsicht Finma, könnte weitere Aufschlüsse über den finanziellen Zustand der CS kurz vor der von den Schweizer Behörden orchestrierten Übernahme durch die UBS geben.
Die Finma hatte die Credit Suisse im März 2023 in einer Verfügung angewiesen, im Rahmen der Notübernahme der angeschlagenen Bank durch die UBS die hoch verzinsten AT1-Anleihen im Gesamtwert rund 16 Milliarden Franken vollständig abzuschreiben und zu löschen. Beim BVGer waren bis im August Beschwerden im Namen von rund 3000 Beschwerdeführenden gegen den Finma-Entscheid eingegangen.
AT1-Anleihen wurden nach dem Bankencrash von 2008 geschaffen. Die Schuldpapiere können in Eigenkapital umgewandelt und abgeschrieben werden, wenn das Finanzinstitut in Schieflage gerät. Die Finma hatte erklärt, dass mit der Hilfestellung der öffentlichen Hand ein Ereignis eingetreten sei, das ein solches Vorgehen rechtfertige.
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