Der Denkmalschutz für das sogenannte 'Kasino'-Gebäude, direkt an der Rheinuferstraße in Krefeld-Uerdingen hat weiterhin Bestand. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) heute entschieden. Jedoch: Aufgrund der in der Verhandlung klar nachgewiesenen Nicht-Nutzbarkeit des Gebäudes stehen die Chancen dennoch gut, dass unter Auflagen zeitnah eine Abbruchgenehmigung erteilt werden kann. Hier hat das Gericht die Stadt Krefeld am Ende der Verhandlung zu Aktivität aufgerufen. Heißt: Sollte bis Mitte Juli keine Einigung erfolgen, wird das OVG in der Sache abschließend urteilen. Die Stadt Krefeld kündigte im Rahmen der Verhandlung bereits Gespräche mit der Covestro First Real Estate (CFRE) an.

Jan Lüben, Geschäftsführer der CFRE, zeigte sich mit dem Urteil in Summe zufrieden: 'Wir hatten die Gelegenheit, unsere Argumentation vorzustellen. Wir sind natürlich im Sinne einer guten nachbarschaftlichen Zusammenarbeit offen für den Austausch mit der Stadt Krefeld - wollen aber weiterhin an unseren Abbruchplänen festhalten. Denn aufgrund drastisch sinkender Besucherzahlen und eines sehr hohen Modernisierungs- und Sanierungsbedarf kann das Gebäude seit Jahren nicht genutzt werden und auch künftig weder in seiner alten Funktion als Kantine gebraucht noch einer neuen Nutzung zugeführt werden - selbst wenn größere Investitionen getätigt würden. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der Stadt zu einer Einigung kommen.'

Hintergrund des Verfahrens: Die Bayer Real Estate (BRE) hatte bereits Mitte 2013 den Abbruch des Gebäudes beantragt und den Antrag auch denkmalrechtlich begründet. Die Denkmalschutzbehörde der Stadt Krefeld hat das Gebäude in die Denkmalliste der Stadt Krefeld aufgenommen. Dieser Eintragung hatte die BRE widersprochen und in Abstimmung mit Covestro eine Klage gegen die Eintragung in die Denkmalliste und auf Erteilung der Abbruchgenehmigung eingereicht. In einem mündlichen Verfahren vom 1.6.2016 wurden die Klagen zunächst abgewiesen. Seit 1.9.2015 ist die Covestro First Real Estate (CFRE) wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes und mit der Eintragung ins Grundbuch am 25.09.2017 auch rechtlich Eigentümerin des Kasino-Grundstücks. Daher ist das Klageverfahren vom 26.04.2018 von der BRE auf die CFRE umgestellt worden.

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Covestro AG veröffentlichte diesen Inhalt am 14 Mai 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 14 Mai 2018 15:29:00 UTC.

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