Der Vorstand der COSCO SHIPPING International (Singapore) Co., Ltd. hat mit Supply Fortune Limited eine Joint-Venture-Vereinbarung getroffen, um Investitionen in logistische Infrastruktur-Vermögenswerte zu tätigen, mit dem Ziel, den Wert der logistischen Versorgungskette in der südostasiatischen Region zu steigern, und um diese Vermögenswerte gegen Mieteinnahmen zu vermieten. Die Parteien haben im Rahmen der Joint-Venture-Vereinbarung vereinbart, ein Joint-Venture-Unternehmen in Singapur zu gründen, an dem das Unternehmen 49% und SF 51% des ausgegebenen und eingezahlten Aktienkapitals des Joint-Venture-Unternehmens halten werden. SF ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der COSCO SHIPPING Holdings (Hong Kong) Co.

Limited, die wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von COSCO SHIPPING Holdings Co. ist. China COSCO SHIPPING Corporation Limited, der Hauptaktionär der Gesellschaft, besitzt die gesamte Beteiligung an China Ocean Shipping Company Limited, die 53,35% der Aktien der Gesellschaft und 36,81% der Aktien von COSCO SHIPPING Holdings Co., Ltd. hält. Dementsprechend ist SF ein assoziiertes Unternehmen von CSC und gilt daher als "interessierte Person" im Sinne von Kapitel 9 des Listing Manuals der Singapore Exchange Securities Trading Limited und das Joint Venture wird als Transaktion mit einer interessierten Person betrachtet. Begründung und Nutzen des Joint Ventures: Mit der Containerschifffahrt als Kernstück wird das Joint Venture eine Investitionsplattform für die digitale Lieferkette schaffen, die dazu beiträgt, die Leistungsfähigkeit der gesamten Lieferkette zu verbessern und den Kunden qualitativ hochwertigere und diversifizierte digitale Lieferkettenprodukte und -lösungen anzubieten. Die Gruppe ist auch in der Lage, die Vorteile des Joint-Venture-Partners zu nutzen, um den Supply-Chain-Markt in Südostasien weiterzuentwickeln, die Wertschöpfung in der Supply-Chain-Branche zu steigern, die Supply-Chain-Produkte in Südostasien weiter zu verbessern und das Niveau des End-to-End-Kundenservices zu erhöhen.

Einzelheiten der Joint-Venture-Vereinbarung: Gemäß der Joint-Venture-Vereinbarung wird das Joint-Venture-Unternehmen einen Vorstand haben, der aus 5 Direktoren besteht, sofern die Aktionäre des Joint-Venture-Unternehmens nicht einstimmig schriftlich etwas anderes vereinbaren. Die Zusammensetzung des Vorstands des Joint-Venture-Unternehmens besteht zunächst aus 2 Personen, die von der Gesellschaft ernannt werden, und 3 Personen, die von SF ernannt werden. Ein von SF benannter Direktor wird zum Vorsitzenden des Vorstands des Joint-Venture-Unternehmens ernannt, wobei der Vorsitzende keine zweite oder entscheidende Stimme hat.

Wenn eine Finanzierung durch die Aktionäre des Joint-Venture-Unternehmens vorgesehen ist, wird diese Finanzierung (einschließlich der Bereitstellung von Garantien oder Sicherheiten) von den Aktionären in ihrem jeweiligen Anteilsverhältnis bereitgestellt. Die Aktionäre haben ein Vorkaufsrecht in Bezug auf die Ausgabe und Übertragung von Aktien des Gemeinschaftsunternehmens. Gesamtwert der Transaktionen mit interessierten Personen: Für das laufende Geschäftsjahr beläuft sich der aktuelle Gesamtwert aller Transaktionen, die die Gruppe mit CSC und den mit ihr verbundenen Unternehmen nach der Transaktion abgeschlossen hat, auf SGD 1.853.785,83, wobei Transaktionen unter SGD 100.000 und Transaktionen im Rahmen des allgemeinen Mandats der Gesellschaft für Transaktionen mit interessierten Personen ausgeschlossen sind; und der aktuelle Gesamtwert aller Transaktionen mit interessierten Personen, die die Gruppe abgeschlossen hat, wobei Transaktionen unter S$ 100.000 und Transaktionen im Rahmen des allgemeinen Mandats der Gesellschaft für Transaktionen mit interessierten Personen nach der Transaktion ausgeschlossen sind, beträgt SGD 20.192.259,94.

Interessen von Verwaltungsratsmitgliedern und kontrollierenden Aktionären: Herr Zhu Jian Dong und Herr Guo Hua Wei, die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft und Mitglieder des geschäftsführenden Organs oder von der COSCO-Gruppe benannte Verwaltungsratsmitglieder sind, haben sich in Bezug auf das Joint Venture jeglicher Empfehlung und Zustimmung enthalten. Abgesehen von den in dieser Bekanntmachung gemachten Angaben ist keines der Verwaltungsratsmitglieder oder der Mehrheitsaktionäre der Gesellschaft direkt oder indirekt (außer aufgrund ihres Aktienbesitzes und/oder ihrer Verwaltungsratsmandate in der Gesellschaft) an dem Joint Venture beteiligt.