Die China Oil And Gas Group Limited gab bekannt, dass das Unternehmen verpflichtet ist, das Jahresergebnis 2023 spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens, d.h. am oder vor dem 31. März 2024, zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Ankündigung in Bezug auf das Jahresergebnis 2023 auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der mit den Abschlussprüfern des Unternehmens abgestimmt wird. Der Vorstand gab bekannt, dass das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, das Jahresergebnis 2023 bis zum 31. März 2024 zu veröffentlichen, da das Unternehmen noch dabei ist, die notwendigen Informationen und Dokumente von seinen Tochtergesellschaften zusammenzutragen, die der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens benötigt, um den Prüfungsprozess abzuschließen.

Daher benötigt der Wirtschaftsprüfer mehr Zeit, um seine relevanten Prüfungsverfahren abzuschließen und das Jahresergebnis 2023 fertig zu stellen. Die Verzögerung der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2023 stellt einen Verstoß gegen Regel 13.49(1) des Kotierungsreglements dar.