Die China Ocean Industry Group Limited gab bekannt, dass die Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2020 auf Ende Dezember 2021 verschoben wird. Daher wird die Vorstandssitzung zur Genehmigung des Jahresergebnisses 2020 und des Jahresergebnisses 2021 auf einen vom Vorstand zu bestimmenden Termin verschoben. Gemäß Regel 13.49(1) und Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln an der Stock Exchange of Hong Kong Limited (die "Börse") ist das Unternehmen verpflichtet, die Jahresergebnisse 2020 und 2021 spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres, d.h. am 31. März 2021 bzw. 31. März 2022, zu veröffentlichen, und diese Ergebnisse müssen auf den mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmten Jahresabschlüssen basieren. Da das Unternehmen nicht in der Lage war, das Jahresergebnis 2020 am oder vor dem 31. März 2021 zu veröffentlichen, wurde der Handel mit den Aktien des Unternehmens an der Börse mit Wirkung ab 9:00 Uhr am 1. April 2021 bis zur Veröffentlichung der Ankündigung in Bezug auf das Jahresergebnis 2020 und das Jahresergebnis 2021 durch das Unternehmen ausgesetzt.

Da die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft jedoch noch zusätzliche Zeit benötigen, um ihre Prüfungsverfahren abzuschließen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rücksendung der Prüfungsbestätigungen von Schuldnern, Gläubigern und Finanzinstituten, Bewertungsberichte zu verschiedenen Buchhaltungssalden und Prüfungsnachweise in Bezug auf die Nettoveräußerungswerte der stillgelegten Schiffe, war die Gesellschaft nicht in der Lage, das Jahresergebnis 2020 und das Jahresergebnis 2021 am oder vor dem 30. April 2022 zu veröffentlichen. Auf der Grundlage der aktuellen Einschätzung des Verwaltungsrats wird erwartet, dass die Gesellschaft in der Lage sein wird, sich mit ihren Wirtschaftsprüfern auf den Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. Dezember 2020 endende Jahr zu einigen, und dass die Jahresergebnisse 2020 bis Ende Mai 2022 veröffentlicht werden. Regel 13.49(3) der Börsenzulassungsregeln sieht vor, dass ein Emittent, der nicht in der Lage ist, seine vorläufigen Ergebnisse auf der Grundlage seines Jahresabschlusses gemäß den Regeln 13.49(1) und 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln bekannt zu geben, seine Finanzergebnisse, die noch nicht mit seinen Abschlussprüfern abgestimmt sind, spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres bekannt geben muss.

Nach reiflicher Überlegung und unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Termins für die Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2020 und 2021 ist der Vorstand jedoch der Ansicht, dass es umsichtiger und im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft insgesamt und potenzieller Anleger wäre, die Jahresergebnisse 2020 und 2021, die auf den mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmten Jahresabschlüssen basieren, vor Beginn des Handels Ende Mai 2022 zu veröffentlichen. Gemäß den Regeln 13.49(6) und 13.48(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, seine vorläufigen Ergebnisse für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 ("Zwischenergebnisse") bis spätestens 31. August 2021 zu veröffentlichen und seinen Zwischenbericht für denselben Finanzzeitraum ("Zwischenbericht") bis zum 30. September 2021 an seine Aktionäre zu versenden. Der Vorstand gibt bekannt, dass zusätzliche Zeit benötigt wird, um den konsolidierten Abschluss der Gruppe für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 zu erstellen und damit der Prüfungsausschuss des Unternehmens genügend Informationen sammeln kann, um seine Aufgaben und Pflichten zu erfüllen.

Dementsprechend verzögern sich die Veröffentlichung der Zwischenergebnisse und die Versendung des Zwischenberichts. Eine solche Verzögerung stellt einen Verstoß gegen die Regeln 13.49(6) und 13.48(1) der Börsenzulassungsregeln dar. Es wird erwartet, dass die Zwischenergebnisse und die geprüften Jahresergebnisse für das am 31. Dezember 2021 endende Jahr nach der Veröffentlichung der geprüften Jahresergebnisse für das am 31. Dezember 2020 endende Jahr und nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss des Unternehmens veröffentlicht werden.