Der Vorstand der C&D International Investment Group Limited hat bekannt gegeben, dass Herr Wang Wenhuai sein Amt als nicht-geschäftsführendes Vorstandsmitglied niedergelegt hat, da er mehr Zeit für seine anderen geschäftlichen Verpflichtungen aufwenden möchte. Herr Zheng Yongda wurde mit Wirkung vom 10. Mai 2023 zum nicht-geschäftsführenden Vorstandsmitglied ernannt. Herr Zheng, 52 Jahre alt, trat 1993 in die Xiamen C&D Corporation Limited ein und ist derzeit stellvertretender Sekretär des Parteikomitees, Direktor und Generaldirektor von Xiamen C&D sowie Sekretär des Parteikomitees und Vorsitzender von Xiamen C&D Inc. und stellvertretender Vorsitzender von Red Star Macalline Group Corporation Ltd, ein Direktor der C&D Real Estate Corporation Limited, ein Direktor der Lianfa Group Company Limited und ein Direktor einiger anderer Tochtergesellschaften von Xiamen C&D und C&D Inc. (nicht der Gruppe). Er bekleidete Positionen wie die des Geschäftsführers von Xiamen C&D Paper & Pulp Co.

Ltd., der stellvertretende Sekretär des Parteikomitees, der ständige stellvertretende Generaldirektor und der Generaldirektor von C&D Inc. sowie der stellvertretende Generaldirektor von Xiamen C&D. Herr Zheng schloss im Juli 1993 sein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Xiamen mit dem Schwerpunkt internationaler Handel ab. Herr Zheng hat einen Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Gemäß dem Dienstleistungsvertrag wird seine Amtszeit am 10. Mai 2023 für eine Dauer von drei Jahren in Kraft treten, die sich nach Ablauf jeder Amtszeit automatisch um ein Jahr verlängert.

Die Ernennung von Herrn Zheng zum nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied unterliegt gemäß der Satzung der Gesellschaft dem turnusmäßigen Ausscheiden und der Wiederwahl durch die Anteilseigner auf der kommenden Jahreshauptversammlung der Gesellschaft. Herr Zheng wird als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied keine Vergütung erhalten, kann jedoch Anspruch auf einen Bonus und/oder andere Leistungen haben, die vom Verwaltungsrat auf Empfehlung des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrats von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen festgelegt werden können.