EQS-Ad-hoc: Branicks Group AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Vereinbarung
Branicks Group AG: Große Mehrheit für Verlängerung der Schuldscheindarlehen, Verlängerung der Brückenfinanzierung ebenfalls gesichert – Wechsel im Aufsichtsratsvorsitz beabsichtigt

26.03.2024 / 16:18 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Branicks Group AG: Große Mehrheit für Verlängerung der Schuldscheindarlehen, Verlängerung der Brückenfinanzierung ebenfalls gesichert – Wechsel im Aufsichtsratsvorsitz beabsichtigt

Frankfurt, 26.03.2024 – Im Rahmen des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) haben die Darlehensgeber der im Jahr 2024 fällig werdenden Schuldscheindarlehen (in Höhe von 225 Mio. Euro) der Branicks Group AG („Gesellschaft“), ISIN: DE000A1X3XX4, heute mit 96% für den Restrukturierungsplan gestimmt und diesen angenommen. Das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Restrukturierungsplan im Anschluss gerichtlich bestätigt. Damit konnte das vom Vorstand verfolgte Ziel einer einheitlichen Verlängerung der betreffenden Schuldscheindarlehen auf den 30. Juni 2025 erreicht werden.

Darüber hinaus wurde mit den Darlehensgebern der Brückenfinanzierung für den im Jahr 2022 vollzogenen Erwerb der Anteile an der VIB Vermögen AG eine Soforttilgung in Höhe von 40 Mio. Euro und eine Laufzeitverlängerung für die verbleibenden 160 Mio. Euro bis zum 31. Dezember 2024 bei nahezu unveränderten Konditionen vereinbart.

Basis beider Übereinkünfte mit den Darlehensgebern ist die von der Gesellschaft für den Zeitraum bis Ende 2026 erstellte Unternehmensplanung, deren Plausibilität durch einen Independent Business Review von FTI-Andersch bestätigt wurde. Damit ist eine stabile Finanzierung der Gesellschaft nachhaltig gesichert. Der Vorstand wird auf dieser Basis seine Strategie zur Wertgenerierung und Effizienzsteigerung im Rahmen des operativen Geschäfts weiterverfolgen.

Der Aufsichtsrat wird voraussichtlich bis Mitte April 2024 aus dem Kreis seiner Mitglieder einen neuen Vorsitzenden wählen; der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt wird dem Aufsichtsrat weiterhin als Mitglied angehören sowie Aufsichtsratsvorsitzender der VIB Vermögen AG und BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG bleiben.

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