Supplier Code of Conduct

F.GR.PU-14EG.09

AT&S

Verhaltenskodex für Lieferant:innen

19 April 2024 AT&S Board

AT&S VERHALTENSKODEX

(im Folgenden "Kodex")

Name des Unternehmens

Adresse

Land des Unternehmenssitzes

(samt verbundener Unternehmen, im Folgenden gemeinsam und einzeln "Lieferant:in")

EINLEITUNG

Die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (gemeinsam "AT&S") haben als verantwortungsvolle Unternehmen proaktive Maßnahmen zur Gewährleistung höchster Standards professioneller und ethischer Geschäftsführung gesetzt.

AT&S ist sich bewusst, dass die Lieferkette eine maßgebliche Erweiterung der Wertschöpfungskette des Unternehmens darstellt und setzt sich aktiv dafür ein, mit Lieferant:innen, Zulieferer:innen, Vertreter:innen, Dienstleister:innen und Subauftragnehmer:innen (gemeinsam "Lieferant:innen") zusammenzuarbeiten, um die im Folgenden beschriebenen Ziele zu erreichen.

AT&S hat sich nachdrücklich der Responsible Business Alliance (RBA) und ihrem Verhaltenskodex ("RBA-Kodex") verpflichtet und hält sich an international anerkannten Standards wie beispielsweise und insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), von Organisationen herausgegebene Standards wie UN Global Compact, die OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, sowie die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Social Accountability International (SAI) und der Ethical Trading Initiative (ETI).

ZWECK DES RBA-KODEX

Der Zweck des RBA-Kodex besteht darin sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen in der Elektronikindustrie sowie in Industriezweigen in oder verwandt mit der Lieferkette der Elektronikindustrie und deren respektive Lieferketten sicher sind, dass Arbeitskräfte mit Respekt und Würde behandelt werden, und dass Geschäftstätigkeiten in ethischer und ökologisch verantwortlicher Weise durchgeführt werden.

AT&S unterstützt den RBA-Kodex und ist als RBA-Teilnehmer ("Teilnehmer:in") bestrebt, konform mit dem RBA-Kodex und seinen Standards zu agieren.

Gemäß den Anforderungen der RBA müssen Teilnehmer:innen zusätzlich den RBA-Kodex als ganzheitliche Lieferketteninitiative erachten, mit dem Ziel dass sich die Richtlinien durch alle Lieferketten erstrecken und diese beeinflussen. Als Minimalerfordernis müssen Teilnehmer:innen zumindest von ihren Zulieferern verlangen, dass diese den RBA-Kodex ebenso anerkennen und implementieren. AT&S erwartet von Lieferant:innen, dass sie die Anforderungen des RBA-Kodex oder eines gleichwertigen Kodex entlang der nachgeschalteten Lieferkette bei ihren Zulieferer:innen, Auftragnehmer:innen, Dienstleister:innen, Vertreter:innen und Subauftragnehmer:inen implementieren.

AT&S verlangt, dass Lieferant:innen den RBA-Kodex durch Einsatz adäquater Managementsysteme - wie beispielhaft im RBA-Kodex beschrieben - einhalten. Der Status von Lieferant;innen hinsichtlich Konformität mit dem RBA-Kodex ist ein zu berücksichtigendes Kriterium bei Entscheidungen von AT&S hinsichtlich Lieferant:innenevaluierung und -auswahl.

VERPFLICHTUNGEN VON AT&S & LEIFERANT:INNEN

Lieferant:innen verpflichten sich, im Rahmen aller Aktivitäten sämtliche Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, auf nachhaltige Weise und uneingeschränkt zu befolgen. Verstöße gegen den RBA-Kodex können die sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit Lieferant:innen sowie unter gewissen Umständen die Einleitung gerichtlicher Schritte zur Folge haben.

IN ANBETRACHT FORTGESETZTER GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU AT&S ERKLÄRT DER LIEFERANT/DIE LIEFERANTIN SEINE/IHRE ÜBEREINSTIMMUNG MIT dem RBA-Kodex UND GARANTIERT DIE EINHALTUNG DER IN DER LETZTGÜLTIGEN VERSION des RBA-KODEX (veröffentlicht von der Responsible BUsiness Alliance unterhttp://www.responsiblebusiness.org/Code-of-Conduct) FESTGELEGTEN ETHISCHEN STANDARDS UND SONSTIGEr ANFORDERUNGEN DURCH DEN LIEFERANTEN/DIE LIEFERANTIN UND ALLE SEINE/IHRE ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN WELTWEIT WÄHREND EINER BESTEHENDEN GESCHÄFTSBEZIEHUNG mit AT&S.

DER LIEFERANT/DIE LIEFERANTIN VERPFLICHTET SICH, AT&S ZU ENTSCHÄDIGEN, ZU VERTEIDIGEN UND SCHAD- UND KLAGLOS VON ALLEN SCHADENERSATZFORDERUNGEN, HAFTUNGEN UND KOSTEN (EINSCHLIESSLICH ANGEMESSENER ANWALTSGEBÜHREN) ZU HALTEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM BRUCH des RBA-Kodex DURCH DEN LIEFERANTEN/DIE LIEFERANTIN ODER DAMIT VERBUNDENEN SONSTIGEN ANSPRÜCHEN DRITTER ERGEBEN.

Ort, Datum

Name des Unternehmens

Name:

Titel:

F.GR.QMS-08E.07 Seite 3 von 3

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AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG published this content on 19 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 May 2024 16:21:07 UTC.