artec technologies AG

Ordentliche Hauptversammlung am Freitag, den 21. August 2020, 10:00 Uhr (MESZ) (Virtuelle Hauptversammlung)

Formular zur Erteilung einer Vollmacht

Zugangskartennummer:

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Anzahl Aktien: ..................................................

ausgestellt auf:

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(Vorname, Name, Wohnort)

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht selbst verfolgen und/oder ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist ein fristgerechter Zugang der Anmeldung unter Vorlage eines Berechtigungsnachweises nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und des ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 20. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

artec technologies AG, c/o UBJ. GmbH, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, Telefax: +49 40 63785423, E-Mail:hv@ubj.de

oder unter Nutzung passwortgeschützten Internetservice unterhttps://www.artec.deunter der Rubrik "Investor Relations" und weiter "Hauptversammlung" übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des unterhttps://www.artec.deunter der Rubrik "Investor Relations" und weiter "Hauptversammlung" zugänglichen passwortgeschützten Internetservice bis zum Beginn der Abstimmungen abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Es besteht keine Verpflichtung, von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden.

Vollmacht

Ich / Wir bevollmächtige(n) Herrn / Frau

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(Vorname, Name)

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(Wohnort)

mich/uns in Bezug auf die am 21. August 2020 stattfindende virtuelle ordentliche Hauptversammlung der artec technologies AG zu vertreten und mein/unser Stimmrecht im Rahmen der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der artec technologies AG am 21. August 2020 unter Befreiung von § 181 BGB für mich/uns auszuüben. Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, einen Unterbevollmächtigten zu bestellen oder die Vollmacht auf einen Dritten zu übertragen. Die Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung ist nur durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder durch Briefwahl möglich.

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Ort / Datum / Unterschrift / bzw. andere Erklärung i. S. v. § 126b BGB

artec technologies AG veröffentlichte diesen Inhalt am 13 Juli 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 13 Juli 2020 10:24:59 UTC.

Originaldokumenthttps://artec.de/wp-content/uploads/artec-HV-21_8_2020-Formular-zur-Vollmachtserteilung-an-Dritte.pdf

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