Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen

für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, 24. Juni 2022, um 10:00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung

Die Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG am Freitag, dem 24. Juni 2022, um 10:00 Uhr, erfolgte am 25. Mai 2022.

Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die ordentliche Hauptversammlung der ams-OSRAMAG am 24. Juni 2022 wird im Sinne des COVID-19-GesG in der geltenden Fassung und der darauf basierenden COVID-19-GesV in der geltenden Fassung als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Das bedeutet, dass bei der ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAMAG am 24. Juni 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter) nicht physisch anwesend sein können, um so die Gesundheit der Teilnehmer nicht zu gefährden.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, eines Stellvertreters des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 8141 Premstätten, Tobelbader Straße 30, statt.

Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die virtuelle Hauptversammlung wird zur Gänze im Internet übertragen, sodass alle Aktionäre der Gesellschaft diese am 24. Juni 2022 ab 10:00 Uhr, Wiener Zeit, im Internet unter ams-osram.com/general-meeting verfolgen können.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen

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der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich.

Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein entsprechend leistungsfähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen HTML5-tauglichen Internetbrowser mit aktiviertem Javascript verfügt und zur Ton- und Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z.B. Computer, Laptop, Tablet, Smartphone u.Ä.).

Ausübung des Stimmrechts sowie des Antrags- und Widerspruchsrechts nur durch besondere Stimmrechtsvertreter

Eine Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der ams-OSRAMAG am 24. Juni 2022 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der nachgenannten besonderen, von der Gesellschaft unabhängigen, Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in der Einberufung (siehe hierzu Punkt IV der Einberufung) nachgewiesen hat, hat das Recht, zur Ausübung des Stimm-,Antrags- und Widerspruchsrechts einen der nachgenannten Stimmrechtsvertreter zu bestellen.

  1. Notar Dr. Walter Pisk Öffentlicher Notar Raubergasse 20, 8010 Graz
    E-Mail: pisk.ams-osram@hauptversammlung.at
  2. Rechtsanwältin Dr. Agnes Arlt Ebendorferstraße 6/10, 1010 Wien
    E-Mail: arlt.ams-osram@hauptversammlung.at
  3. Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier Dragonerstraße 54, 4600 Wels
    E-Mail: stossier.ams-osram@hauptversammlung.at
  4. Notar MMag. Dr. Arno Weigand Öffentlicher Notar
    Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien E-Mail:weigand.ams-osram@hauptversammlung.at

Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulässig.

Die Aktionäre werden zur Erleichterung der Durchführung der Hauptversammlung ersucht, die Kommunikation mit den von ihnen jeweils bevollmächtigten besonderen Stimmrechtsvertretern auf Aufträge zur Stellung von Beschlussanträgen, zum Abstimmungsverhalten und zur Erhebung eines

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Widerspruchs zu beschränken. Das Auskunftsrecht kann hingegen von Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden.

Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Stellung von Beschlussanträgen, zum Abstimmungsverhalten und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden.

Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets das auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/general-meeting bereitgestellte Vollmachtsformular sowie das Formular für den Widerruf der Vollmacht zu verwenden.

Für die Prüfung Ihrer Identität als Aktionär, insbesondere während der Hauptversammlung, ersuchen wir Sie, in dem Vollmachtsformular im vorgesehenen Feld jene E-Mailadresse anzugeben, die Sie für den Versand von Weisungen, Anträgen oder Widersprüchen an den Stimmrechtsvertreter oder für Fragen und Redebeitrage an die Gesellschaft verwenden werden.

Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 21. Juni 2022, 24:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von einem der nachstehenden Kommunikationswege einlangen:

Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mailan die oben angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt werden. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung der Vollmachten zur Verfügung:

Per Post oder Boten

ams-OSRAM AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60

Per Telefax:

+43 (1) 8900 500 - 86

Von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG auch per SWIFT möglich:

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)

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Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist jedoch zum Zweck der Wahrung der besonderen Maßnahmen aufgrund von COVID-19 ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Bevollmächtigung einer anderen Person ist zu beachten, dass durch eine wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sichergestellt werden muss, dass für die Ausübung des Stimmrechts, des Antragsrechts und des Widerspruchsrechts in der Hauptversammlung selbst einer der vier besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Die Bevollmächtigung einer anderen Person als jene der vier besonderen Stimmrechtsvertreter für die Ausübung dieser Rechte in der Hauptversammlung ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesVnicht möglich. Zulässig ist jedoch die Bevollmächtigung anderer Personen zur Ausübung sonstiger Rechte, insbesondere des Auskunfts- und des Rederechts.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht nach dem 21. Juni 2022, 24:00 Uhr, Wiener Zeit, widerrufen, empfehlen wir die Übermittlung des Widerrufs per E-Mail an den betroffenen Stimmrechtsvertreter oder per Telefax, da ansonsten der rechtzeitige Zugang nicht gewährleistet ist.

Weisungen an die besonderen Stimmrechtsvertreter

Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur über Weisung ausüben. Liegt zu einem Beschlussantrag keine Weisung vor, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Auch bei Beschlussanträgen, zu welchen eine unklare Weisung (z.B. gleichzeitig FÜR und GEGEN bei demselben Beschlussantrag) erteilt wurde, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Die Aktionäre werden gebeten, dem gewählten Stimmrechtsvertreter ihre Weisungen im hierfür vorgesehenen Abschnitt des Vollmachtsformulars, welches spätestens ab dem 3. Juni 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/general-meeting abrufbar ist, zu erteilen. Ein Formular für die Erteilung der Weisungen ist gemeinsam mit der Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/general-meeting zugänglich. Wir bitten Sie, die Weisungen per E-Mail an die oben angegebene Adresse des von Ihnen gewählten Stimmrechtsvertreters zu übermitteln. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Weisung.

Die Weisungen können gemeinsam mit der Vollmachtserteilung oder auch zu einem späteren

Zeitpunkt erteilt werden. Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts, des Antragsrechts und des

Widerspruchsrechts können vor oder während der Hauptversammlung bis zu dem von dem

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Vorsitzenden jeweils bestimmten Zeitpunkt erteilt werden. Bis zu diesen Zeitpunkten haben die Aktionäre die Möglichkeit, schon erteilte Weisungen abzuändern oder neue Weisungen zu erteilen.

Da angesichts der möglichen Vielzahl an gleichzeitigen Kontaktversuchen eine telefonische Erreichbarkeit der Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung von diesen nicht gewährleistet werden kann, ist für die Kommunikation ausschließlich das Kommunikationsmittel E-Mail an die oben angegebene E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters zu verwenden.

In jedem E-Mail muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um den Stimmrechtsvertreter in die Lage zu versetzen, Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, die virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der Hauptversammlung einlangenden Weisungen der Aktionäre an die Stimmrechtsvertreter sicher zu verarbeiten.

Auskunftsrecht und Redebeiträge der Aktionäre

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Das Auskunftsrecht und das Rederecht können ausschließlich im Wege der elektronischen Post durch Übermittlung einer E-Mailausschließlich an die eigens dazu eingerichtete E-Mailadresse fragen.ams-osram@hauptversammlung.atausgeübt werden sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches spätestens ab dem

3. Juni 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/general-meeting abrufbar ist, und hängen Sie das ausgefüllte und unterfertigte Formular dem E-Mail als Anhang an.

Falls Sie Ihre Fragen oder Redebeiträge ohne Verwendung des Frageformulars senden, muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt werden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.

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ams AG published this content on 30 May 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 May 2022 15:08:00 UTC.