ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG

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ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG

20.05.2022 / 17:40
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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ams-OSRAM AG
Premstätten, FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4
("Gesellschaft")

Einberufung
der ordentlichen Hauptversammlung der
ams-OSRAM AG
für Freitag, den 24. Juni 2022, um 10.00 Uhr Wiener Zeit,
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG
ist 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30.

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Die Hauptversammlung der ams-OSRAM AG am 24. Juni 2022 wird auf Grundlage
von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021
und der COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der
Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Aufgrund
entsprechender Vorlaufzeiten für die Organisation der ordentlichen
Hauptversammlung und der im Zeitpunkt ihrer Vorbereitung nach wie vor
bestehenden pandemiebedingten Unsicherheiten hat der Vorstand nach
reiflicher Überlegung und sorgfältiger Abwägung beschlossen, die
diesjährige
ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
abzuhalten. Dies wird auch vom Aufsichtsrat der Gesellschaft unterstützt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der
Hauptversammlung der ams-OSRAM AG am 24. Juni 2022 Aktionäre und ihre
Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Stellvertreters des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie
weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und
der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen
Stimmrechtsvertreter in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu bestimmten
Änderungen gegenüber Präsenz-Hauptversammlungen, die in dieser Einberufung
und den verwiesenen Dokumenten dargestellt werden.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden,
und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail
direkt an die E-Mail-Adresse fragen.ams-osram@hauptversammlung.at der
Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im
Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen
Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm §
102
Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet
übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche
Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der virtuellen Hauptversammlung am
24. Juni 2022 ab 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten
technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone
sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von
Videos) im Internet unter ams-osram.com/general-meeting teilnehmen. Eine
Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht
erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Ebenso wird darauf
hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen
Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer
Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2
Abs 4
COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

II. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2021

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2021

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2021

4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2022

5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

6. Wahlen in den Aufsichtsrat


III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 3. Juni 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/general-meeting zugänglich:

- Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2
Abs
4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"),

- Jahresabschluss mit Lagebericht,

- Corporate-Governance-Bericht,

- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

- Vorschlag für die Gewinnverwendung,

- Vergütungsbericht,

- Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2021;

- Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6;

- Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4
COVID-19-GesV;

- Frageformular;

- Formular für den Widerruf einer Vollmacht;

- vollständiger Text dieser Einberufung.

IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen
dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der
COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 14. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").

Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist
nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am 21. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten: ams-OSRAM AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 17 Abs. 3 genügen lässt

Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500-86
Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen im Format PDF)

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

- Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in
ihrem Herkunftsstaat geführt wird,

- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000A18XM4 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),

- Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 14. Juni 2022
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach
Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung
nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu
bestellen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG am 24.
Juni 2022 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen
Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die
geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

(i) Notar Dr. Walter Pisk
Öffentlicher Notar
Raubergasse 20, 8010 Graz
E-Mail: pisk.ams-osram@hauptversammlung.at

(ii) Rechtsanwältin Dr. Agnes Arlt
Ebendorferstraße 6/10
1010 Wien
E-Mail: arlt.ams-osram@hauptversammlung.at

(iii) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier
Dragonerstraße 54
4600 Wels
E-Mail: stossier.ams-osram@hauptversammlung.at

(iv) Notar MMag. Dr. Arno Weigand
Öffentlicher Notar
Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien
E-Mail: weigand.ams-osram@hauptversammlung.at

Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen
besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht
erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne
der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung nicht zulässig und einer
solchen anderen Person wird kein Zugang zur virtuellen Hauptversammlung
gewährt werden können.

Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com ein eigenes
Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu
verwenden.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen
Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation
enthaltenen Festlegungen zu beachten.

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich
ausgeschlossen.

VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens
am 3. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an
die Adresse ams-OSRAM AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr.
Franz M. Fazekas, MBL, Vice President & Head of Legal Global, oder wenn per
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
agm@ams-osram.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht.
"Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige
Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im
Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Juni
2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG,
Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Franz M. Fazekas, MBL, Vice
President & Head of Legal Global, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
agm@ams-osram.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im
Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer
Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders
erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Für Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass Vorschläge von
Aktionären gemäß § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
samt
den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person
der
Gesellschaft in Textform spätestens bis 14. Juni 2022 zugehen müssen und von
der Gesellschaft spätestens am zweiten Werktag nach Zugang auf der
Internetseite der Gesellschaft (ams-osram.com) zugänglich gemacht werden
müssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung
einbezogen werden darf.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG

Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß §
110
AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat aus
mindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern und den gemäß § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten
Mitgliedern.

Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.

Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer
Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots
gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern
(Arbeitnehmervertreter). Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit aus
vier Frauen und vier Männern zusammen. Die vom Betriebsrat entsandten
Arbeitnehmervertreter sind derzeit eine Frau und drei Männer. Dem
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird somit bisher entsprochen.

Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen die
Aufsichtsratsmandate von Herrn Mag. Hans Jörg Kaltenbrunner, Herrn Michael
Grimm, Frau Yen Yen Tan, Frau Univ.-Prof. Dr. Monika Henzinger, Herrn Kin
Wah Loh und Herrn Brian M. Krzanich aus.

Von sechs Mitgliedern wäre mindestens eine Frau vorzuschlagen, um dem
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wieder zu entsprechen.

4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die
Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen
Stimmrechtsvertreter (Punkt V. der Einberufung).

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das
Rederecht während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären
selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von
Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft
ausschließlich an die E-Mail-Adresse fragen.ams-osram@hauptversammlung.at
ausgeübt werden kann.

Die Aktionäre werden gebeten, möglichst alle Fragen bereits im Vorfeld in
Textform per E-Mail an die Adresse fragen.ams-osram@hauptversammlung.at zu
übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor
der Hauptversammlung, das ist der 21. Juni 2022, bei der Gesellschaft
einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller
Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer
längeren Vorbereitungszeit bedürfen.

Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und
rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite
der Gesellschaft unter ams-osram.com/general-meeting abrufbar ist. Wenn
dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma,
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden
E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die
Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten
wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem
E-Mail anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation
festgelegt.

5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen
Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen
Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt.

Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt
IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an
den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.

Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation
festgelegt.

6. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

Die ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls
Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der
geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß
dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist somit Art. 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Die
ams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken
und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAM
AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald
sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche
Ansprüche von Aktionären gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AG
gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener
Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im
Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer
Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer
des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach
Kapitel III der DSGVO.

Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams-OSRAM AG unentgeltlich
über
die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
ams-OSRAM AG
Datenschutzbeauftragter
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
E-Mail: privacy@ams-osram.com

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum
Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der
ams-OSRAM AG unter ams-osram.com/privacy-policy zu finden.

VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 274.289.280,00 und ist zerlegt in
274.289.280 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme
in der virtuellen Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält 13.078.954 eigene
Aktien per 30. April 2022. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge per 30. April
2022 261.210.326 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener
Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte
wird in dieser bekannt gegeben werden. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.

2. Keine physische Anwesenheit

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der
COVID-19-GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste
persönlich zugelassen sind.

Premstätten, im Mai 2022

Der Vorstand


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20.05.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ams-OSRAM AG
                   Tobelbader Straße 30
                   8141 Premstaetten
                   Österreich
   Telefon:        +43 3136 500-0
   E-Mail:         investor@ams-osram.com
   Internet:       https://ams-osram.com/
   ISIN:           AT0000A18XM4
   WKN:            A118Z8
   Börsen:         Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse
                   (Dritter Markt (MTF))
   EQS News ID:    1358015



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1358015 20.05.2022

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