BGH verkündet Urteil zum 'Partnerprogramm' von Amazon
Am 26. Januar 2023 um 05:50 Uhr
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (8.45 Uhr) ein Urteil zum sogenannten Partnerprogramm des Internet-Versandriesen Amazon. Das Programm funktioniert so, dass angemeldete Teilnehmer auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen können. Kommt darüber ein Kauf zustande, zahlt Amazon ihnen eine Provision. Die Links werden Affiliate-Links genannt. "Affiliate" ist Englisch und heißt Partner.
Geklagt hat ein Matratzenhersteller, den stört, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden - ohne dass Amazon dafür geradestehen muss. Er will durchsetzen, dass die Handelsplattform für Rechtsverstöße haftet. Im konkreten Fall geht es um ein fragwürdiges Matratzen-Ranking, in dem auch die Matratze des Herstellers auftauchte. (Az. I ZR 27/22)/sem/DP/jha
Amazon.com, Inc. ist einer der Weltmarktführer im Online-Vertrieb von Produkten an die breite Öffentlichkeit. Der Konzern betreibt auch einen Marktplatz, auf dem Privatpersonen und Vertriebsunternehmen ihre Kauf- und Verkaufstransaktionen für Waren und Dienstleistungen abwickeln können. Die Tätigkeit ist auf drei Produkt- und Dienstleistungsfamilien ausgerichtet: - Elektronik- und Computerprodukte: Spielzeug, Kameras, Computer, Laptops und Peripheriegeräte, Fernsehgeräte, Stereoanlagen, Lesegeräte, drahtlose Kommunikationsprodukte usw. Amazon.com bietet auch Küchen- und Gartengeräte, Kleidung, Schönheitsprodukte, etc. an; - Kulturprodukte: Bücher, Musikprodukte, Videospiele und DVDs; - Sonstiges: vor allem Internetschnittstellen und Anwendungsentwicklungsdienste. Der Nettoumsatz teilt sich nach Einnahmequellen in den Verkauf von Dienstleistungen (55,5%) und den Verkauf von Produkten (44,5%) auf. Der Nettoumsatz verteilt sich geografisch wie folgt: Vereinigte Staaten (68,8%), Deutschland (6,5%), Großbritannien (5,9%), Japan (4,5%) und Sonstige (14,3%).