BGH verhandelt über Haftung für Kundenbewertungen auf Amazon
Am 14. November 2019 um 11:59 Uhr
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Irreführende Kundenbewertungen auf der Online-Handelsplattform Amazon beschäftigen seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe haben zu entscheiden, ob den Verkäufer des betroffenen Produkts eine Haftung trifft. Das Urteil wird erst in nächster Zeit verkündet, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch bei Verhandlungsende sagte.
In dem Fall hatten mehrere Käufer eines Muskel-Tapes geschrieben, es helfe schnell gegen Schmerzen. Diese Wirkung ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte den Händler deshalb schon vor längerem darauf verpflichtet, mit dieser Behauptung nicht mehr zu werben. Durch die Kundenbewertungen sieht der Verband diese Unterlassungserklärung verletzt - der Händler habe die Löschung veranlassen oder das Produkt ganz von der Seite nehmen müssen. In den Vorinstanzen hatte die Klage des VSW keinen Erfolg./sem/DP/stk
Amazon.com, Inc. ist einer der Weltmarktführer im Online-Vertrieb von Produkten an die breite Öffentlichkeit. Der Konzern betreibt auch einen Marktplatz, auf dem Privatpersonen und Vertriebsunternehmen ihre Kauf- und Verkaufstransaktionen für Waren und Dienstleistungen abwickeln können. Die Tätigkeit ist auf drei Produkt- und Dienstleistungsfamilien ausgerichtet: - Elektronik- und Computerprodukte: Spielzeug, Kameras, Computer, Laptops und Peripheriegeräte, Fernsehgeräte, Stereoanlagen, Lesegeräte, drahtlose Kommunikationsprodukte usw. Amazon.com bietet auch Küchen- und Gartengeräte, Kleidung, Schönheitsprodukte, etc. an; - Kulturprodukte: Bücher, Musikprodukte, Videospiele und DVDs; - Sonstiges: vor allem Internetschnittstellen und Anwendungsentwicklungsdienste. Der Nettoumsatz teilt sich nach Einnahmequellen in den Verkauf von Dienstleistungen (55,5%) und den Verkauf von Produkten (44,5%) auf. Der Nettoumsatz verteilt sich geografisch wie folgt: Vereinigte Staaten (68,8%), Deutschland (6,5%), Großbritannien (5,9%), Japan (4,5%) und Sonstige (14,3%).