Bern (awp/sda) - Die Schweizer Kantone mit der grössten Dichte an Airbnb-Angeboten verhandeln mit der stetig wachsenden Internet-Plattform, ausser Graubünden und Waadt. Es geht um die Einziehung der Kurtaxen. Nach Zug dürften das Tessin, Freiburg und Genf bald unterzeichnen.

Die Kantone Wallis, Bern, Zürich, Genf und Tessin verhandeln mit dem Anbieter privater Ferienunterkünfte für ein automatisiertes Verfahren zum Einziehen der Kurtaxe, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur sda ergab.

Die fünf Kantone bringen es zusammen auf über 67'000 Betten, die via Airbnb angeboten werden. Dies entspricht einem Anteil von über 84 Prozent, wie eine Zusammenstellung des Walliser Tourismus Observatoriums ergibt.

Spitzenreiter ist das Wallis mit fast 23'000 Airbnb-Betten, gefolgt von Graubünden (rund 16'100) und Bern (etwa 15'200). Der Kanton Graubünden kann wie der Kanton Waadt (13'500) nicht verhandeln, da die Kurtaxe in der Steuerhoheit der Gemeinden liegt, wie in Chur und Lausanne zu erfahren ist. Deshalb bemüht sich etwa Montreux um eine Abmachung mit Airbnb.

Baldige Vereinbarungen

Im Kanton Tessin (7500) könnte schon bald eine Vereinbarung unterzeichnet werden. Bei mehreren Treffen mit Airbnb-Verantwortlichen hätten sich diese im Grundsatz bereit erklärt, die Kurtaxe direkt einzukassieren, sagte Elia Frapolli, Direktor von Ticino Turismo, Anfang Monat in der RSI-Tagesschau.

Auch beim Kanton Freiburg zeichnet sich ein baldiger Abschluss ab. Und in Genf haben sich die Verantwortlichen eine Unterzeichnung bis Ende Jahr zum Ziel gesetzt, wie Lucie Gerber, Sprecherin von Genf Tourismus, sagte.

Als bisher einziger Kanton hatte im vergangenen Jahr Zug eine Regelung mit Airbnb getroffen. Seit Inkrafttreten im Juli habe Airbnb bisher einmal, zum Quartalsabschluss, die Logiernächte pro Gemeinde gemeldet. Einige Tage später seien die entsprechenden Kurtaxen überwiesen worden, "unproblematisch und wie vereinbart", umriss Seraina Koller, Geschäftsführerin von Zug Tourismus, die bisherigen Erfahrungen.

Der Zwist um die Kurtaxe schwelt schon seit Jahren. Professionelle Wohnungs- und Zimmeranbieter wollen damit für die private Konkurrenz eine Gleichbehandlung, und zwar nicht nur bei Taxen, sondern auch in der Hygiene und im Feuerschutz.

In der Schweiz lasse sich kein Modell ohne weiteres auf einen anderen Kanton übertragen, hiess es bei der Medienstelle von Airbnb auf Anfrage zu den langwierigen Verhandlungen. Weltweit traf Airbnb nach eigenen Angaben inzwischen mit über 340 Städten und Gemeinden eine Vereinbarung fürs Einkassieren von Kurtaxen.

Kampf der Politik gegen Missbrauch

Steuertechnische Fragen wie Kurtaxen sind nur ein Aspekt im konflitkreichen Umgang mit den Internet-Anbietern. Auch die Politik sucht nach Lösungen. So will das Parlament in Bern missbräuchlichem Untermieten einen Riegel schieben. Ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters darf nichts untervermietet werden. Eine entsprechende parlamentarische Initiative fand in der Rechtskommission des Ständerats Zustimmung und liegt nun beim Nationalrat.

Auch der Bundesrat anerkannte im November, es brauche Anpassungen im Mietrecht. Er beauftragte das zuständige Departement (WBF), eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

In anderen Ländern wurden bereits klare Bestimmungen getroffen. In Paris etwa müssen seit vergangenem November alle potenziellen Airbnb-Wohnungen offiziell registrieren werden.

Die Objekte dürfen zudem nicht mehr als vier Monate pro Jahr via Airbnb angeboten werden. Das Angebot in Paris, einer der Hauptmärkte der US-Plattform, umfasste jüngst rund 65'000 Unterkünfte.

Auch andere Destinationen wie etwa Berlin versuchen, der Zweckentfremdung von Wohnraum beizukommen. In Deutschlands Hauptstadt darf seit Mai 2016 ohne Sondererlaubnis die eigene Wohnung nicht als bezahlte Ferienwohnung angeboten werden.