DGAP-News: Adler Modemärkte AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.07.2021 in Kultur- und Sporthalle Haibach, Zum Stadion 16, 63808 Haibach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

07.07.2021 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Adler Modemärkte AG Haibach ISIN DE000A1H8MU2
WKN A1H8MU Legal Entity Identifier (LEI): 529900US7E2EM894FT55 Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Adler Modemärkte AG, Industriestraße Ost 1-7, 63808 Haibach,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 11581,
('Gesellschaft" oder 'Schuldnerin") beim Amtsgericht Aschaffenburg, Aktenzeichen 651 IN 7/21 Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin
gem. § 235 Abs. 3 InsO über den von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan
am Dienstag, dem 27. Juli 2021, 09:00 Uhr,
in
Kultur- & Sporthalle Haibach
Zum Stadion 16
63808 Haibach


Sachwalter: Rechtsanwalt Tobias Wahl, L9, 11, 68161 Mannheim.

Über das Vermögen der Gesellschaft wurde mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichts Aschaffenburg - Insolvenzgericht - ('Gericht") vom 1. Juli 2021 das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet.

Der Vorstand hat am 02. Juli 2021 einen Insolvenzplan bei dem Gericht eingereicht.

Das Gericht hat die Vorprüfung abgeschlossen und am 05. Juli 2021 unter anderem die folgenden verfahrensleitenden Verfügungen getroffen und Hinweise gegeben:

 

Termin zur

-

Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger

-

Abstimmung über den Insolvenzplan

 

wird bestimmt auf

 

Dienstag, 27.07.2021, 09:00 Uhr, Kultur- und Sporthalle Haibach, Zum Stadion 16, 63808 Haibach

 

Hinweise:

 

In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden. Es wird eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen von 10 Tagen bestimmt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen eine Bestätigung des Insolvenzplans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer u. a. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird durch das Amtsgericht Aschaffenburg im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) öffentlich bekannt gemacht.

Der Insolvenzplan ist gemäß § 235 Abs. 3 Satz 5 InsO auf der Internetseite der Schuldnerin unter

https://www.adlermode-unternehmen.com/investor-relations/insolvenzplan/
 

abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Insolvenzplan grundsätzlich noch bis zum Ende des Erörterungstermins geändert werden und im Anschluss über den geänderten Insolvenzplan abgestimmt werden kann. Es ist beabsichtigt, im Insolvenzplan das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen und eine Barkapitalerhöhung durchzuführen.

Hinweis gem. § 253 InsO:

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, mit dem der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wird, die sofortige Beschwerde nach § 253 Abs. 2 und 3 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer (a) dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, (b) er gegen den Insolvenzplan gestimmt hat und (c) er glaubhaft macht, dass er durch den Insolvenzplan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Insolvenzplan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus Mitteln, die im gestaltenden Teil des Insolvenzplans für den Fall des Nachweises einer Schlechterstellung bereitgestellt werden, ausgeglichen werden kann.

Zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte (auf die Vorgaben § 79 ZPO wird hingewiesen) - berechtigt, die am Erörterungs- und Abstimmungstermin Aktionäre der Schuldnerin sind. Für die Ausübung von Stimmrechten ist daher der Aktienbestand zum Erörterungs- und Abstimmungstermin maßgeblich.

Zum Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft und ihres Anteilsbesitzes haben die Aktionäre zu Beginn des Erörterungs- und Abstimmungstermins an der gerichtlich überwachten Einlasskontrolle einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes (Depotauszug nebst Sperrvermerk, wonach die von dem jeweiligen Aktionär gehaltenen Aktien bis zum Ende des Erörterungs- und Abstimmungstermins bei dem depotführenden Institut gesperrt gehalten werden) vorzulegen.

Für die Aktionäre ist eine Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin und zur Ausübung des Stimmrechts im Abstimmungstermin nicht erforderlich.

Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die Teilnehmer jedoch gebeten, der Gesellschaft unter folgender Adresse

Adler Modemärkte AG
c/o STP Solution GmbH
STPSInfo@stp-online.de
 

mitzuteilen, ob sie an dem Termin teilnehmen werden oder ob sie sich vertreten lassen (auf die Vorgaben des § 79 ZPO wird erneut hingewiesen).

Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Termin übersandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten sich bei der gerichtlich überwachten Eingangskontrolle persönlich auszuweisen (Personalausweis oder Reisepass) haben. Sollte sich ein Teilnehmer vertreten lassen, ist eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorzulegen (vgl. § 79 ZPO). Bei organschaftlichen Vertretern ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs erforderlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund der Eingangskontrolle zu erheblichen Wartezeiten kommen kann. Wir empfehlen daher rechtzeitiges Erscheinen.

Eine Bewirtung von Teilnehmern auf Kosten der Schuldnerin ist nicht vorgesehen. Bitte beachten Sie die am Termin gültigen Hygienevorschriften bzw. Corona-Schutzmaßnahmen.

 

Haibach, im Juli 2021

Adler Modemärkte AG

Der Vorstand
Tobias Wahl
Rechtsanwalt und Sachwalter



07.07.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adler Modemärkte AG
Industriestraße Ost 1-7
63808 Haibach
Deutschland
E-Mail: STPSInfo@stp-online.de
Internet:https://www.adlermode-unternehmen.com/investor-relations/insolvenzplan/
ISIN: DE000A1H8MU2
WKN: A1H8MU

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1216370  07.07.2021 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1216370&application_name=news&site_id=zonebourse_sftp