Zur Beratung des Gesetzentwurfs zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts durch den Bundestag in erster Lesung erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

'Der Gesetzentwurf sorgt für mehr Rechtsicherheit im Geschäftsverkehr. Künftig ist es nicht mehr ohne weiteres möglich, Rechtsgeschäfte bis zu 10 Jahre allein deshalb anzufechten, weil dem Geschäftspartner Ratenzahlungen gewährt wurden. Das ist gut für das Handwerk. Viele Handwerksbranchen unterliegen saisonalen Schwankungen, etwa der Bausektor. Hier ist die Vereinbarung flexibler, aber gleichwohl rechtssicherer Geschäftskonditionen essentiell.

Der richtige Ansatz der Reform darf aber nicht durch eine unverhältnismäßige Bevorzugung staatlicher Stellen konterkariert werden. Der Entwurf deklariert Zahlungen an den Fiskus und an die Sozialkassen gleich mehrfach als unanfechtbar. Ein solches Privileg widerspricht dem Prinzip der Gläubigergleichbehandlung und schadet insbesondere Kleingläubigern.

Der Bundestag muss der Fiskusprivilegierung eine klare Absage erteilen. Der Gesetzgeber wäre gut beraten, das eigentliche Ziel der Reform im Auge zu behalten und die für Handwerk und Mittelstand wichtige Verschärfung des Anfechtungsrechts konsequent zu verfolgen.'

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