Die Amtsgerichte meldeten 15.841 Unternehmensinsolvenzen und damit 15,5 Prozent weniger als 2019, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte. "Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999." Grund für die - auf den ersten Blick positive - Entwicklung 2020 ist die wegen der Virus-Pandemie ausgesetzte Insolvenzantragspflicht. Deshalb spiegeln die Daten nicht die wirtschaftliche Not wider, die vor allem das Gastgewerbe und der Einzelhandel im Zuge des Lockdowns spüren. Fachleute erwarten 2021 deutlich mehr Firmenpleiten - wenn auch keine Insolvenzwelle.

Die Bundesregierung ist den Betrieben mit Finanzhilfen und anderen Maßnahmen zur Seite gesprungen, um die negativen Folgen der Virus-Pandemie abzufedern. So mussten bis Ende Dezember 2020 überschuldete Unternehmen keine Insolvenz anmelden. Die bereits seit Oktober wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Firmen hat sich den Statistikern zufolge nur leicht in den Daten bemerkbar gemacht. Ausgesetzt ist die Antragspflicht noch bis Ende April für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Finanzhilfen noch aussteht. Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) appellierte an Unternehmer, genau zu prüfen, ob sie wirklich noch befreit oder schon wieder antragspflichtig seien. "Ansonsten besteht die Gefahr erheblicher persönlicher Haftungsrisiken", sagte der VID-Vorsitzende Christoph Niering mit Blick auf Insolvenzverschleppung.

ENTWICKLUNG DER FIRMENPLEITEN HÄNGT STARK VON POLITIK AB

Der VID betonte, die niedrigen Insolvenzzahlen dürften nicht über den tatsächlichen Zustand der Firmen hinwegtäuschen. Mit neuen politischen Rahmenbedingungen sei durch die Bundestagswahl erst zum Jahreswechsel 2021/2022 zu rechnen. "Bis dahin dürften sich die Insolvenzzahlen entgegen der gesamtwirtschaftlichen Lage weiterhin auf niedrigem Niveau befinden."

Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform hält eine Prognose für 2021 für sehr schwierig, da dies entscheidend von der Politik abhänge. "Eine signifikante Wellen von Firmenpleiten, die die Konjunktur nachhaltig schwächt, wird es absehbar nicht geben", sagte Creditreform Chefökonom Patrik-Ludwig Hantzsch zu Reuters. Während er zwar deutlich mehr Insolvenzen bei Einzelhändlern, Dienstleistern und Gastwirten erwarte, gelte dies nicht für die gut laufende Industrie. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sorge aber für Verzerrungen am Markt, da viele vorläufig gerettete Betriebe die nächste Krise nicht überstehen dürften. "Die Toten und Verwundeten liegen auf der Straße, man räumt sie aber nicht weg - und andere werden darüber stolpern", erläuterte Hantzsch in einem düsteren Bild. Denn wenn angeschlagene Firmen zeitverzögert aus dem Markt ausscheiden, sorge das oft für großen Schaden etwa bei Lieferanten.

Die Firmenpleiten dürften laut einer Studie des Kreditversicherers Euler Hermes 2021 leicht auf 16.900 klettern - allerdings erst ab dem zweiten Halbjahr und von sehr niedrigem Niveau aus. Im Laufe des nächsten Jahres dürften die Pleiten mit rund 15 Prozent auf 19.500 deutlich kräftiger zulegen. Einen Anstieg gab es zuletzt im Krisenjahr 2009 - und zwar um knapp zwölf Prozent.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es 2020 im Baugewerbe mit 2500 Fällen (2019: 3044). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 2466 Insolvenzanträge (2019: 3166). Im Gastgewerbe wurden 1775 (2019: 2156) Insolvenzanträge gemeldet. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger beliefen sich 2020 auf knapp 44,1 Milliarden Euro.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sank um ein Drittel auf 41.753 und damit so stark wie noch nie seit Einführung 1999. Grund für den Rückgang dürfte sein, dass Ende 2020 das sogenannte Verfahren zur Restschuldbefreiung auf drei Jahre halbiert wurde und dies Privatleuten somit einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang ermöglicht. Das Statistikamt erwartet, "dass deshalb nun nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden".