Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) hat die vom EU-Ministerrat in Brüssel beschlossenen Reformen des europäischen Strommarktes als ein ausgewogenes Update zum europäischen Strommarktdesign gewertet. "Positiv ist, dass sie, wie vom VKU gefordert, an den Grundmechanismen des Marktes festhalten wird. Anders als zwischenzeitlich diskutiert, wird auch keine verpflichtende Erlösabschöpfung eingeführt, was den Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst hätte", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit Blick auf die Strombinnenmarktrichtlinie. Zu den zahlreichen Verbesserungen gehörten auch die Vereinfachungen und Standardisierungen bei Power Purchase Agreements, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Kauf von Strom aus ausschließlich neuen erneuerbaren Energien zu unterstützen.

Der Verband forderte aber, dass sich die EU nach der Europawahl noch einmal mit den Kapazitäts- und Leistungsmärkten auseinandersetzen sollte. "Wir brauchen einfache Regelungen, um dem Bedarf an regelbaren Kraftwerken durch Systeme zur Unterstützung der Flexibilität im Energiesystem nachzukommen", so der VKU. Mit Blick auf Deutschland sagte der VKA, dass es bis zur Sommerpause entgegen aller Ankündigungen wohl keine Einigung in der Bundesregierung auf einen Kapazitätsmechanismus in Deutschland geben werde. "Der Start eines solchen Mechanismus bis 2028 erscheint damit zunehmend unrealistisch", so der VKU. Bei diesem Kapazitätsmechanismus geht es darum, dass am Markt nicht mit verbrauchten Strommengen, sondern mit bereitgestellter Leistung gehandelt und diese vergütet werden soll.

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May 21, 2024 10:24 ET (14:24 GMT)