Die EU-Kommission hat heute (Freitag) dazu ein neues Instrument vorgeschlagen, das die Diskriminierung europäischer Unternehmen durch restriktive Praktiken bei der öffentlichen Auftragsvergabe eindämmen soll. Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte: 'Ich bin der festen Überzeugung, dass ein offenes internationales Handelssystem auch das öffentliche Beschaffungswesen umfassen muss. Die Öffnung der Märkte ist gut für die Unternehmen und gut für die Verbraucher. Sie führt dazu, dass die Gelder der Steuerzahler wirksamer verwendet werden. Darüber hinaus trägt sie zur Bekämpfung der Korruption bei. Mit diesem neuen Vorschlag können wir zeigen, dass wir fest entschlossen sind, die Märkte für die Vergabe öffentlicher Aufträge weltweit zu öffnen.'

Geschlossene Beschaffungsmärkte schwächen den Wettbewerb und die Transparenz, steigern die Kosten für öffentliche Güter und Dienstleistungen für den Steuerzahler und erhöhen außerdem das Korruptionsrisiko. Die Öffnung von Märkten außerhalb der EU für europäische Unternehmen würde zu Einsparungen bei öffentlichen Mitteln führen und damit eine Win-Win-Situation für die Beschäftigung und das Wachstum in der EU und für das Land, das die Aufträge vergibt, schaffen.

'Die Vergabe öffentlicher Aufträge auf der ganzen Welt ist ein riesiger Markt. Wir möchten erreichen, dass EU-Unternehmen in der Lage sind, an diesem Markt außerhalb der EU teilzuhaben, genauso, wie Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern von unserem Markt profitieren können. Was wir heute in die Wege leiten, wird unseren Unternehmen Türen öffnen und es ihnen ermöglichen, unter gleichen Voraussetzungen zu konkurrieren', ergänzte Elżbieta Bieńkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmen und KMU EU-Kommissarin zuständige Kommissarin.

Darüber hinaus enthält der Vorschlag weitere Elemente zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit bei der Erreichung seiner Ziele, und es wird garantiert, dass er nicht zur Abschottung oder Schließung der Beschaffungsmärkte der EU benutzt werden kann. Im Einzelnen gilt:

  • Um negative Auswirkungen auf die Entwicklung zu vermeiden, wird das vorgeschlagene Instrument nicht auf Lieferanten aus den am wenigsten entwickelten Ländern oder den am stärksten gefährdeten Entwicklungsländern angewandt
  • Es gilt nicht für Gebote von kleinen und mittleren Unternehmen der EU, um deren Beteiligung am EU-Beschaffungsmarkt zu erleichtern
  • Die Anwendung wird beschränkt auf Aufträge über einem bestimmten Schwellenwert
  • Der mögliche Handlungsspielraum richtet sich nach dem, was für erforderlich gehalten wird: Die Anwendung kann auf bestimmte Lieferanten aus dem betroffenen Drittland und seine Umsetzung auf eine bestimmte Gruppe öffentlicher Auftraggeber in jedem EU-Mitgliedstaat beschränkt werden.

EU-Unternehmen werden häufig diskriminiert, wenn sie öffentlichen Stellen in anderen Ländern ihre Waren und Dienstleistungen anbieten. Solche Beschränkungen betreffen wettbewerbsorientierte EU-Branchen wie Bau, öffentlicher Verkehr, Medizinprodukte, Stromerzeugung und Arzneimittel. Weltweit ist insgesamt nur ein Viertel der Beschaffungsmärkte für den internationalen Wettbewerb geöffnet.

Die vollständige Pressemitteilung gibt es hier.

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European Commission Representation in Germany veröffentlichte diesen Inhalt am 29 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 29 Januar 2016 14:32:13 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13965_de.htm