Europäische Kommission

Pressemitteilung

Brüssel, 17. Januar 2014

Staatliche Beihilfen: Kommission startet Konsultation zum Entwurf der Bekanntmachung über den Begriff der staatlichen Beihilfe

Die Europäische Kommission ersucht um Stellungnahme zum Entwurf einer Bekanntmachung, die als praktischer Leitfaden für die Ermittlung von Maßnahmen dienen soll, die als staatliche Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor ihrer Durchführung bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden müssen. Die endgültige Bekanntmachung will die Kommission unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen im zweiten Quartal 2014 verabschieden.

Ob eine Maßnahme eine staatliche Beihilfe darstellt oder nicht, ist sowohl für die Verwaltungen und Gerichte der Mitgliedstaaten als auch für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, da davon abhängt, ob die Maßnahme von der Kommission genehmigt werden muss, bevor sie durchgeführt werden darf.

Auf eine von Interessenträgern häufig geäußerte Bitte hin hat die Kommission den Entwurf einer Bekanntmachung erarbeitet, in der die nachstehenden Tatbestandsmerkmale der staatlichen Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften für die Beihilfenkontrolle erläutert und veranschaulicht werden:

wirtschaftliche Tätigkeit (Begriff des Unternehmens),

dem Staat zuzurechnende Maßnahme,

Finanzierung aus staatlichen Mitteln,

wirtschaftlicher Vorteil für den Empfänger,

selektiver Charakter und

Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb.

Die Bekanntmachung soll den Interessenträgern zum Beispiel dabei helfen festzustellen, ob der Verkauf öffentlicher Vermögenswerte, eine Kapitalspritze für ein Unternehmen oder eine bestimmte steuerliche Maßnahme eine staatliche Beihilfe beinhaltet, die von der Kommission geprüft werden muss, bevor die Maßnahme durchgeführt werden darf.

Bei der Abfassung der Bekanntmachung ist die Kommission pragmatisch vorgegangen. Ziel war es, den mitgliedstaatlichen Behörden und Gerichten sowie anderen Interessierten sachdienliche Antworten zu geben, und nicht, theoretische Fragen zu erörtern.

Stellungnahmen können bis zum 14 March 2014übermittelt werden.

Der Wortlaut des Entwurfs der Bekanntmachung ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/competition/consultations/2014_state_aid_notion/index_en.html

Hintergrund

Die Bekanntmachung über den Begriff der staatlichen Beihilfe ist Teil der im Mai 2012 gestarteten Initiative der Kommission zur Modernisierung des EU-Beihilferechts (sieheIP/12/458). Eine modernere Durchsetzung des Beihilferechts wird zu einem nachhaltigen, intelligenten und inklusiven Wachstum beitragen, die Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt konzentrieren und die bestehenden Vorschriften straffen und verbessern, damit schnellere und fundiertere Beschlüsse erlassen werden können.

Bei ihren Erläuterungen zum Begriff der staatlichen Beihilfe muss die Kommission jedoch rechtliche Grenzen beachten. Der Begriff der staatlichen Beihilfe ist ein objektiver Rechtsbegriff, der im AEUV definiert ist und nur vom Europäischen Gerichtshof rechtlich verbindlich ausgelegt werden kann. Die Kommission kann daher lediglich erläutern, wie sie die Bestimmungen des AEUV im Einklang mit der Rechtsprechung der EU-Gerichte und unbeschadet ihrer Auslegung durch den Gerichtshof versteht und anwendet. In dieser Hinsicht ist die Bekanntmachung - zumindest zum Teil - ein Leitfaden durch die umfangreiche Rechtsprechung und Beschlusspraxis der EU im Bereich der staatlichen Beihilfen. Bei Aspekten des Begriffs der staatlichen Beihilfe, für die die Kommission über keine oder nur eine begrenzte Beschlusspraxis verfügt, beschränkt sie sich darauf, ihr Verständnis der bestehenden Rechtsprechung zu erläutern.

Marisa Gonzalez Iglesias(+32 229-51925)


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