Europäische Kommission

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Brüssel, 22. Januar 2014

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate im Wert von 404,6 Mio. EUR für die Modernisierung des polnischen Stromsektors

Die Europäische Kommission ist nach entsprechender Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben Polens, CO2-Emissionszertifikate im Wert von 404,6 Mio. EUR für die Modernisierung des polnischen Stromsektors kostenlos zuzuteilen, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Derzeit werden 90 % des polnischen Stroms in den sehr kohlenstoffintensiven Kohlekraftwerken erzeugt. Der polnische Investitionsplan umfasst mehr als 340 Investitionsvorhaben mit einem Gesamtwert von mehr als 28 Mrd. EUR (119 Mrd. PLN). Diese Investitionen sollen zum Teil durch die kostenlos zugeteilten Treibhausgasemissionszertifikate finanziert werden. Die Kommission stellte fest, dass die Fördermittel für die Modernisierung der Erzeugungsinfrastruktur, die Diversifizierung des Energiemixes und den Bau neuer Anlagen verwendet werden. Dieses Vorgehen wird im Einklang mit den EU-Zielen zur Liberalisierung der Energiemärkte, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit führen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte dazu: "Die Investitionen werden zur Diversifizierung der Stromerzeugungsquellen in Polen und zur Ausweitung der nationalen Energiemärkte beitragen. Gleichzeitig trägt die Maßnahme durch die Verringerung der Treibhausgasemissionen auch zur Erreichung der Ziele der Strategie "Europa 2020" bei."

Die Projekte, die durch die kostenlos zugeteilten Emissionszertifikate unterstützt werden sollen, wurden im Rahmen einer offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibung ausgewählt. Die Maßnahme, die die Stilllegung der relativ ineffizienten kohlebetriebenen Wärmekraftwerke und eine Erhöhung des Anteils von Strom aus emissionsärmeren Erdgaskraftwerken und aus erneuerbaren Energiequellen vorsieht, wird zu einem stärker wettbewerbsorientierten Umfeld beitragen.

Hintergrund

Nach Artikel 10c der EU-Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EGin der durch die Richtlinie 2009/29/EGgeänderten Fassung) dürfen bestimmte Mitgliedstaaten übergangsweise kostenlose Emissionszertifikate zuteilen, sofern sie die entsprechenden Mittel für die Modernisierung ihres Energiesystems einsetzen, indem sie beispielsweise die Infrastruktur verbessern, saubere Technologien einführen und ihren Energiemix diversifizieren. Im Mai 2012 verabschiedete die Kommission Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Emissionshandelssystem(siehe IP/12/498).

Polen legte seinen nationalen Investitionsplan im September 2011 vor. Im Juli 2012 genehmigte die Kommission den Plan mit bestimmten Änderungen (siehe Beschluss C(2012) 4609 final). So sind in dem Beschluss 30 Investitionen aufgeführt, die von der Kommission für nicht zulässig befunden wurden. Polen schloss daraufhin derartige Investitionen aus dem nationalen Plan aus, der dann bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet wurde. In dem heutigen Beschluss, der die bisherigen Erkenntnisse der Kommission ergänzt, kommt diese zu dem Schluss, dass die Beihilfe in Form kostenloser Emissionszertifikate, mit denen die im nationalen Plan Polens vorgesehenen Investitionen finanziert werden sollen, angesichts der positiven Umweltauswirkungen den Wettbewerb nicht in einer Weise verfälscht, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

Die Kommission hat ähnliche Maßnahmen für Zypern (Sache SA.34250, IP/12/700), Estland (Sache SA.33449, IP/12/700), Rumänien (Sache SA.34753), die Tschechische Republik (Sache SA.33537, IP/12/1411), Ungarn (Sache  SA.34086, IP/12/1411) und Bulgarien (Sache SA.34385) genehmigt.

Weitere Informationen finden Sie im Beihilfenregisterunter der Nummer SA.34674auf der Website der GD Wettbewerb. Über neu veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Marisa Gonzalez Iglesias(+32 229-51925)


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