Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Spezial- und Markengenerika-Geschäfts von Abbott Laboratories auf entwickelten Märkten außerhalb der USA ("Abbott EPD-DM") durch die Mylan Inc ("Mylan") nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Abbott EPD-DM ist ein in der Schweiz ansässiger Hersteller insbesondere von Markengenerika, die Originalpräparate ersetzen, deren Patent abgelaufen ist. Das Unternehmen verfügt über Produktionskapazitäten in Europa, Kanada und Japan. Mylan ist ein US-amerikanischer Generikahersteller. Der Genehmigungsbeschluss der Kommission ist an die Auflage geknüpft, dass Mylan eine Reihe von Geschäftsbereichen in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Irland und Italien verkauft. Die Kommission hatte Bedenken geäußert, dass die Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für einige Arzneimittel einschränken könnte. Durch die von Mylan angebotenen Verpflichtungen werden diese Bedenken ausgeräumt.

Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb insbesondere in fünf Therapiebereichen: Herz/Kreislauf und Stoffwechsel, Magen/Darm, Antiinfektiva/Atmung, zentrales Nervensystem/Schmerz sowie Frauen- und Männergesundheit.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass bei den meisten Arzneimitteln dieser Bereiche kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken besteht. Bei fünf Produkten stellte die Kommission im Rahmen ihrer Marktuntersuchung jedoch fest, dass für bestimmte geografische Gebiete wettbewerbsrechtliche Bedenken vorliegen, insbesondere weil es keine Konkurrenzprodukte gibt, die Zusammenschlussparteien in begrenzten Marktsegmenten einen hohen gemeinsamen Marktanteil aufweisen, nur wenige Wettbewerber vorhanden sind und kaum mit neuen Markteintritten zu rechnen ist. Wettbewerbsrechtliche Bedenken hatte die Kommission hinsichtlich Mebeverin in Deutschland und im Vereinigten Königreich, Pygeum africanum in Frankreich, Betahistin in Irland und Delorazepam in Italien.

Um diese Bedenken auszuräumen, bot Mylan an, seinen jeweiligen Geschäftsbereich auf den betreffenden Märkten einschließlich der entsprechenden Vertriebszulassungen, Abnehmerinformationen und Lieferverträge zu verkaufen.

Durch diese Verpflichtungsangebote werden die von der Kommission festgestellten wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgeräumt.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass der geplante Zusammenschluss in Anbetracht der Verpflichtungsangebote keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr aufwirft. Die Genehmigung des Zusammenschlusses erfolgt unter der Auflage, dass die Verpflichtungen vollständig eingehalten werden.

Der Zusammenschluss wurde am 18. November 2014 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte

Mylan ist ein börsennotiertes US-Unternehmen, das in der Entwicklung von Medizintechnologie und der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen zur Behandlung einer Vielzahl von Erkrankungen tätig ist, darunter Herz- und Gefäßerkrankungen, Diabetes, neurologische Leiden sowie Muskel- und Skeletterkrankungen.

Abbott EPD-DM produziert, lizenziert, vermarktet und vertreibt selbstentwickelte pharmazeutische Produkte sowie Markengenerika. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 2000 Handelsvertreter in 41 Ländern.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung) und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer M.7379 veröffentlicht.

distributed by