Brüssel, 12. Januar 2018

Die Kommission stellt zusätzliche Mittel in Höhe von 169 Mio. EUR zur weltweiten Förderung des Absatzes von EU-Agrarerzeugnissen bereit, 27 Mio. EUR mehr als 2017.

Die Europäische Kommission hat heute die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Programme veröffentlicht, durch die Erzeugnisse der europäischen Landwirtschaft sowohl weltweit als auch innerhalb der EU gefördert werden sollen. Zur Kofinanzierung der Programme stehen insgesamt 169 Mio. EUR zur Verfügung - gegenüber 142 Mio. EUR im Jahr 2017. Die Programme können eine große Bandbreite von Themen abdecken, von allgemeinen Kampagnen zu gesunder Ernährung bis hin zu einzelnen Marktsektoren.

Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Phil Hogan erklärte dazu: 'Im Bereich der Agrarerzeugnisse und Lebensmittel ist die EU weltweit der größte Handelspartner und die erste Adresse für hochwertige Lebensmittel. Auf mehreren Dienstreisen in verschiedenen Ländern hatte ich die Gelegenheit, aus erster Hand zu erfahren, wie sehr sich Verbraucher und Unternehmen auf der ganzen Welt für EU-Agrarerzeugnisse und -Lebensmittel interessieren. Ich begrüße diese neuen Absatzförderungsprogramme, die in der Vergangenheit neuen Antragstellern oftmals erfolgreich Türen geöffnet haben und die unsere Außenwirkung weltweit erhöhen. Im letzten Jahr lagen die Anträge für Programme zur Förderung des Absatzes von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln beinahe um das Zehnfache über den verfügbaren Mitteln. Für förderfähige Organisationen ist jetzt also der Zeitpunkt, sich zu bewerben.'

Zwei Drittel der verfügbaren Mittel sind für die Förderung des Absatzes von EU-Lebensmittelerzeugnissen in Nicht-EU-Ländern vorgesehen, insbesondere in den Ländern, bei denen großes Wachstumspotenzial im Bereich der Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU besteht, wie z. B. Kanada, Japan, China, Mexiko und Kolumbien. Bei Programmen innerhalb der EU sollte der Schwerpunkt darauf liegen, die Verbraucher über die verschiedenen EU-Qualitätsregelungen und über Logos für geografische Angaben und Bio-Erzeugnisse zu informieren. Spezielle Unterstützung erhalten Programme zur Förderung einer nachhaltigen Schaf- und Ziegenhaltung. Weitere Mittel sind für Kampagnen zur Förderung einer gesunden Ernährung und zur Steigerung des Konsums von Obst und Gemüse vorgesehen. Eine vollständige Liste der Prioritäten der Kommission und der verfügbaren Mittel kann hier eingesehen werden.

Wer kann sich bewerben?

Unterschiedlichste Organisationen - von Berufsverbänden über Erzeugerorganisationen bis hin zu Einrichtungen des Agrar- und Lebensmittelsektors, die für Absatzförderungsmaßnahmen zuständig sind - können eine Finanzierung im Rahmen der heute veröffentlichten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragen. Sogenannte 'Einzellandprogramme' können von einer oder mehreren Organisationen aus demselben EU-Mitgliedstaat eingereicht werden; 'Mehrländerprogramme' hingegen werden von mindestens zwei nationalen Organisationen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder von einer oder mehreren europäischen Organisationen vorgelegt. Die entsprechenden Kampagnen haben in der Regel eine Laufzeit von drei Jahren.

Vorschläge müssen bis zum 12. April 2018 über das entsprechende Portal eingereicht werden. Die Kommission wird die Vorschläge bewerten und im Herbst bekannt geben, wer eine Förderung erhält.

Die Exekutivagentur der EU für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel, CHAFEA, stellt eine Reihe von Tools zur Verfügung, um die Antragsteller bei der Einreichung ihrer Vorschläge zu unterstützen. Weitere Informationen werden im Rahmen verschiedener 'Infotage' bereitgestellt, die in der gesamten EU abgehalten werden. Der erste Infotag wird am 31. Januar in Brüssel stattfinden und steht allen potenzielleln Begünstigten, Werbeagenturen und nationalen Behörden offen.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zur EU-Politik zur Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Jahresarbeitsprogramm 2018 im Bereich der Absatzförderungspolitik

Ergebnisse der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2017 (Einzellandprogramme)

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 12 Januar 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 12 Januar 2018 12:45:04 UTC.

Originaldokumenthttp://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-101_de.htm

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/5F7D6CC93B9D50C2114BA7643EFACA87976D43EF