O-Versicherung') einbezogen werden, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür 
                            entrichtet die Gesellschaft. 
                            Die Struktur und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird regelmäßig 
                            vom Aufsichtsrat überprüft. Hierbei kann auch ein externer Vergütungsberater hinzugezogen 
                            werden, der von Zeit zu Zeit gewechselt wird. Die Hauptversammlung beschließt mindestens 
                            alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wobei das jeweils 
                            bestehende Vergütungssystem bestätigt oder ein neuer Beschluss gefasst werden kann. Hierfür 
                            werden Vorstand und Aufsichtsrat entsprechend der gesetzlichen Kompetenzverteilung der 
                            Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Die Entscheidung über das 
                            Vergütungssystems ist der Hauptversammlung zugewiesen. 
                            § 14 der Satzung der Gesellschaft ('Vergütung des Aufsichtsrats, D&O-Versicherung') wird 
                            wie folgt neugefasst: 
                                          Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer 
                                          Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jeweils EUR 
                            '1.           40.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für jedes volle 
                                          Geschäftsjahr EUR 80.000,00. Der stellvertretende Vorsitzende des 
                                          Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr EUR 50.000,00. 
                                          Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält jeweils 
                                          zusätzlich für jedes volle Geschäftsjahr der Vorsitzende eines Ausschusses 
                            2.            EUR 10.000,00 für jeden Ausschuss, in dem er den Vorsitz innehat, und jedes 
                                          Mitglied eines Ausschusses jeweils EUR 5.000,00 für jeden Ausschuss, dem es 
              b)                          angehört. 
                                          Die Vergütung ist jeweils zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Mitglieder 
                                          des Aufsichtsrats, die während eines laufenden Geschäftsjahres in den 
                                          Aufsichtsrat eintreten oder aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, den Vorsitz 
                                          oder den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats übernehmen oder abgeben, 
                            3.            in einen Ausschuss des Aufsichtsrats eintreten oder aus einem Ausschuss 
                                          ausscheiden oder den Vorsitz in einem Ausschuss übernehmen oder abgeben, 
                                          erhalten eine entsprechend anteilige Vergütung, zahlbar nach Ablauf des 
                                          Geschäftsjahres. Eine auf die vorstehend genannten Vergütungen anfallende 
                                          Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft zusätzlich vergütet. 
                                          Die Mitglieder des Aufsichtsrats können in eine im Interesse und auf Kosten 
                                          der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene 
                            4.            Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen 
                                          werden, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die 
                                          Gesellschaft.' 

Die vorstehende Neufassung des § 14 der Satzung ist ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens

c) der Satzungsänderung durch deren Eintragung in das Handelsregister des für die Gesellschaft

zuständigen Amtsgerichts München anzuwenden und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherigen

Satzungsregelungen in § 14 der Satzung der Gesellschaft.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands

der zooplus AG, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland

sowie an ausgewählte Führungskräfte und Mitarbeiter der zooplus AG und verbundener Unternehmen im In- und

Ausland (Aktienoptionsprogramm 2021) und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 sowie Satzungsänderung

Um auch weiterhin Führungskräfte und Mitarbeiter der zooplus AG und ihrer verbundenen Unternehmen im

In- und Ausland durch eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung an die zooplus

AG binden zu können, soll unter Tagesordnungspunkt 9 die Möglichkeit geschaffen werden, Bezugsrechte auf

Aktien der zooplus AG an Mitglieder des Vorstands der zooplus AG, an Mitglieder von

Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte

und Mitarbeiter der zooplus AG und verbundener Unternehmen im In- und Ausland ('Bezugsberechtigte') unter

einem Aktienoptionsprogramm auszugeben ('Aktienoptionsprogramm 2021').

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:


                            Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der zooplus AG 
                            Der Vorstand wird ermächtigt, bis einschließlich zum 31. Dezember 2024 (' 
                            Ermächtigungszeitraum') mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals 
                            Bezugsrechte ('Aktienoptionen') auf insgesamt bis zu 135.000 auf den Inhaber lautende 
                            Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener 
                            Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte und Mitarbeiter der 
                            zooplus AG und verbundener Unternehmen im In- und Ausland zu gewähren. 
                            Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bis einschließlich zum 31. Dezember 2024 (' 
                            Ermächtigungszeitraum') einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ('Aktienoptionen') auf 
                            insgesamt bis zu 65.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder 
                            des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. 
                            Eine Aktienoption gewährt ein Bezugsrecht auf eine Aktie der Gesellschaft. Ein Bezugsrecht 
                            der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Soweit Aktienoptionen aufgrund der Beendigung 
                            des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft oder einem verbundenen 
                            Unternehmen, aufgrund des Ausscheidens eines verbundenen Unternehmens aus der 
                            zooplus-Gruppe oder aus sonstigen Gründen während des Ermächtigungszeitraums verfallen, 
                            darf eine entsprechende Anzahl von Aktienoptionen erneut an Bezugsberechtigte ausgegeben 
                            werden. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder 
                            durch Ausnutzung des unter nachstehender lit. b) zur Beschlussfassung vorgeschlagenen 
                            Bedingten Kapitals 2021 oder durch eigene Aktien der Gesellschaft erfolgen. Daneben besteht 
                            auch das Recht der Gesellschaft zum Barausgleich. Die Gewährung der Aktienoptionen und die 
                            Ausgabe der Bezugsaktien erfolgen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: 
                            (1) Bezugsberechtigte und Aufteilung 
                            Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 
                            (Gruppe 1), Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und 
                            Ausland (Gruppe 2) und ausgewählte Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie 
                            ausgewählte Führungskräfte und Mitarbeiter verbundener Unternehmen im In- und Ausland 
                            (Gruppe 3). 
                            Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte wird wie folgt auf die einzelnen Gruppen der 
                            Bezugsberechtigten aufgeteilt: 
                                          Die Bezugsberechtigten der Gruppe 1 erhalten zusammen höchstens 65.000 
                            *             Aktienoptionen und der hieraus resultierenden Bezugsrechte; 
                                          die Bezugsberechtigten der Gruppe 2 erhalten zusammen höchstens 10.000 
                            *             Aktienoptionen und der hieraus resultierenden Bezugsrechte; und 
                            *             die Bezugsberechtigten der Gruppe 3 erhalten zusammen höchstens 125.000 
                                          Aktienoptionen und der hieraus resultierenden Bezugsrechte. 

Sollten die Bezugsberechtigten mehreren Gruppen angehören, erhalten sie Aktienoptionen

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April 08, 2021 09:08 ET (13:08 GMT)